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Baurechtliche Grundlagen

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten baurechtlichen Grundlagen.

Reglemente, Pläne und Verordnungen

Im öffentlichen WebGIS der Stadt Biel finden Sie sowohl die Zonenpläne (Nutzungs- und Bauzonen) und den Baulinienplan als auch detaillierte Angaben zu Überbauungs- und Teilgrundordnungen.

Laufendes Planungsverfahren: Energievorschriften im Baureglement

Die Stadt Biel will Energievorschriften in das Baureglement aufnehmen, welche die kantonale Gesetzgebung ergänzen und in manchen Bereichen verschärfen. Diese Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung wurde am 26. November 2023 von den Bieler Stimmberechtigten angenommen. Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich im ersten Quartal 2024 vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und danach in Kraft treten.

Seit der öffentlichen Auflage (31.03.-02.05.2023) entfalten die Inhalte der Planung sogenannte Vorwirkung. Das bedeutet, dass sie bereits jetzt Gültigkeit haben und parallel zur geltenden baurechtlichen Grundordnung eingehalten werden müssen.

Die Akten finden Sie nachstehend zum Herunterladen:

Laufendes Planungsverfahren: Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)

Die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) hat zum Ziel, die Baubegriffe und Messweisen in den Kantonen und Gemeinden zu vereinheitlichen. Damit wird das Planungs- und Baurecht besser verständlich. Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Biel muss, wie in allen Gemeinden im Kanton Bern, an die BMBV angepasst werden. Die Anpassung erfolgt so, dass der materielle Inhalt möglichst den bisherigen Vorschriften entspricht.

Diese Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung wurde am 26. November 2023 von den Bieler Stimmberechtigten angenommen. Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich im ersten Quartal 2024 vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und danach in Kraft treten.

Seit der öffentlichen Auflage (31.03.-02.05.2023) entfalten die Inhalte der Planung sogenannte Vorwirkung. Das bedeutet, dass sie bereits jetzt Gültigkeit haben und parallel zur geltenden baurechtlichen Grundordnung eingehalten werden müssen.

Mehr Informationen finden Sie in der Abstimmungsbotschaft vom 26. November 2023 [pdf, 8.2 MB].

Die Akten finden Sie nachstehend zum Herunterladen:

Weitere Unterlagen

Laufendes Planungsverfahren: Reklamereglement

Die Stadt Biel hat das Reglement über die Reklame aus dem Jahr 2002 revidiert. Dieses war nicht mehr aktuell, da sich das übergeordnete Recht weiterentwickelt hat. Zudem waren die digitalen Reklamen bisher nicht speziell geregelt. Die Bieler Stimmberechtigten stimmten am 18. Juni 2023 der Totalrevision des Reklamereglements zu.

Die neuen Vorgaben werden voraussichtlich im ersten Quartal 2024 vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Danach treten sie in Kraft.

Seit der öffentlichen Auflage (13.07.-19.08.2022) entfalten die Inhalte der Planung sogenannte Vorwirkung. Das bedeutet, dass das neue Reklamereglement mit dem dazugehörigen Plakatierungsplan bereits jetzt Gültigkeit hat. Es muss somit parallel zu den geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Die Akten finden Sie nachstehend zum Herunterladen:

Zur Erleichterung der Anwendung stehen Ihnen Richtlinien zum Reklamereglement [pdf, 4.2 MB] mit Bildern und Beispielen zur Verfügung. 

Die planungs- und baurechtlichen Grundlagen können Sie auch bei der Stadtplanung, Dienstelle Planung und Stadtraum, einsehen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

Kleines Glossar

Baulinie

Die Baulinie definiert den Abstand, den ein Gebäude gegenüber Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen, Parzellengrenzen, Gewässern usw. zu wahren hat. Ist eine Baulinie vorhanden, geht diese den üblichen Grenzabständen vor.

Baurechtliche Grundordnung

Die baurechtliche Grundordnung regelt, wo und wie in der Stadt Biel gebaut werden darf. Sie besteht aus dem Bau- und Nutzungszonenplan, dem Baureglement, der Bauverordnung sowie dem Baulinienplan und dem dazugehörigen Reglement. Sie ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. 

Mehrwertabgabe

Die Mehrwertabgabe dient dazu, erhebliche Vorteile, die den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern durch eine Planung entstanden sind, angemessen auszugleichen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn auf einem Grundstück durch eine Planung eine höhere Geschosszahl ermöglicht wird. Das Reglement über die Mehrwertabgabe der Stadt Biel regelt die Einzelheiten.

Nutzungsplanung

Die Nutzungsplanung der Gemeinde legt die Nutzung des Bodens fest. Mit der Nutzungsplanung wird Baugebiet vom Nichtbaugebiet abgegrenzt und die mögliche Bebauung und Nutzung des Bodens (öffentlicher Raum, Wohnungsbau, etc.) festgelegt.

Der Boden ist begrenzt und muss zahlreichen Interessen gerecht werden. Die Nutzungsplanung koordiniert die verschiedenen Nutzungsansprüche und hält diese fest. In der Regel besteht die Nutzungsplanung aus der baurechtlichen Grundordnung und gegebenenfalls Überbauungsordnungen.

Richtplan

Ein Richtplan legt in den Grundzügen fest, wie die Kantone und Gemeinden sich mittel- und langfristig räumlich entwickeln sollen. Der Richtplan hat eine Koordinationsfunktion innerhalb des Kantons, zwischen Bund und Kantonen, sowie zwischen den Nachbarkantonen- und Gemeinden. Er ist behördenverbindlich.

Überbauungsordnung

Eine Überbauungsordnung regelt im Detail die Bebauung und Nutzung innerhalb eines Perimeters. Sie besteht aus einem Überbauungsplan mit Vorschriften. Sie ergänzt und / oder überschreibt die baurechtliche Grundordnung im betroffenen Areal.

Zonenplan

Ein Zonenplan weist jede einzelne Parzelle einer Stadt einer oder mehreren Zonen zu: Bauzonen, Nutzungszonen und Schutzzonen. Es gibt in der Schweiz keinen Quadratmeter Erdoberfläche, der nicht in einer Zone festgehalten ist.

Die Stadt Biel verfügt über zwei Zonenpläne: Der Bauzonenplan legt die zulässigen Massen, die Geschosszahl, usw. fest. Der Nutzungszonenplan definiert die zulässige Nutzung jeder Parzelle.

Zone mit Planungspflicht (ZPP)

Eine ZPP bezeichnet einen Perimeter innerhalb der Bauzone, welcher hinsichtlich der Siedlungsgestaltung besondere Bedürfnisse aufweist. Die Grundsätze zur Nutzung und Gestaltung dieser Fläche werden im Baureglement der Stadt Biel (Anhang 1) festgehalten. Zum Bauen in einer Zone mit Planungspflicht ist der Erlass einer Überbauungsordnung notwendig.

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