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Wer hat in Biel das Sagen?

Wer regiert Biel? Der Stadtpräsident? Der Gemeinderat, der Stadtrat, die städtischen Angestellten? Oder die Bevölkerung?

Der Stadtrat als Parlament (Legislative) und der Gemeinderat als Regierung (Exekutive) sind die von den Stimmberechtigten gewählten städtischen Behörden. Sie und die Mitarbeitenden der Verwaltung erbringen vielfältige Dienstleistungen für die Bieler Bevölkerung.

Im politischen Alltag bestimmt niemand allein: Alle bestimmen mit. Die Aufgaben der Behörden, die Mitbestimmung durch die Stimmberechtigten und die Organisationsprinzipien der Verwaltung sind in der Stadtordnung (SGR 1.0-1) geregelt. Die Stadtordnung liegt in der Kompetenz der Stimmberechtigten. Diese wählen auch den Stadtrat, den Gemeinderat und den Stadtpräsidenten oder die Stadtpräsidentin. Die Mitglieder des Gemeinderates bilden als Kollegialbehörde unter der Leitung des Stadtpräsidenten oder der Stadtpräsidentin die Exekutive. Jedes Mitglied des Gemeinderates führt zudem eine Direktion und damit einen Bereich der Stadtverwaltung. Die Verwaltung handelt somit im Auftrag und unter der Führung von gewählten Politikerinnen und Politikern.

Hier finden Sie Informationen:

  • über den Stadtrat, seine Mitglieder und die Geschäfte des Parlamentes
  • über die Mitglieder des Gemeinderates
  • über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Verwaltung und der fünf Direktionen.

Für Medienschaffende - wir helfen Ihnen weiter: Zentraler Informationsdienst

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