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Rechtssammlung

Alle Rechtserlasse der Stadt Biel sind publiziert auf der Website

biel-bienne.tlex.ch

Allgemeine Hinweise zur Sammlung des Gemeinderechts (SGR)

Inhalt

Die Sammlung des Gemeinderechts (SGR) enthält alle in Kraft stehenden Rechtserlasse der Stadt Biel. Zudem bietet sie Ihnen eine Übersicht darüber, welche Erlasse zuletzt geändert wurden, in Vorbereitung sind oder in den letzten 20 Tagen in Kraft getreten sind. Informationen zu den weiteren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unten im Kapitel Tipps zum Arbeiten mit der SGR. Verantwortlich für die Redaktion ist die Stadtkanzlei.

Nicht in der SGR finden Sie allgemeinverbindliche Pläne (Nutzungszonenplan, Richtpläne, Überbauungsordnungen etc.), Verwaltungsverordnungen mit reinem Weisungscharakter an die Verwaltung und Verträge der Stadt mit Dritten.

Aufbau

Die Bieler Sammlung des Gemeinderechts (SGR) ist, wie die Sammlungen des Bundes und des Kantons, nach einem Dezimalsystem klassifiziert. Die Systematik ist eng an jene der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG) angelehnt. Per 1. März 2021 wurde die Systematik der SGR überprüft und aktualisiert. Mit nachstehendem Link können Sie die Tabelle mit den alten und neuen Nummern [xlsx, 29 KB] herunterladen.

Nachführung
Die SGR wird laufend nachgeführt. Ein neuer Erlass oder die Änderung eines Erlasses wird definitiv aufgenommen, wenn die Publikation im «Amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen» erfolgt ist und die 30-tägige Beschwerdefrist ungenutzt verstrichen bzw. eine Beschwerde rechtskräftig abgewiesen worden ist. In der SGR finden Sie zudem auch Erlasse, die sich in Vorbereitung befinden.

Rechtskraft
Die SGR ist ein Informationsmittel, sie verfügt über keine Rechtskraft. Dies bedeutet, dass niemand, der oder die durch eine in Kraft gesetzte Norm verpflichtet wird, sich auf eine nicht erfolgte Aufnahme in die SGR berufen kann (negative Rechtskraft). Ebensowenig kann jemand aus einem ganz oder teilweise ausser Kraft gesetzten Erlass Rechte ableiten, falls dieser trotzdem in der SGR erscheint (positive Rechtskraft).

Tipps zum Arbeiten mit der SGR

Einen Erlass in Deutsch und Französisch anzeigen

  1. Nachdem sich der von Ihnen ausgewählte Erlass geöffnet hat, klicken Sie auf «Alle Sprachen». Damit wird Ihnen der Erlass sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache angezeigt.
  2. Sie haben die Möglichkeit, sich die beiden Sprache neben- oder untereinander anzeigen zu lassen.

Versionen vergleichen

Mit der Funktion «Versionen vergleichen» können Sie zwei Versionen des gleichen Erlasses vergleichen, sofern mehrere Versionen bestehen. Es ist somit möglich, die aktuelle Version mit einer früheren oder einer künftigen Version zu vergleichen.

  1. Wählen Sie die zwei Versionen, die Sie vergleichen möchten.
  2. Klicken Sie anschliessend auf «Versionen vergleichen».

Wechsel der Sprache, Erstellung eines PDF-Dokumentes

  1. Die Felder «Deutsch / Französisch» bieten Ihnen die Möglichkeit, einen Erlass in der anderen Amtssprache zu konsultieren.
  2. Mit dem Feld «PDF herunterladen» können Sie einen Erlass als PDF-Dokument herunterladen, ausdrucken oder speichern.

Übersicht

Unter «Übersicht» finden Sie

  1. Die zuletzt geänderten Erlasse
  2. Erlasse in Vorbereitung
  3. Kennzahlen (Anzahl Erlasse, davon in Kraft, davon ausser Kraft)

Suche

Geben Sie im Suchfeld oben einen Begriff oder die Nummer des Erlasses ein.

Sie können die Suche mit Hilfe des Feldes «Volltextsuche» verfeinern:

  • Sortieren nach systematischer Nummer oder nach Relevanz
  • Suche im aktuell gültigen Recht

Einschränkung nach Rechtsgebiet

  • 1 - Gemeinde, Volk, Behörden
  • 2 - Zivilrecht
  • 3 - Strafrecht, Strafrechtspflege (kein kommunaler Erlass)
  • 4 - Kultur, Ausbildung, Sport
  • 5 - Sicherheit
  • 6 - Finanzen
  • 7 - Bauwesen, öffentliche Werke, Energie, Verkehr
  • 8 - Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
  • 9 - Wirtschaft

Einschränkung nach Kategorie

  • Reglemente
  • Verordnungen
  • Anderes

Einschränkung nach Sprache

  • Deutsch
  • Französisch

Suchresultate exportieren

Mit einem Klick auf das Feld «Resultate exportieren» können Sie die Resultate Ihrer Suche in einer Excel-Tabelle mit folgenden Feldern exportieren:

  • Systematische Nummer
  • Titel auf Deutsch
  • Titel auf Französisch
  • Abkürzung auf Deutsch
  • Abkürzung auf Französisch
  • Permalink auf aktuelle Fassung

Link zur neusten Version

  1. Öffnen Sie den gewünschten Erlass in biel-bienne.tlex.ch
  2. Klicken Sie auf «Link zur neusten Version kopieren»
  3. Der Link wird mit folgender Syntax kopiert:
    https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/"No-Syst"
    Z.B.: https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/9.0-1
  4. Um die Sprache zu ändern, ersetzen Sie «de» durch «fr».
  5. Wenn Sie die Sprachreferenz weglassen, führt der Link auf die beim letzten Besuch genutzte Sprache.

Link auf einen Artikel

  1. Wenn Sie einen Link erstellen möchten, der auf einen bestimmten Artikel in einem Erlass führt, ergänzen Sie den nachstehenden, kopierten Link am Schluss mit der Artikelnummer, auf welche der Link führen soll:
  2. https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/"syst.no"/art/"art.no"
    Z.B.: https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/9.0-1/art/10

Zu beachten gilt , dass ein Link auf einen bestimmten Artikel bei einer Revision des entsprechenden Erlasses und Änderungen der Artikel nicht automatisch angepasst wird und somit nicht mehr funktioniert.

Link zu einer spezifischen Version

  1. Öffnen Sie den gewünschten Erlass in biel-bienne.tlex.ch
  2. Klicken Sie auf «Link zu dieser Version kopieren»
  3. Der Link wird mit folgender Syntax kopiert:
    https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/"No-Syst"/versions/"vers.no"
    Z.B.: https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/9.0-1/versions/16
  4. Um die Sprache zu ändern, ersetzen Sie «de» durch «fr».
  5. Wenn Sie die Sprachreferenz weglassen, führt der Link auf die beim letzten Besuch genutzte Sprache.