Navigieren in Biel

Baulicher Brandschutz & Feuerschau

Die Feuerschau prüft Baugesuche hinsichtlich des Brandschutzes, verfügt entsprechende Massnahmen und kontrolliert den Vollzug. Hier finden Sie die aktuellen Bestimmungen und Kontaktangaben.

Die Feuerschau Biel ist für die Gemeinden Biel, Nidau und Port zuständig.

Ziel und Aufgaben

Ziel und Aufgaben der Feuerschau ist es, durch geeignete Massnahmen die Entstehung und Ausbreitung von Bränden und Explosionen zu verhüten und Fluchtwege sicherzustellen. Dies zum Schutze von Menschen und Tiere sowie Sachwerten.

Allgemeines

Die Feuerschau vollzieht sämtliche Vorschriften, die sich auf den vorbeugenden Brandschutz beziehen. Dazu gehören insbesondere die Bestimmungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sowie der Gebäudeversicherung Bern (GVB):

  • Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (BSG 871.11 FFG)
  • Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (BSG 871.111 FFV)
  • Brandschutznorm (BSN), Ausgabe 2003 der VKF
  • Brandschutzrichtlinien (BSR), Ausgabe 2003 der VKF
  • Brandschutz Erläuterungen (BSE) der GVB
  • Brandschutz Erläuterungen und Merkblätter der GVB

Die aktuellsten Ausgaben sind auffindbar unter:

Bewilligungsverfahren

Die professionellen Feueraufseher prüfen die Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz und verfügen die notwendigen Brandschutzmassnahmen. Diese sind ein Bestandteil der Baubewilligung.

Die Feuerschau der Gemeinde ist zuständig für:

  • Wohnbauten bis und mit 8 Geschossen
  • Einstellhallen bis 50 Fahrzeuge
  • Verkaufsgeschäfte bis 1000 m2 (ausser Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko)

Die GVB ist für die Brandschutzmassnahmen der folgenden Bauten zuständig:

  • Industrie – und Gewerbebauten
  • Spitäler, Alters – und Pflegeheime
  • Verkaufsgeschäfte über 1000 m2 Verkaufsfläche
  • Schulen, Theater, Kinos und Tanzbetriebe
  • Einstellhallen mit mehr als 50 Fahrzeugen

Kontrollen

Baukontrolle

Die Feuerschau überwacht bei Neu- und Umbauten die Einhaltung der Bedingungen der Baubewilligung sowie der übrigen Brandschutzvorschriften. Während der Bauausführung nimmt sie allenfalls Kontrollen vor.

Bauabnahme

Die Feuerschau kontrolliert die Einhaltung der verfügten Auflagen und Massnahmen.

Auskünfte und Beratung

Die Feuerschau berät Gemeinden, Bauherren, Architekten, Gebäudeeigentümer bzw. Betriebsinhaber, Mieter oder Pächter in Angelegenheiten der Feuersicherheit.