Meldung eines Todesfalls
Wenn eine in Biel angemeldete Person verstorben ist, muss dies so bald wie möglich dem Erbschaftsdienst der Stadt Biel gemeldet werden. Dieser muss für das Regierungsstatthalteramt Biel ein Siegelungsprotokoll erstellen.
Sie können den Tod einer angehörigen Person mit dem untenstehenden Onlineformular melden. Der Erbschaftsdienst wird Sie so rasch wie möglich per E-Mail oder Telefon kontaktieren.