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Baupublikationen

Baugesuche werden öffentlich aufgelegt. Sie können sie online über eBau oder bei der Abteilung Stadtplanung während ihrer Öffnungszeiten einsehen.

Baugesuche werden im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Dieser erscheint wöchentlich und wird in alle Haushalte der Stadt Biel und der Gemeinde Leubringen / Magglingen verteilt.

Öffentlich aufgelegte Baugesuche können während der Einsprachefrist eingesehen werden. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

  • Über eBau: Sie müssen sich bei eBau einloggen. Danach können Sie unter dem Register «Bekanntmachung / Auflage» die Gemeinde Biel auswählen und die Baugesuche einsehen.
  • Bei der Abteilung Stadtplanung, Zentralstrasse 49, 5. Stock, 2502 Biel.
    Akteneinsicht: Montag–Freitag: 08.00–11.45 und 14.00–16.30 Uhr.
    Für weitere Auskünfte und Beratungen stehen Ihnen unsere Fachpersonen auf Voranmeldung beim Sekretariat zur Verfügung.

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und / oder Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Einsprachefrist bei der angegebenen Einsprachestelle einzureichen oder einer schweizerischen Poststelle zur Beförderung zu übergeben. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Baubewilligungsdekret, BewD – BSG 725.1). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4, Bst. a Baugesetz, BauG – BSG 721).