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Entwicklung des Areals «Brühlstrasse»

Ausgangslage

Das Areal «Brühlstrasse» liegt zwischen der Bieler Innenstadt und dem Quartier Madretsch. Im Jahr 2015 äusserte eine der grössten Grundeigentümerinnen auf diesem Areal (Frutiger AG) die Absicht, ihre Parzellen neu zu überbauen. Die Stadt Biel nutzte diese Chance und erarbeitete ein städtebauliches Konzept für die Weiterentwicklung des gesamten Areals. Dafür wurde 2017 ein städtebaulicher Studienauftrag mit vier qualifizierten Architekturbüros durchgeführt. Ziel war es zu prüfen, wie auf dem Areal eine Neuüberbauung mit hoher Qualität und hohem Wohnanteil bestmöglich realisiert werden kann.

Das Areal « Brühlstrasse », 2018

Ziele

Auf der südlichen Seite der Brühlstrasse sind bei allen Gebäuden fünf Geschosse vorgesehen. Die zwei Neubauten sollen zusammen mit dem denkmalgeschützten Brühlhof eine Einheit bilden. Im Innern soll Platz sein für drei begrünte und qualitätsvoll gestaltete Innenhöfe.

Auf der nördlichen Seite der Brühlstrasse ist eine geschlossene Randbebauung mit vier bis sechs Geschossen und zwei achtgeschossige Bauten an den Plätzen vorgesehen. Innerhalb der Bebauung soll ein begrünter Innenhof die Wohnqualität erhöhen.

Auch die umliegenden Strassenräume sollen teilweise neugestaltet werden:

  • Schaffung von ausreichend breiten Trottoirs beidseits der Brühlstrasse
  • Neugestaltung des Kreisels an der Kreuzung Schwanengasse/Brühlstrasse
  • Aufwertung der Alleestrasse für den Fuss und Veloverkehr als Fortsetzung des Schüssuferweges beim Drahtwerk-Areal.
Modell der geplanten Überbauung mit Gebäuden
Modell der geplanten Überbauung, städtebauliches Konzept, 2017

Projektverlauf

2015: Erlass einer Planungszone

Um den Bau einer Tankstelle zu verhindern, erlässt die Stadt Biel eine Planungszone. 2016 werden Gespräche mit der Grundeigentümerschaft geführt sowie Vorstudien durchgeführt.

2017: Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts

Im Jahr 2017 führte die Stadt Biel einen Studienauftrag mit vier Architekturteams durch. Die Jury empfahl als Grundlage für die weitere Planung den Projektbeitrag des Teams Bart&Buchhofer Architekten für die südliche Seite und den Projektbeitrag des Teams Sollberger Bögli Architekten für die nördliche Seite der Brühlstrasse. Das daraus resultierende städtebauliche Konzept zeigt auf, wie das Gebiet qualitätsvoll weiterentwickelt werden kann. Weitere Informationen finden Sie im Schlussbericht der Jury (2017).

2018–2019: Erlass einer neuen Zone mit Planungspflicht

Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts startete die Stadt Biel Anfang 2018 ein Planungsverfahren für die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung. Es beinhaltete den Erlass von zwei neuen Zonen mit Planungspflicht (ZPP): ZPP 1.3. «Brühlstrasse Süd» und ZPP 1.4 «Brühlstrasse Nord». Darin wurden die Planungs- und Gestaltungsgrundsätze der künftigen Überbauung festgelegt.

Januar-Februar 2018: Mitwirkungsverfahren 

Die Bevölkerung konnte während 30 Tagen die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung, also die revidierten baurechtlichen Vorgaben für das Areal «Brühlstrasse», einsehen und schriftlich dazu Stellung nehmen.

September-Oktober 2018: Öffentliche Auflage

Die betroffene Bevölkerung konnte zur Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung Stellung beziehen und Einsprache erheben.

Oktober 2019: Volksabstimmung

Die Bieler Stimmberechtigten stimmten am 20. Oktober 2019 der Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung zu. Mit der Genehmigung wurde die Basis für die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts gelegt.

2019–2021: Erlass der Überbauungsordnung «Brühlstrasse Süd»

Auf der Basis des städtebaulichen Konzepts führte die Grundeigentümerin des Areals «Brühlstrasse Süd» (Meili Unternehmungen AG) im Jahr 2019 eine Projektstudie mit drei verschiedenen Architektenteams durch. Die Jury empfahl wiederum den Beitrag des Teams Bart & Buchhofer Architekten aus Biel zur Weiterbearbeitung. Gestützt darauf erarbeitete die Stadt Biel für das Areal eine Überbauungsordnung.

In der öffentlichen Auflage zwischen September und Oktober 2021 wurden keine Einsprachen eingereicht. Der Gemeinderat genehmigte am 24. November 2021 die geplante Überbauung .

2021–2023: Baubewilligung und Baubeginn «Brühlstrasse Süd»

Das Baugesuch wurde bewilligt. Ende 2022 begannen die Bauarbeiten für die Überbauung an der südlichen Seite der Brühlstrasse.

2022–2023: Neugestaltung der Alleestrasse

Der Gemeinderat stimmte am 26. Oktober 2022 zwei Verträgen mit der Interpool Immobilien AG zu. Die Interpool Immobilien AG ist Eigentümerin eines Grundstückes im Areal «Brühlstrasse Süd». Sie tritt der Einwohnergemeinde Biel unentgeltlich ein Terrain von netto 152 m² an die angrenzenden Strassenparzellen ab und räumt ihr ein beschränktes Wegrecht über das Areal ein. Die Einwohnergemeinde Biel ihrerseits räumt der Interpool Immobilien AG verschiedene Konzessionen im Zusammenhang mit der Überbauung des Areals ein. Das Vertragswerk ist eine Voraussetzung für die Realisierung der Neuüberbauung des Areals «Brühlstrasse Süd». In Abstimmung mit dem Neubau wird ein Projekt für die Gestaltung der Alleestrasse erarbeitet. Der Gemeinderat bewilligte dafür einen Verpflichtungskredit von 125 000 Franken.

In Vorbereitung: Planungsverfahren «Brühlstrasse Nord»

Das Planungsverfahren für die Überbauung «Brühlstrasse Nord» ist noch ausstehend. Es ist abhängig von der Projektentwicklung und Koordination zwischen den verschiedenen Grundeigentümern des Areals.

Weitere Informationen

Glossar

Baurechtliche Grundordnung

Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Biel besteht aus dem Bau- und Nutzungszonenplan, dem Baureglement, der Bauverordnung sowie dem Baulinienplan und dem dazugehörigen Reglement. Sie regelt die Bebauung und Nutzung des Bodens auf dem Gemeindegebiet.

Städtebauliches Konzept

Ein städtebauliches Konzept zeigt für ein bestimmtes Areal auf, wie dieses weiterentwickelt werden soll. Es kann Neubauten oder auch den Erhalt bestehender Gebäude umfassen sowie die Anordnung und Gestaltung von Freiräumen, Strassen, Wegen, Parkierungsanlagen usw.

Städtebaulicher Studienauftrag

Ein städtebaulicher Studienauftrag ist wie der Architekturwettbewerb ein Instrument zur Qualitätssicherung. Im Studienauftrag machen verschiedene Teams, meistens bestehend aus Architektinnen und Architekten sowie Städtebauerinnen und Städtebauern, Vorschläge für die Bebauung und Gestaltung eines Areals. Die verschiedenen Beiträge werden durch ein Beurteilungsgremium evaluiert und es werden Empfehlungen für die weitere Planung abgegeben. Resultat ist in der Regel ein städtebauliches Konzept.

Überbauungsordnung

Die Überbauungsordnung setzt das erarbeitete städtebauliche Konzept in relativ enge baurechtliche Vorgaben um. Mittels Baulinien und der Beschränkung der Gebäudehöhe werden somit die im Studienauftrag entwickelten Gebäudevolumen fixiert. Sie legt aber auch die Bedingungen fest, unter welchen vom städtebaulichen Konzept abgewichen werden kann, ohne dass die städtebauliche und architektonische Qualität verloren geht.

Zone mit Planungspflicht (ZPP)

Eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) bezeichnet einen Perimeter innerhalb der Bauzone, welcher hinsichtlich der Siedlungsgestaltung besondere Bedürfnisse aufweist. Die Grundsätze zur Nutzung und Gestaltung dieser Fläche werden im Baureglement festgehalten. Zum Bauen in einer Zone mit Planungspflicht ist der Erlass einer Überbauungsordnung notwendig.