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Quartierentwicklung am Bahnhof Mett

Der öffentliche Raum im südlichen Zentrum von Mett soll neu gedacht und das Zentrum als Ganzes gestärkt werden. Dazu erarbeitet die Stadt Biel zusammen mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eine neue Planungsgrundlage für die Quartierentwicklung rund um das Zentrum von Mett südlich der Bahngeleise.

Ausgangslage

Mett ist das bevölkerungsreichste Quartier der Stadt Biel. Das Quartierzentrum erstreckt sich vom historischen Dorfkern bis zum Orpundplatz. Die SBB-Bahngeleise teilen heute das Zentrum in zwei Teile. Während der nördliche Teil rund um den Bärenplatz in den letzten Jahren erneuert wurde, wird der südliche Teil seiner Rolle als Quartierzentrum nicht gerecht. Insbesondere ist der Bahnhof Mett schlecht an den städtischen Raum angebunden. Gespräche mit dortigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern haben eine hohe Bereitschaft zur Veränderung im Perimeter gezeigt.

Die Stadt Biel will daher das Zentrum Mett gesamthaft neu denken und stärken. Im Fokus der Planung steht die Lebensqualität der Menschen: die Erreichbarkeit aller notwendigen Dienstleistungen, die Begünstigung von kurzen Wegen im Alltag, ein zukunftsorientiertes Wohnungsangebot für alle, die Stärkung des Quartierlebens. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2024 dem dafür notwendigen Verpflichtungskredit zugestimmt.

Ziele

Die mittel- bis langfristig voraussehbaren Entwicklungen im ganzen Quartier Mett erfordern gesamthafte Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung des Quartierzentrums. Die Stadt verfolgt folgende Ziele:

  • Der Ort als Quartierzentrum soll gestärkt werden, in Ergänzung zum nördlichen Teil.
  • Der Bahnhof Mett soll zu einer bedeutenden Mobilitätsdrehscheibe für das Quartier und darüber hinaus werden; er soll attraktiver und von allen Seiten leichter zugänglich sein.
  • Ein zukunftsorientiertes Wohnungsangebot für alle.
  • Vielseitige Dienstleistungen für die alltäglichen Bedürfnisse der Quartierbevölkerung.
  • Eine Verdichtung nach innen und eine bessere Anordnung der bebaubaren Flächen und Freiräume.
  • Eine Stadtentwicklung, die dem Klimawandel gewachsen ist

Projektverlauf

2022: Erlass einer Planungszone

Aufgrund eines Baugesuchs, welches den Planungszielen im Perimeter nicht entsprach, erliess der Gemeinderat im Juni 2022 eine sogenannte Planungszone mit einer Dauer von zwei Jahren. Während zweier Jahre darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigt. So kann die Stadt Biel in diesem Zeitraum eine Planungsgrundlage für den Bereich «Mett-Zentrum Süd» erarbeiten.

2023: Städtebauliche Testplanung

Um verschiedene Möglichkeiten für die Quartierentwicklung zu testen, wurde 2023 eine sogenannte Testplanung nach SIA durchgeführt. Daraus resultierten vier städtebauliche Szenarien. Das Beurteilungsgremium empfahl, das Szenario des interdisziplinären Teams Salewski Nater Kretz mit Stefan Rotzler weiterzubearbeiten. Dieses sieht einen neuen öffentlichen Raum entlang der Geleise beim Bahnhof Mett vor. Damit soll der heutige «blinde Fleck» des trennenden Bahngeleises zu einem angenehmen Ankunftsort für beide Quartierteile werden. Sie finden mehr Informationen dazu im Schlussbericht der städtebaulichen Testplanung «Mett-Zentrum Süd» (2023) [pdf, 1.6 MB].

Die Grundidee definiert zudem einen auf der heutigen Parzellierung und Bausubstanz aufbauenden Entwicklungsrahmen. Das Quartier kann sich so Schritt für Schritt transformieren.

Farbige Skizze mit Gebäuden und Grünflächen entlang der Bahngeleise.
Skizze des Szenarios mit Grünflächen und einem attraktiven öffentlichen Raum entlang des Bahnufers ©Salewski Nater Kretz, Stefan Rotzler

2024-2025: Planungsverfahren

Das vom Beurteilungsgremium empfohlene Projekt des Teams Salewski Nater Kretz mit Stefan Rotzler wird in einem städtebaulichen Konzept vertieft. Dieses dient einerseits als Grundlage für die Entwicklung der öffentlichen Räume; andererseits für die Planung konkreter Bauprojekte von Genossenschaften oder privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Die Erarbeitung des Konzepts und das anschliessende Planungsverfahren mit öffentlicher Auflage soll im Sommer 2025 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen

Glossar

Baurechtliche Grundordnung

Die baurechtliche Grundordnung regelt, wo und wie in der Stadt Biel gebaut werden darf. Sie besteht aus dem Bau- und Nutzungszonenplan, dem Baureglement, der Bauverordnung sowie dem Baulinienplan und dem dazugehörigen Reglement. Sie ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich.

Städtebauliches Konzept

Ein städtebauliches Konzept zeigt für ein bestimmtes Areal auf, wie dieses weiterentwickelt werden soll. Es kann Neubauten oder auch den Erhalt bestehender Gebäude umfassen sowie die Anordnung und Gestaltung von Freiräumen, Strassen, Wegen, Parkierungsanlagen usw enthalten.

Städtebaulicher Studienauftrag

Ein städtebaulicher Studienauftrag ist wie der Architekturwettbewerb ein Instrument zur Qualitätssicherung. Im Studienauftrag machen verschiedene Teams, meistens bestehend aus Fachpersonen aus der Architektur oder dem Städtebau, Vorschläge für die Bebauung und Gestaltung eines Areals. Ein Beurteilungsgremium evaluiert die verschiedenen Eingaben und es gibt Empfehlungen für die weitere Planung ab. Das Resultat ist in der Regel ein städtebauliches Konzept.

Überbauungsordnung

Die Überbauungsordnung setzt das erarbeitete städtebauliche Konzept in baurechtliche Vorgaben um. Das heisst, mit Baulinien und der Beschränkung der Gebäudehöhe werden die im Studienauftrag entwickelten Gebäudevolumen fixiert. Die Überbauungsordnung legt aber auch die Bedingungen fest, unter welchen vom städtebaulichen Konzept abgewichen werden kann, ohne dass die städtebauliche und architektonische Qualität verloren geht. Sie besteht aus einem Überbauungsplan mit Vorschriften. Sie ergänzt und/oder überschreibt die baurechtliche Grundordnung im betroffenen Areal.