Navigieren in Biel

Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022

Teilrevision des Ortspolizeireglements

Im Rahmen der Umsetzung der überparteilichen Motion «Keine Kostenüberwälzungen auf OrganisatorInnen nicht-kommerzieller, ideeller oder politischer Veranstaltungen» hat der Gemeinderat den Entwurf für eine Teilrevision des Bieler Ortspolizeireglements erarbeitet, welche dem Stadtrat im November unterbreitet wird. Damit soll den in der angesprochenen Motion formulierten Anliegen nachgekommen werden, indem festgehalten wird, dass anlässlich von grundrechtlich geschützten Veranstaltungen wie bspw. Kundgebungen keine Polizei-Einsatzkosten auf Veranstaltungsteilnehmende abgewälzt werden. Gleichzeitig unterbreitet der Gemeinderat dem Stadtrat die Aufhebung von zwei Bestimmungen im Ortspolizeireglement, die aufgrund von Anpassungen im übergeordneten Recht seit Inkrafttreten des Ortspolizeireglements obsolet geworden sind, weil sie neu durch kantonales Recht geregelt werden. Dabei handelt es sich um Bestimmungen betreffend das Wegschaffen von störend im öffentlichen Raum abgestellten Gegenständen und die Strassenprostitution.  Die Reglementsanpassung unterliegt dem fakultativen Referendum.

Leistungsverträge in den Bereichen Soziokultur und frühe Förderung 2023 bis 2026 

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat beschlossen, die bewährte Zusammenarbeit mit zwölf Vereinen in den Bereichen Soziokultur, Bildung und frühe Förderung weiterzuführen. Dafür hat er Leistungsverträge bis Ende 2026 bewilligt und beantragt dem Stadtrat für die Leistungsverträge mit sechs Vereinen einen Verpflichtungskredit zu genehmigen. Die betreffenden Vereine leisten seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zu einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt und ergänzen das stadteigene Angebot in sinnvoller Weise. Zu den unterstützten Vereinen gehören die Volkshochschule, das Autonome Jugendzentrum (AJZ), das Jugendkulturhaus X-Project, der Jugendtreffpunkt Villa Ritter, der Abenteuerspielplatz Robinson in Mett, die Kinderbaustelle auf der Gurzelen, das Malhaus in der Bieler Altstadt, das Familienzentrum FamiPlus, das Hausbesuchsprogramm schritt:weise, die Ludothek in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek, das Atelier 6/15 für die Bereitstellung französischsprachiger Theateranimationen mit Kindern und Jugendlichen sowie die Jugendmusik Biel. 

Neugestaltung der Murtenstrasse: mehr Sicherheit für den Veloverkehr

Die heutige Ausgestaltung der Murtenstrasse zwischen der Güterstrasse und der Alexander-Schöni-Strasse weist aufgrund einer Konfliktsituation zwischen parkierten Autos und dem Langsamverkehr ein grosses Sicherheitsdefizit auf. Der Gemeinderat hat beschlossen, dieses Problem zu beheben, indem der Veloweg mit einer Infrastrukturmassnahme gesichert wird, die zusätzlich die Attraktivität der direkten Veloverbindung zwischen Nidau und dem Bieler Stadtzentrum erhöht. Dazu werden fünfzehn Parkplätze aufgehoben. Das in unmittelbarer Nähe liegende Kongresshausparking verfügt über genügend Kapazität, um diese Aufhebung aufzufangen. Die fünfzehn Parkplätze stellen weniger als 2 % des öffentlichen Parkplatzangebots in diesem Sektor dar. Der so frei werdende Raum bietet ausserdem die Möglichkeit, das Stadtzentrum attraktiver zu gestalten, indem der Strassenraum aufgewertet wird. Es können drei neue Bäume gepflanzt und der Boden durchlässig gestaltet werden, sodass Wärmeinseln bekämpft und bei starkem Regen der Wasserabfluss verbessert wird. Die Arbeiten erfolgen im Frühjahr 2023, damit dieser neue Bereich zu Beginn des Sommers genutzt werden kann.

Stellungnahme zur Vernehmlassung der Mindestbesteuerungsverordnung an Schweizerischen Städteverband

Der Gemeinderat hat seine Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen verabschiedet. Er steht dem Vorhaben, des OECD/G20-Projekts, die Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz umzusetzen, positiv gegenüber. Es geht in der Vernehmlassungsvorlage konkret um die Besteuerung von internationalen Grosskonzernen mit einem Mindestumsatz von 750 Millionen Franken und mehr. Die Umsetzung der Mindestbesteuerung ist von erheblicher Tragweite für die Schweiz und wird den internationalen und interkantonalen Standortwettbewerb sowie die globale Steuerlandschaft erheblich beeinflussen. Deshalb fordert der Gemeinderat der Stadt Biel, dass im Rahmen des gesetzlichen Gestaltungsprozesses der Anspruch der Städte und Gemeinden an einem Anteil, an dem durch die Mindestbesteuerung entstehenden Steuermehrertrag, rechtsverbindlich festgehalten wird.

Neubauten im Bereich Brühlstrasse/Mattenstrasse/Alleestrasse:  Wegrecht für die Stadt und Neugestaltung des Strassenraums

Der Gemeinderat hat zwei Verträgen mit der Interpool Immobilien AG zugestimmt. Die Interpool Immobilien AG ist Eigentümerin eines Grundstückes im Geviert Brühlstrasse/Alleestrasse/Matten-strasse und tritt der Einwohnergemeinde Biel unentgeltlich netto 152 m² an die angrenzenden Strassenparzellen ab und räumt ihr ein beschränktes Wegrecht über das Areal ein. Die Einwohnergemeinde Biel ihrerseits räumt der Interpool Immobilien AG verschiedene Konzessionen im Zusammenhang mit der Überbauung des Areals ein. Das Vertragswerk ist eine Voraussetzung für die Realisierung der Neuüberbauung des Areals «Brühlstrasse Süd», für welches der Gemeinderat Ende 2021 eine Überbauungsordnung erlassen hat. In Abstimmung mit dem Neubau wird ein Projekt für die Gestaltung der Alleestrasse erarbeitet, wofür der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von 125 000 Franken bewilligte.

Verlängerung des Rücktrittrechts von einem Baurechtsvertrag in Magglingen zugunsten des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL)

Die Einwohnergemeinde Biel hat der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahr 2017 auf einem Grundstück in Leubringen-Magglingen ein Baurecht eingeräumt. Der Vertrag enthält die Möglichkeit für die Baurechtsnehmerin bis zum 30. Oktober 2022 den Rücktritt vom Vertrag erklären zu können. Aufgrund der Verzögerungen und Unsicherheiten in Bezug auf ein Bauprojekt verlängert die Einwohnergemeinde Biel das Rücktrittsrecht im Vertrag mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik BBL um 5 Jahre bis zum 31. Oktober 2027. Gleichzeitig erhöht die Einwohnergemeinde Biel die Reservationsgebühr für das Grundstück von jährlich 6 000 auf jährlich 40 000 Franken.