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Ergebnis städtebaulicher Studienauftrag «Brühlstrasse» liegt vor

Um eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des Sektors Brühlstrasse anzustossen, fand zwischen März und Oktober 2017 ein städtebaulicher Studienauftrag statt. Das Ergebnis liegt nun vor und kann bei der Stadtplanung während rund zwei Wochenbesichtigt werden. Parallel dazu wird das öffentliche Informations- und Mitwirkungsverfahren für die Anpassung der baurechtlichen Vorgaben durchgeführt.

Das Areal «Brühlstrasse» liegt in der Bieler Innenstadt, in unmittelbarer Nähe zu zwei der wichtigsten Entwicklungsgebiete, dem Gaswerk- und dem Drahtwerk-Areal (Schüsspark). Es bietet ein bedeutendes Aufwertungspotenzial an zentraler Lage. Ziel des städtebaulichen Studienauftrags war es, zu prüfen, wie auf dem Areal eine Neuüberbauung mit hoher Qualität und hohem Wohnanteil bestmöglich realisiert werden kann. Die vier am Studienauftrag eingeladene Architekturbüros wurden beauftragt, Überbauungsvorschläge mit einem mittelbis langfristigen Zeithorizont auszuarbeiten. Die Bedürfnisse der Grundeigentümer sind im Studienauftrag eingeflossen.

Das Beurteilungsgremium hat die Kombination von zwei Beiträgen als Grundlage für die weitere Planung vorgeschlagen. Der Projektbeitrag des Teams Bart & Buchhofer Architekten (Biel) auf der südlichen und der Projektbeitrag des Teams Sollberger Bögli Architekten (Biel) auf der nördlichen Seite der Brühlstrasse. Die verschiedenen Beiträge können zwischen dem 2. und 16. Februar 2018 bei der Stadtplanung (Zentralstrasse 49, 5. Stock) besichtigt werden.

Auf der nördlichen Seite des Areals werden unterschiedene Gebäudehöhen vorgeschlagen.
Eine sechsgeschossige Randbebauung entlang der Schwanengasse und eine
viergeschossige Gebäudezeile entlang der Brühlstrasse, welche mit jeweils
achtgeschossigen Punktbauten (höhere Häuser) am Pianoplatz sowie an der Ecke
Brühlstrasse/Schwanengasse abgeschlossen wird. Weiter soll ein Innenhof die Wohnqualität der Neubauten aufwerten.

Auf der südlichen Seite der Brühlstrasse werden bei allen Gebäuden fünf Geschosse vorgesehen, welche der Höhe des denkmalgeschützten Brühlhofs entsprechen. Die vorgeschlagene Überbauung soll zusammen mit dem Brühlhof eine Einheit bilden und im Innern Platz für drei qualitätsvoll ausgestaltete Innenhöfe lassen.

Die vorgesehene Entwicklung bedingt eine Anpassung der baurechtlichen Vorgaben. Über den gesamten Planungsperimeter sind, ausgenommen des denkmalgeschützten Brühlhofs, zwei neue Zonen mit Planungspflicht (ZPP) erarbeitet worden: die ZPP 1.3 «Brühlstrasse Süd» und die ZPP 1.4 «Brühlstrasse Nord». Parallel zur Ausstellung des Studienauftrags wird dazu vom 24. Januar bis 23. Februar 2018 das öffentliche Informations- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Die betroffenen Pläne und Reglemente können bei der Stadtplanung eingesehen werden.
Schriftliche Stellungnahmen zu den beiden ZPP sind spätestens bis am 23. Februar 2018 an die Abteilung Stadtplanung, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel einzureichen. Die stimmberechtigte Bevölkerung wird voraussichtlich im September 2019 darüber abstimmen.