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Ein Baugesuch einreichen

Baugesuche müssen Sie sowohl elektronisch als auch per Post einreichen. Hier finden Sie Informationen über das Vorgehen.

1. Baugesuch erfassen

Baugesuche müssen seit dem 1. März 2022 auf der kantonalen Plattform eBauelektronisch erfasst werden. Sie werden dabei, ähnlich wie beim Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe, durch die Eingabe geleitet.

Fragen?

Bei Fragen zu den einzelnen Eingabeschritten unterstützt Sie die Wegleitung im eBau. Für technischen Support zur Gesuchseingabe mit eBau wenden Sie sich an die kantonale Hotline +41 31 636 99 97

Für fachliche (baurechtliche) Fragen wenden Sie sich an die Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen: 032 326 26 21 oder stadtplanung@biel-bienne.ch.

2. Dokumente vorbereiten und auf eBau hochladen

Nachstehend finden Sie Angaben zu allen nötigen Dokumenten, die Sie bei Bedarf mit dem Baugesuch zusätzlich auf eBau hochladen müssen.

Zusätzliche Formulare

Folgende Formulare sind bei Bedarf zusätzlich auf eBau hochzuladen:

  • Formulare zum Energienachweis: Sobald das Bauvorhaben energierelevant ist, muss zusammen mit den Gesuchsunterlagen ein Energienachweis eingereicht werden. Bitte nehmen Sie bei Fragen und Unklarheiten zum Energienachweis direkt mit der Energieberatung Seeland Kontakt auf.
  • Formulare zur Regenwasser- (WAR) und Abwasserbeseitigung (WAS): Werden im Bauvorhaben sanitärtechnische Gegenstände angepasst oder neu gebaut, sind diese anhand der Formulare WAR und WAS der Gemeinde zu deklarieren (anstelle des kantonalen Formulars 5.5) Download Formular WAR/WAS [xls, 150 KB].
  • Berechnungsblatt: Das Berechnungsblatt enthält Angaben zu Spielflächen, Aufenthaltsflächen und Abstellräumen gemäss Art. 42ff der kantonalen Bauverordnung (BauV) Weiter zu Parkplätzen für Autos und Zweiräder gemäss Art. 49ff BauV Download Berechnungsblatt [pdf, 182 KB].
  • Zustimmungserklärung bei kleinen Bauvorhaben: Mit einer Unterschrift in der Zustimmungserklärung bestätigen betroffene benachbarte Grundeigentümerinnen / Grundeigentümer, dass sie keine Einwände gegen das vorgesehene Bauprojekt haben. Diese schriftliche Zustimmung kann bei geringfügigen Bauvorhaben gemäss Art. 27 des kantonalen Baubewilligungsdekrets (BewD), mit den Gesuchakten eingereicht werden. Diese Bauvorhaben bedürfen keiner Publikation, und die schriftliche Zustimmung muss vor dem Einreichen des Gesuchs eingeholt werden. In diesem Fall müssen keine Bauprofile errichtet werden Download Zustimmungserklärung kleine Bauvorhaben [pdf, 105 KB].
  • Zustimmungserklärung bei Näherbau an der Grenze: Ist der Grenzabstand kleiner als der reglementarisch vorgesehene, so bestätigen die betroffenen Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer ihre Einwilligung mittels einer Zustimmungserklärung für Näherbaurecht. Die Eintragung im Grundbuch ist aus öffentlich-rechtlicher Sicht nicht erforderlich, wird von der Stadtplanung jedoch empfohlen Download Zustimmungserklärung bei Näherbau [pdf, 120 KB].
  • Formulare des Energie Service Biel/Bienne (ESB): Gegebenenfalls muss das Gesuch die Formulare des ESB für die Anschlussgesuche Gas, Elektrizität und Wasser enthalten Formular ESB.
  • Erdbebensicherheit: Kantonales Formular zur Erdbebensicherheit [pdf, 396 KB]

Alle Formulare sind zu datieren und von der Bauherrschaft, der Grundeigentümerschaft und vom Projektverfasser/von der Projektverfasserin zu unterzeichnen.

Pläne

Alle Pläne einschliesslich Situationsplan sind zu datieren und von der Bauherrschaft, der Grundeigentümerschaft und vom Projektverfasser/von der Projektverfasserin zu unterzeichnen (nach Art. 10, Abs. 2 BewD). Nicht unterzeichnete Pläne sind ungültig. Auf sämtlichen Plänen sind neu zu erstellende Teile mit roter, abzubrechende Teile mit gelber und bestehende Bauteile mit schwarzer Farbe darzustellen.

  • Beglaubigter Situationsplan: Das Bauvorhaben muss auf den beiden original beglaubigten, mit dem neuen Reglement übereinstimmenden Situations- und Baulinienplänen rot eingezeichnet und vermasst werden. Die Pläne sind erhältlich bei der Dienststelle Vermessung und GIS. Abbruchobjekte müssen gelb gekennzeichnet werden. Auch die Abstände zu den Parzellengrenzen und zu bestehenden Gebäuden auf dem gleichen Grundstück sowie die Erschliessung (Zufahrt, Anzahl Parkplätze usw.) sind auf dem Situationsplan einzuzeichnen.
  • Projektpläne: Auf den Projektplänen (Art. 10, 14 und 15 BewD) muss der Inhalt des Bauvorhabens für Aussenstehende verständlich dargestellt sein. Die Pläne sind zu vermassen (zum Beispiel Boden- und Fensterflächen pro Raum). Auch die Zweckbestimmung der Räume ist anzugeben. Bei Garagen und Parkplätzen muss zudem die Zufahrt vermasst und der Anschluss an die öffentliche Strasse dargestellt werden. Im Schnitt und in den Fassaden muss die Höhe der Räume sowie die Gebäudehöhe ab bestehendem oder tieferliegendem, fertigem Terrain eingetragen sein.
  • Umgebungsgestaltungsplan: Bei Neubauten oder aussenraumrelevanten Um und Anbauten ist zusammen mit dem Baugesuch ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen. Auf diesem sollen die generelle Gestaltungsabsicht mit Materialisierung und Bepflanzung und das aussenräumliche Konzept ersichtlich sein.
  • Flächennachweis: Für jedes Bauvorhaben, das eine Erweiterung oder Zweckänderung der Geschossfläche vorsieht, muss den Unterlagen ein nachvollziehbarer Flächennachweis beigelegt werden. Er kann kolorierte Planunterlagen enthalten und sollte die Geschossflächen und die Umgebungsflächen (Grünfläche, Spielplätze und Aufenthaltsbereiche) umfassen. Bei kleineren Änderungen reichen die Angaben über eBau.

Ausnahmegesuche

Weicht ein Bauvorhaben von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ab, muss zusammen mit dem Baugesuch ein begründetes Ausnahmegesuch nach Art. 26 Baugesetz (BauG) eingereicht werden. Damit eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann, müssen sämtliche dieser Punkte erfüllt sein:

  • Es müssen besondere Verhältnisse vorliegen. Die Gewährung einer Ausnahme gemäss der kantonalen und kommunalen Gesetzgebung ist beim Vorliegen objektiver Besonderheiten erlaubt. Das finanzielle Interesse, der Wunsch nach einer Ideallösung oder intensives Ausnützungsstreben gelten nicht als besondere Verhältnisse, welche die Gewährung einer Ausnahme erlauben.
  • Es dürfen keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden.
  • Es dürfen keine wesentlichen nachbarlichen Interessen verletzt werden.

Download Ausnahmegesuch [pdf, 81 KB]

Abwasserleitungskontrolle (bei Umbauten)

Sind in einem Bauvorhaben bestehende Abwasserleitungen sanitärtechnisch betroffen, ist zusammen mit den Gesuchsunterlagen mittels Video die Leitungskontrolle der vorhandenen Schmutz- und Mischwasserleitung zum städtischen Kanal einzureichen. Genauere Auskünfte erteilt die Dienststelle Tiefbau/Bereich Liegenschaftsentwässerung.

3. Baugesuch einreichen

Beachten Sie folgende Schritte:

  1. Reichen Sie das Baugesuch online über eBau ein und laden Sie alle notwendigen Dokumente hoch.
  2. Drucken Sie die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zweifach aus.
  3. Unterschreiben und datieren Sie alle Gesuchsunterlagen (Baugesuch, Pläne, Formulare und weitere Anhänge). Folgende Unterschriften sind nötig: Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfasserin oder Projektverfasser. Sie können auch eine Vollmacht beilegen.  
  4. Schicken Sie uns die zweifach ausgedruckten und unterschriebenen Gesuchsunterlagen per Post an: Stadtplanung, Baubewilligungen und Kontrollen, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel.

Das Baugesuch wird erst bearbeitet, wenn sowohl die elektronische als auch die Version in Papierform vorliegen. Alle ungenügenden Planunterlagen oder unvollständige Baugesuche müssen wir zur Behebung der Mängel zurückweisen. Häufig empfiehlt es sich auch bei kleineren Vorhaben, wenn möglich einen erfahrenen Planer oder eine erfahrene Planerin beizuziehen.

Mit einem vollständig und formell korrekt eingereichten Gesuch (elektronisch und in Papierform) vermeiden Sie einen unnötigen Zeitverlust im Vorfeld des Baugesuchverfahrens.

4. Bauentscheid

Der Bauentscheid werden wir Ihnen nach wie vor per Post eröffnen. Auch die Korrespondenz im Rahmen von Einsprachen erfolgt auf dem Postweg.

Weitere Informationen: