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So läuft das Baubewilligungsverfahren ab

Ein Baubewilligungsverfahren läuft nach fix geregelten Schritten ab. Hier erfahren Sie, wie diese aussehen, welche Kosten und Gebühren anfallen und mit welcher Dauer des Verfahrens zu rechnen ist.

Das Baubewilligungsverfahren ist im kantonalen Baubewilligungsdekret (BewD) geregelt. Darin werden die einzelnen Verfahrensschritte umschrieben. Gemäss Koordinationsgesetz (KoG) wird das Verfahren von der zuständigen Leitbehörde koordiniert. Die Leitbehörde ist in den meisten Fällen die Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, der Stadt Biel. Wenn das Bauvorhaben einen Gastgewerbe- oder Prostitutionsbetrieb betrifft oder wenn die Stadt Biel als Bauherrschaft oder Baurechtsgeberin involviert ist, wird das Verfahren vom Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne geleitet.

Verfahrensschritte

Das Baubewilligungsverfahren umfasst (vereinfacht dargestellt) folgende Verfahrensschritte:

  • Eingabe des Baugesuchs auf der kantonalen Plattform eBau . Die elektronisch eingereichten Unterlagen müssen zusätzlich zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen zugestellt werden.
  • Vorläufige formelle und materielle Prüfung der eingereichten Baugesuchsunterlagen
  • Behandlung des Baugesuchs in der internen Fachgruppe für Baufragen (IFG) der Stadt Biel
  • Bereinigung von allfälligen Einwänden (offenkundige formelle oder materielle Mängel)
  • Koordinierte materielle Prüfung des Bauvorhabens, Einholen von Amts und Fachberichten
  • Öffentliche Auflage des Baugesuchs (Bekanntmachung mittels Publikation im amtlichen Anzeiger oder mittels Avisierung der betroffenen Nachbarschaften) mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen
  • Eingang von Rechtsbegehren (Einsprache, Rechtsverwahrung, Lastenausgleichsbegehren) während der öffentlichen Auflage; Eröffnung der Rechtsbegehren an die Bauherrschaft zur Stellungnahme
  • Allfällige Einigungsverhandlungen zwischen den Parteien
  • Bereinigung von allfälligen Einwänden (materielle Mängel)
  • Materielle Prüfung des bereinigten Baugesuchs
  • Eröffnung des Bauentscheids

Mit dem positiven Bauentscheid ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Nach der Erteilung der Baubewilligung hat die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller noch weitere Verpflichtungen, zum Beispiel:

  • Das Zahlen der Kosten und Gebühren
  • Das Erfüllen der Auflagen und Bedingungen
  • Das Durchführen allfälliger Baukontrollen
  • Das Einreichen der Selbstdeklaration Baukontrolle 1 (SB1) vor dem Baubeginn und der Selbstdeklaration Baukontrolle 2 (SB2) nach Bauvollendung über eBau.

Kosten und Gebühren

Im Baubewilligungsverfahren fallen Gebühren an, welche die Bauherrschaft zu tragen hat:

  • Die Grundgebühr für ein Baugesuch wird anhand der Baukosten bemessen und ist im Anhang 1 der Gebührenverordnung (SGR 6.7-1.1) geregelt.
  • Für Amts und Fachberichte von kommunalen, regionalen und kantonalen Amts- und Fachstellen werden zusätzliche Gebühren verrechnet.
  • Spezielle Aufwendungen wie beispielsweise Mängelschreiben für Bereinigungen von mangelhaften Baugesuchsunterlagen oder Behandlungen von Einsprachen werden gemäss Anhang I des Gebührenreglements der Stadt Biel zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Neben den erwähnten Gebühren sind auch die Kosten für die Bekanntmachung (zum Beispiel Publikationskosten im amtlichen Anzeiger) durch die Bauherrschaft zu tragen.

Dauer

Das Baubewilligungsverfahren dauert im Idealfall rund 3 Monate bis zum Bauentscheid. Dies unter der Voraussetzung, dass die Unterlagen vollständig und ohne Mängel (fehlerfrei) eingereicht werden.

Das Verfahren dauert aber länger wenn:

  • die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind.
  • Projektänderungen erfolgen (zum Beispiel nach negativem Amts- oder Fachbericht).
  • Ausnahmegesuche durch eine Fachkommission geprüft und vom Gemeinderat genehmigt werden müssen.
  • Einsprachen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden.

Eine allgemein verbindliche Aussage zur Dauer eines Baubewilligungsverfahrens ist somit leider nicht möglich.