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Mit der Bevölkerung planen

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der Mitwirkung in Projekten der Stadtplanung.

Mitwirkung in Planungsverfahren

Öffentliches Informations- und Mitwirkungsverfahren

Das kantonale Baugesetz verlangt, dass die Bevölkerung bei Planungsverfahren (Anpassungen der baurechtlichen Grundordnung) informiert wird und in geeigneter Weise mitwirken kann. Beim sogenannten öffentlichen Informations- und Mitwirkungsverfahren können alle, unabhängig von Nationalität, Alter und Betroffenheit vom Projekt, durch eine schriftliche Stellungnahme ihre Meinung zum Planungsprojekt äussern. Die eingegangenen Eingaben werden geprüft und fliessen, wo sinnvoll, in die Planung ein. Der Gemeinderat nimmt in einem Bericht Stellung zu allen Eingaben, formuliert jedoch keine individuellen Antworten. 

Öffentliche Auflage

Planungsprojekte, welche die baurechtliche Grundordnung oder eine Überbauungsordnung betreffen, werden während mindestens 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist können vom Projekt unmittelbar betroffene Einzelpersonen sowie Organisationen wie z. B. Schweizer Heimatschutz, Netzwerk Bielersee, VCS, usw. schriftlich bei der Stadtplanung Einsprache erheben. Die Einsprache ist zu begründen.

Die Stadt Biel publiziert öffentliche Informations- und Mitwirkungsverfahren und öffentliche Auflagen im Amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen. Sie können die Unterlagen unter «Laufende Auflagen» oder in Papierversion in der Stadtplanung, Zentralstrasse 49, einsehen. Die Stadt Biel organisiert zum Teil auch Informationsveranstaltungen für die Direktbetroffenen im Quartier. Diese werden schriftlich eingeladen. 

Partizipative Prozesse

Teilnehmende des Forums diskutieren an Tischen
Öffentliches Forum zum Nutzungskonzept Bahnhofgebiet, Juni 2022

Bei besonderes relevanten Stadtraum-Projekten bezieht die Stadt Biel die Bevölkerung, Vereine und Gewerbetreibende bereits in einem früheren Projektstadium mit ein. Sie informiert über das geplante Projekt und arbeitet mit den Anspruchsgruppen zusammen. Dank der Partizipation kann sie beispielsweise Ideen und Bedürfnisse der Bevölkerung und des Gewerbes in die Aufgabenstellung von Architekturwettbewerben oder Studienaufträgen aufnehmen (Beispiel: Nutzungskonzept Bahnhofgebiet). Sie kann aber auch ein bestehendes Projekt mit der Quartierbevölkerung ausarbeiten und konkretisieren (Beispiel: Quartierplatz Mett-Zentrum).

Der Mehrwert von partizipativen Prozessen liegt darin, dass gemeinsam mit lokalem Wissen und Fachwissen tragfähige Lösungen gefunden werden können. Wichtig bei allen partizipativen Prozessen ist, dass der Rahmen der Partizipation von Beginn an klar definiert ist.

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