Navigieren in Biel

Beitrag aus dem Fonds «Lüthy-Pfund»

Die Lüthy-Pfund Stiftung unterstützt Kinder und Jugendliche in Biel.

Die Stiftung bietet folgende Möglichkeiten:

  • finanzielle Beiträge in Gefährdungs- und familiären Krisensituationen;
  • finanzielle Beiträge an Minderbemittelte für Schulveranstaltungen.

Unterstützung von Familien in Notsituationen

Die Beiträge sind für armutsbetroffene Bieler Familien bestimmt, unabhängig davon, ob sie Unterstützung von einem Sozialdienst erhalten. Bei Personen, die bereits Unterstützung von der Abteilung Soziales oder anderen entsprechenden Dienststellen erhalten, werden nur jene Leistungen übernommen, die nicht von diesen Dienststellen finanziert werden.

Gesuche können entweder von den Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern im Namen ihrer Klientinnen und Klienten oder von den betroffenen Personen selbst eingereicht werden. Sie sind beim Leiter oder bei der Leiterin der Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz einzureichen.

Die Auszahlung eines Beitrages erfolgt an den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin. Wenn die begünstigte Person durch eine Institution betreut wird, erfolgt die Auszahlung an die entsprechende Institution. Diese zahlt den Beitrag auf Vorweisung der entsprechenden Belege an die begünstigte Person aus.

Weitergehende Bestimmungen zur Ausrichtung von Beiträgen sind im nachfolgenden Dokument festgelegt:

Richtlinien Ausrichtung von Beiträgen durch die Lüthy-Pfund Stiftung [pdf, 37 KB]

Online Gesuchsformular

Haben Sie Fragen?

Erwachsenen- und Kindesschutz
Zentralstrasse 49
2501 Biel

032 326 20 11
E-Mail

Beiträge an die Kosten für städtische Lager und Schullager

Bei Lagern oder Landschulwochen, die durch die Schulen oder die Stadt Biel organisiert werden, finanziert die Stadt Biel einen Teil und die Eltern der daran teilnehmenden Kinder den anderen.

Die Lüthy-Pfund Stiftung leistet für in Biel wohnhafte Familien mit geringem Einkommen einen ergänzenden Beitrag. Davon ausgenommen sind Familien, die bereits Unterstützung erhalten (Sozialdienst, Rotes Kreuz, Organisation for Refugee Services ORS, Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz HEKS). 

Der Antrag muss von den Eltern gestellt, von der Schule visiert (normalerweise von der Klassenlehrperson) und vier Wochen vor dem Lager mit Hilfe des Formulars an die Abteilung Schulen gesendet werden.

Die Bedingungen für eine Bewilligung werden in den Richtlinien betreffend die von der Lüthy-Pfund Stiftung ausbezahlten ausserordentlichen Beiträge [pdf, 325 KB] erläutert.

Gesuchsformular [pdf, 236 KB]

Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars

Falls Sie sich beim Ausfüllen des Formulars unsicher sind, kontaktieren Sie bitte die Abteilung Schulen: schulen@biel-bienne.ch oder telefonisch unter 032 326 14 29.

Erforderliche Unterlagen

Kopie der letzten Veranlagungsverfügung der Steuerbehörde oder bei Quellensteuer den Lohnausweis/alle Einkommensbescheinigungen.

Ablauf

Die Eltern senden das Formular zusammen mit den Unterlagen über die finanziellen Verhältnisse mindestens 4 Wochen vor dem Anlass an Abteilung Schulen, Zentralstrasse 60, Postfach, 2501 Biel.