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Bewilligung für das Aufstellen von neuen Mobilfunkanlagen

Für das Aufstellen einer Mobilfunkantenne benötigen Sie eine Bewilligung. Dafür müssen Sie bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, ein ordentliches Baugesuch einreichen.

Ein Gesuch für das Aufstellen einer Mobilfunkantenne ist über eBau online einzugeben. Dabei werden Sie, ähnlich wie beim Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe, durch die Eingabe geleitet. Zusätzlich zur Eingabe über eBau sind die Unterlagen in Papierformat in doppelter Ausfertigung und mit allen erforderlichen Unterschriften bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligung und Kontrollen einzureichen. Alle unvollständigen oder unzureichenden Baugesuche müssen wir zur Behebung der Mängel zurückweisen. Baugesuche, welche eine Mobilfunkantenne betreffen werden immer als ordentliches Baugesuch behandelt.

Die unter «Kleines, ordentliches, generelles Baugesuch» aufgeführten Punkte sind auch für ein Gesuch für das Aufstellen einer Mobilfunkantenne zu beachten. Daneben gehört immer das Standortdaten-Formular zum Gesuchsdossier und ist mit den restlichen Unterlagen über eBau hochzuladen.

Weitere Informationen zur Bewilligungspflicht von Mobilfunkantennen und zu den Zuständigkeiten für die Prüfung der Gesuche finden Sie unter «FAQ / Mobilfunkanlagen».