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Anfragen zur Benützung des öffentlichen Grunds

Auch für die Nutzung von öffentlichem Grund (Plätze, Parkplätze, Trottoirs oder Strassen) braucht es eine Bewilligung. Zuständig für Anfragen sind das Polizeiinspektorat oder das Strasseninspektorat der Stadt Biel.

Sie möchten für ein Projekt den öffentlichen Grund in Biel benützen? Dann richten Sie Ihre Anfrage, abgesehen von Terrassen für Gastgewerbebetriebe, bitte im Vorfeld an das Polizeiinspektorat der Stadt Biel.

Handelt es sich um Grabarbeiten im öffentlichen Raum ist die Anfrage an das Strasseninspektorat der Stadt Biel zu richten.

Informationen zu Terrassen für Gastgewerbebetriebe finden Sie in der Rubrik «Spezialgesuche/Terrasse eines Gastgewerbebetriebs».