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Abstimmung über neue Bieler Stadtordnung

Die heutige Stadtordnung von Biel ist veraltet. Zuletzt wurde sie 1996 totalrevidiert. In inhaltlicher Hinsicht enthält sie über weite Strecken noch die Bestimmungen von 1966. Nach intensiven Vorarbeiten legen nun Stadtrat und Gemeinderat den Stimmberechtigen am 3. März die neue Stadtordnung vor. Grundsätzlich behält die neue «Verfassung» Biels bei, was sich in der Vergangenheit bewährt hat. Gleichzeitig enthält sie Neuerungen, die den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen.

Die Stadtordnung regelt heute unnötig viele Einzelheiten in teilweise sehr langen und unübersichtlichen Artikeln. Zahlreiche Teilrevisionen haben überdies dazu geführt, dass die Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit der Stadtordnung zusätzlich gelitten hat.

Mit der neuen Stadtordnung soll daher nun eine für die Bevölkerung gut lesbare «Stadtverfassung» geschaffen werden, die die Organisation und das Zusammenwirken der Organe der Stadt regelt. Nebst sprachlicher Neufassung und klarerem Aufbau enthält die künftige Stadtordnung eine Reihe von Neuerungen:

  • Die Stadtordnung wird mit einer Präambel eingeleitet. Verfasst hat sie im Rahmen eines Wettbewerbs die Bielerin Vera Urweider.
  • Die Bevölkerung erhält mehr Mitwirkungsrechte, beispielsweise dank der Einführung der Volksmotion, mit der neben Mitgliedern des Parlaments weitere, auch nicht stimmberechtigte Personen parlamentarische Vorstösse einreichen können.
  • Neu unterstehen alle Reglemente des Stadtrats mit Ausnahme von dessen eigener Geschäftsordnung dem fakultativen Referendum.
  • Die Unterschriftenzahl für Referenden und Initiativen wird herabgesetzt auf 800 bei Referenden und auf 2000 bei Initiativen.
  • Parlamentsmitglieder können sich ausnahmsweise bei längeren beruflichen oder familiären Verpflichtungen im Stadtrat vertreten lassen.
  • In ausserordentlichen Lagen, wenn die Situation Versammlungen verunmöglicht, kann der Stadtrat auch digitale Sitzungen durchführen. Die Notstandszuständigkeiten der Exekutive sind nun klar geregelt.
  • Nicht zuletzt soll die Stadt einen ausgeglichenen Finanzhaushalt und eine tragbare Verschuldung anstreben.

Bewährtes erhalten

Die neue Stadtordnung will den heutigen rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an eine moderne Stadt gerecht werden. Was sich in der Vergangenheit bewährt hat, soll beibehalten werden. So bleiben die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten der politischen Organe weitgehend unverändert. Die beiden 2010 und 2016 angenommenen Volksinitiativen für ein Verbot von Doppelmandaten und die Festsetzung der Löhne der Gemeinderatsmitglieder auf 200 000 Franken und des Lohns des Stadtpräsidiums auf 220 000 Franken wurden ebenfalls beibehalten. Die Ausgabenzuständigkeiten werden mit Blick auf die Teuerung seit der letzten Totalrevision im Jahr 1996 massvoll angepasst.

Die Totalrevision der Stadtordnung hat als solche keine direkten finanziellen Auswirkungen und kann als kostenneutral betrachtet werden. Aufgrund der gleichbleibenden Organisation der Stadtverwaltung (5 Direktionen, 5 Gemeinderatsmitglieder, 60 Stadtratsmitglieder) müssen wegen der Totalrevision der Stadtordnung keine neuen Stellen geschaffen und keine bestehenden abgebaut werden.

Vorarbeiten zur neuen Stadtordnung

Das Projekt zur Totalrevision der Stadtordnung wurde Anfang 2017 begonnen. Nach umfangreichen Vorarbeiten unter Einbezug von Mitgliedern des Parlaments und der Bevölkerung begann der Stadtrat im Herbst 2019 mit der politischen Beratung. Aufgrund der vielen teilweise höchst kontroversen Änderungsanträge und bedingt durch die Coronapandemie konnte der Stadtrat die Beratungen nach zwei Lesungen vergangenen Herbst abschliessen. Das Parlament stimmte am 15. November 2023 mit 42 Ja- gegen 0 Nein-Stimmen bei 9 Enthaltungen der neuen Stadtordnung zu. Das letzte Wort haben nun am 3. März die Stimmberechtigten der Stadt Biel.

Mehr Informationen zur Vorlage und zur Abstimmung auf www.biel-bienne.ch/abstimmungen