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Eine Finanzstrategie zur Sicherung der finanziellen Eigenständigkeit und Entwicklungsmöglichkeit der Stadt Biel

Ein gesunder Finanzhaushalt liegt im Interesse aller: der Bevölkerung, Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Der Gemeinderat der Stadt Biel übernimmt seine finanzielle Führungsverantwortung und legt dem Stadtrat die «Finanzstrategie 2033» vor. Im Vordergrund steht dabei die Erhaltung des finanziellen Handlungsspielraums, denn gesunde öffentliche Finanzen sind die Basis für eine konstante öffentliche Leistungserbringung, aber auch, um Krisen finanziell abzufedern und sich schneller davon zu erholen. Als wichtiger Schritt steht eine umfassende Überprüfung und Anpassung der Finanzflüsse an, um die Finanzpolitik der Stadt nachvollziehbarer, transparenter und besser verständlich zu machen für die Gesellschaft sowie die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Die Massnahmen aus der «Finanzstrategie 2033» werden sich erstmals auf das Budget 2026 auswirken.

Der Gemeinderat hat die «Finanzstrategie 2033» verabschiedet und unterbreitet diese dem Stadtrat für seine Sitzung vom 15. November 2023. Diese «Finanzstrategie 2033» dient als Leitplanke für die finanzielle Führung des Gemeinderats der Stadt Biel. In der Finanzstrategie sind Grundsätze, Ziele und Massnahmen definiert, um die finanzielle Situation der Stadt Biel mittel- bis langfristig zu stabilisieren.

Im Nachgang zur Ablehnung beider Varianten zum Budget 2023 anlässlich der Volksabstimmung vom November 2022 wurde bekanntlich ein sogenannter Runder Tisch unter Teilnahme des Gemeinderates und sämtlicher Stadtratsfraktionen und Parteipräsidien einberufen. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde von den Stadtratsfraktionen, den Parteispitzen und dem Gemeinderat eine Absichtserklärung unterzeichnet, mithin ein Bekenntnis zur Zusammenarbeit im Interesse der städtischen Finanzen. Damit wurde die Vertrauensbasis über die Parteigrenzen hinweg für die weiteren Arbeiten geschaffen mit dem Ziel, dass die formulierten Grundsätze nicht mehr in Frage gestellt werden. Diese Arbeiten mündeten einerseits in das Budget 2023, welches vom Volk im Mai angenommen wurde, und andererseits in die nun vorgelegte «Finanzstrategie 2033», welche vom Gemeinderat mit externer Unterstützung erarbeitet und bereits mehrfach mit der Geschäftsprüfungskommission und den Fraktionspräsidien gespiegelt wurde.

Reserven bald aufgebraucht

Die Herausforderungen für die Stadt Biel, denen die Finanzstrategie und die hieraus zu definierenden Handlungsfelder und Massnahmen begegnen sollen, liegen insbesondere im strukturellen Defizit aus betrieblicher Tätigkeit, in der steigenden Verschuldung auf einem bereits hohen Niveau und den in absehbarer Zeit aufgebrauchten Reserven. Die Stadt Biel weist seit dem Jahr 2016 negative Betriebsergebnisse auf und zehrt von den Reserven. Ohne entsprechende Massnahmen wird die Stadt Biel ab dem Jahr 2027 überschuldet sein. Folge: Der Kanton wird die Erarbeitung eines Sanierungsprogramms verlangen. Die Analysen der letzten Rechnungsjahre haben aufgezeigt, dass die Ausgaben kontinuierlich steigen und sich die Einnahmen (Steuererträge) zwar auch positiv entwickeln, jedoch nicht im erforderlichen Umfang, um das Ausgabenwachstum auffangen zu können.

Ziel: Selbstfinanzierung der Investitionen

Auf Basis der in der «Finanzstrategie 2033» definierten Grundsätze und Zielsetzungen soll die finanzielle Entwicklung der Stadt durch die städtischen Organe steuerbar bleiben und ein Eingreifen des Kantons verhindert werden. In den nächsten Schritten werden die zu erreichenden Zielgrössen sowohl bei den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben (zahlungswirksam) als auch bei den Investitionen definiert.

Erklärtes Ziel aller Interessengruppen ist, die finanzielle Eigenständigkeit und Entwicklungsmöglichkeit der Stadt Biel zu sichern und damit die Selbstfinanzierung der Investitionen zu erhöhen (Selbstfinanzierungsgrad), die Tragbarkeit der Schulden sicherzustellen (Zinsbelastungsanteil) und dabei auch freies Eigenkapital aufzubauen.

Die hierfür zur Verfügung stehenden Steuerungsinstrumente bilden das Volumen der freiwilligen Aufgaben, die Höhe der Steueranlagen, das Volumen neuer Investitionen sowie der Bestand an Verwaltungs- und Finanzvermögen.

In den nächsten Schritten wird das zu erreichende Haushaltssanierungsziel sowie die Definition dieser Steuerungsinstrumente erarbeitet; dies geschieht wiederum in Zusammenarbeit mit der Geschäftsprüfungskommission und den Fraktionspräsidien. Die sich hieraus ergebenden Massnahmen müssen im Budget 2026 Eingang finden.

Präsentation Pressekonferenz Finanzstrategie 2033 [pdf, 1.9 MB]

Finanzstrategie 2033 [pdf, 1.3 MB]