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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 7. September 2022

Drohende Energiemangellage: Einsetzen eines Führungsstabs für die Stadt Biel

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat angesichts einer drohenden Mangellage bezüglich Gas und Strom einen «Führungsstab Energiemangellage» eingesetzt. In einer ersten Phase wird dieser die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten genau definieren, die zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen notwendig sind und im Fall einer effektiven Mangellage notwendig sein könnten. Dafür wird er sich insbesondere auf die vom Schweizerischen Städteverband publizierte Liste mit möglichen Energiesparmassnahmen stützen. Diese enthält konkrete Beispiele wie das Zurückfahren der Heizung in öffentlichen Gebäuden. Ausserdem wurde auf der Website der Stadt Biel, www.biel-bienne.ch, eine Seite zum Thema Energieknappheit und Senkung des Energieverbrauchs aufgeschaltet.

Verlängerung des Leistungsauftrages mit der Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG um drei Jahre

Der Switzerland Innovation Park Biel/Bienne ist aus Sicht des Gemeinderates ein strategisches Projekt für den Wirtschafts- und Bildungsstandort Biel und Region, und seit ihrer Gründung hat sich die Unternehmung sehr erfolgreich entwickelt. Sichtbarstes Zeichen dafür ist der Neubau an der Aarbergstrasse, in dem mittlerweile bereits rund 500 Personen ein- und ausgehen. Mit der baurechtsweisen Abgabe des entsprechenden Grundstückes sowie mit einem Leistungsauftrag von zweimal drei Jahren von 2017 bis 2022 hat die Stadt Biel neben dem Kanton Bern (Mitfinanzierung Neubau) und der Privatwirtschaft (Aktienkapital) einen wichtigen Beitrag zum Gelingen dieses Leuchtturmprojektes geleistet. Mit dem Neubau und dem wachsenden guten Ruf kann nun der Switzerland Innovation Park Biel/Bienne in den kommenden Jahren mit noch besseren Voraussetzungen seine Kernmission erfüllen: Die Ansiedlung von Arbeitsplätzen, die Stärkung der Innovationskraft der bestehenden Unternehmungen und das Anziehen von Talenten und Fachkräften im Bereich der technischen Berufe. Der Gemeinderat hat angesichts des bisherigen Leistungsausweises sowie der ambitionierten Zukunftsaussichten der Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG beschlossen, den bisherigen Leistungsvertrag zu den bisherigen Konditionen sowie mit einer zusätzlichen Auflage im Sinne eines Engagements für ökologische Kreislaufwirtschaft für die Jahre 2023–2025 zu verlängern. Damit engagiert sich die Stadt Biel im Umfang von 80 000 Franken pro Jahr bzw. von total 240 000 Franken während drei Jahren für dieses Projekt. Die Entschädigung des Leistungsvertrages soll in Form einer Beteiligung an der für Ende 2022 geplanten, in erster Linie von der Privatwirtschaft getragenen Aktienkapitalerhöhung erfolgen.

Zusammenlegung der Haltestellenstellen «Forellenweg» und «Birkenweg» in der Gottstattstrasse

Im Rahmen des Buskonzeptes Biel 2020 – Etappe 2 werden in der Gottstattstrasse die Haltestellenstellen «Forellenweg» und «Birkenweg» zusammengelegt. Dies führt zu einer Verkürzung der Fahrzeiten und einer Erhöhung der Fahrplanstabilität für den Fahrplanwechsel 2022. Die neue Haltestelle «Forellenweg» wird ca. 120 Meter weiter östlich nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes erstellt. Dies bedingt die Aufhebung von 6 Parkplätzen. Die Ausführung ist von Oktober bis Dezember 2022 vorgesehen. Die Gottstattstrasse wird im Baustellenbereich während der gesamten Bauzeit in beiden Fahrtrichtungen befahrbar sein, jedoch einspurig. Der Gemeinderat hat für das Projekt einen Verpflichtungskredit von 290 000 Franken genehmigt.

Städtebaulicher Studienauftrag für die Planungszone «Mett-Zentrum Süd»

Im Juni 2022 wurde für das Gebiet «Mett-Zentrum Süd» eine Planungszone mit einer Dauer von zwei Jahren erlassen. Innert dieser Frist müssen die baurechtlichen Vorgaben für das Gebiet überprüft und wo notwendig angepasst werden. Die Planung soll es ermöglichen, das Zentrum von Mett zu stärken und die Anbindung des Bahnhofs Mett an den städtischen Raum zu stärken, damit dieser seiner Bedeutung als Mobilitätshub gerecht werden kann. Um die Ziele der Stadtplanung und die Bedürfnisse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gleichermassen zu berücksichtigen und eine qualitätsvolle Entwicklung des Gebiets zu ermöglichen, beabsichtigt die Stadt Biel, einen städtebaulichen Studienauftrag durchzuführen. Der Studienauftrag erlaubt es, ein städtebauliches Konzept als Grundlage für die Neustrukturierung und teilweise Neubebauung des Areals zu erarbeiten. Auf dieser Basis kann im Anschluss die baurechtliche Grundordnung angepasst werden. Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von 294 000 Franken für die Vorbereitung und die Durchführung des städtebaulichen Studienauftrags genehmigt. Die Ergebnisse werden im Juni 2023 erwartet.

Unterstützung zur kantonalen Gesetzrevision über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Vernehmlassung Stellung genommen zur Änderung des Gesetzes und der Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer des Kantons Bern. Mit der vorgesehenen Teilrevision der Gesetzgebung werden die Einwohnergemeinden im Kanton Bern verpflichtet, ihren Einwohnerinnen und Einwohnern die An- und Abmeldung in digitaler Form zu ermöglichen. Nach wie vor möglich bleibt die persönliche An- und Abmeldung bei der Gemeinde. Die Einführung des digitalen Umzugs ist in der Stadt Biel im Mai 2022 bereits erfolgt und die damit gemachten Erfahrungen sind positiv. Gleichzeitig wird künftig auf das bisher für die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erforderliche Vorweisen und Deponieren des Heimatsscheins verzichtet. Im Weiteren werden die Gemeinden ermächtigt, die Drittmeldepflicht für Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende einzuführen. Damit müssen Personen, die Unterkunft gewähren oder eine Wohnung vermieten bzw. verwalten, den Gemeinden eine Meldung über Zu-, Um- und Wegzug erstatten. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die Qualität der Einwohnerdaten aus. Der Gemeinderat begrüsst die Gesetzesanpassung und dabei insbesondere die Möglichkeit zur Einführung der Drittmeldepflicht, hat er diese doch vom Kanton seit Jahren gefordert.