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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022

Anpassung der Löhne an die Teuerung per 1.1.2022

Das Preisniveau in der Schweiz stieg von November 2020 bis November 2021 (Stand November 2021: 103.9, Basis 2005 = 100) um 1,5% (im Jahresdurchschnitt 0,6%). Insgesamt ist die Teuerung der Löhne für die städtischen Angestellten bis zum Indexstand von 104.2 Punkten ausgeglichen. Somit besteht auf den Löhnen des städtischen Personals nach wie vor eine «Teuerungsreserve» von 0,3%.

Publikation der Beschlüsse des Gemeinderates auf dem Internet

Gemäss dem Öffentlichkeitsprinzip hat jede Person ein Recht auf Einsicht in amtliche Akten. Deshalb werden die Beschlüsse (Entscheide) des Gemeinderates künftig auf der Website der Stadt Biel publiziert (www.biel-bienne.ch/gr/beschluesse). Die Datenbank enthält die Beschlüsse des Gemeinderates zu abgeschlossenen Geschäften, soweit keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen der Publikation entgegenstehen. Die Publikation der Beschlüsse erfolgt nach deren definitiven Genehmigung durch den Gemeinderat, d.h. an der nächsten Sitzung, im Allgemeinen eine Woche später. Aus praktischen Gründen beginnt die Publikation mit den Beschlüssen vom 12. Januar 2022, diejenigen der Vorjahre können bei der Stadtkanzlei angefordert werden.

Mit der aktiven Publikation seiner Beschlüsse nimmt der Gemeinderat unter den Gemeinden des Kantons Bern eine Pionierrolle ein. Er verstärkt dadurch seine praktische Umsetzung der Transparenz, die bereits die wöchentliche Publikation von Medienmitteilungen vorsieht, in denen seine wichtigsten Entscheide erläutert werden.

Steuergesetzrevision 2024 / Vernehmlassungsverfahren

Die Steuergesetzrevision 2024 befasst sich in erster Linie mit Neuregelungen im Sinne des Klimaschutzartikels. Nebst der Übernahme von zahlreichen bundesrechtlichen Bestimmungen sieht die Vorlage etliche ökologische Fördermassnahmen vor. Auf kommunaler Ebene besonders hervorzuheben ist die Ökologisierung der Liegenschaftssteuer. Grundsätzlich begrüsst der Gemeinderat die ökologische Ausrichtung der vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen. Aufgrund des damit verbundenen erheblichen administrativen Mehraufwandes und der Schwächung des kommunalen Steuersubstrats schlägt der Gemeinderat vor, die Vorlage im Sinne eines Bonus-Malus zu korrigieren und die Kostenneutralität anzustreben. 

Bieler Gemeinderat begrüsst Teilrevision des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft

Der Gemeinderat bezieht Stellung zur vorgesehenen Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, mit welcher die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates die Schweizer
Kreislaufwirtschaft stärken möchte. Die Kreislaufwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass Rohstoffe effizient und so lange wie möglich genutzt werden. Gelingt es, Material- und
Produktekreisläufe zu schliessen, können Rohstoffe immer wieder von neuem verwendet werden. Davon profitieren sowohl die Umwelt wie auch die Volkswirtschaft. Der Gemeinderat begrüsst
ausdrücklich die Bestrebungen, Stoffkreisläufe zu schliessen. Damit können Ressourcen geschont, Abfälle vermieden und graue Treibhausgasemissionen vermindert werden. Kritisch sieht der Gemeinderat hingegen die im Revisionsentwurf vorgesehene Aufhebung des Abfallmonopols durch den Staat. Um die Qualität und Verlässlichkeit der Abfallsammlung zu gewährleisten, die Nutzung der Siedlungsabfälle zu öffentlichen Zwecken zu sichern (z.B. Fernwärme) und ein Wirrwarr an verschiedenen privaten Abfallsammlungsunternehmungen mit potenziell hohem Koordinationsaufwand zu vermeiden, rät der Gemeinderat von einer Liberalisierung der Sammlung von Siedlungsabfällen abzusehen.