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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 02.09.2020 publiziert.

Stadtkanzlei Biel

Teilrevision des Reglements über die Mehrwertabgabe der Stadt Biel (MWAR)

Gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes (GG; BSG 170.11), hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 eine Änderung des Reglements über die Mehrwertabgabe der Stadt Biel (MWAR) vom 27. April 2017 (SGR 721.15) beschlossen. Diese Änderung tritt vorbehältlich einer allfälligen Beschwerde sofort in Kraft.

Gegen die Änderung dieses Reglements kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, geführt werden. Das Reglement kann bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2502 Biel, eingesehen werden.

Polizeiinspektorat

Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, an der Waffengasse und an der Karl-Neuhaus-Strasse.

Das Teilstück der Karl-Neuhaus-Strasse zwischen dem Unteren Quai bis zur Waffengasse und auf der Waffengasse von der Karl-Neuhaus-Strasse bis zur Liegenschaft Waffengasse Nr. 20 bleibt vom 14. September bis und mit 20. September 2020 anlässlich des "FESTIVAL DU FILM FRANCAIS D'HELVÉTIE" für sämtlichen Verkehr gesperrt.

Während der genannten Zeit besteht auf den öffentlichen Parkplätzen im gesperrten Bereich ein Parkverbot.

Die Zufahrt zur Einstellhalle Waffengasse 20 ist von der Spitalstrasse her möglich.

Beginn der Sperrung 14.09.2020

Dauer der Behinderung: 7 Tage

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt.

Baugesuche

Baugesuch Nr: BG24742

Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Leubringen, route Principale 37, 2533 Evilard

Projektverfasser: vuilleumier_ingénieurs_architectes, Karl-Neuhaus-Strasse 8, 2502 Biel

Standort: Taubenlochweg 2, 2504 Biel, Parzelle Nr. 5559, 6745

Bauvorhaben: Erstellen eines Anbaus am Technikgebäude der Pumpstation

Zonenplan: Ausserhalb der Bauzone

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Art. 24 RPG (Bauen ausserhalb der Bauzone)

Art. 25 KWaG (Bauen im Wald)

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 25.09.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24744

Gesuchsteller: Jérôme Tschudi, Unterer Kanalweg 59, 2560 Nidau

Projektverfasser: Bürgi Schärer Architekten AG, Optingenstrasse 54, 3000 Bern 22

Standort: Seelandweg 15, 17, 2503 Biel, Parzellen Nr. 5643, 5741

Bauvorhaben: Abbruch von zwei Mehrfamilienhäusern und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohnungen und einer Einstellhalle mit zehn Autoabstellplätzen

Zonenplan: Bauzone 3

Mischzone A

Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 30%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 02.10.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

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Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers