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Wann braucht es ein Mobilitätskonzept?

Die Anzahl der Fahrzeuge-Abstellplätze bei Wohn- oder Gewerbe- und Industriebauten ist gesetzlich vorgeschrieben. Kann sie nicht eingehalten werden, braucht es für die Baubewilligung ein Mobilitätskonzept.

Grundsätzlich sind die kantonalen Vorgaben in Bezug auf Abstellplätze für Fahrzeuge gemäss Art. 49ff der Bauverordnung (BauV) einzuhalten.

Werden diese bei Wohnüberbauungen mit mindestens 10 Wohnungen unterschritten, ist anhand eines Mobilitätskonzepts der reduzierte Bedarf an Abstellplätzen nachzuweisen (BauV Art. 54aff).

Die Bewilligungsbehörde kann ausserdem ein Mobilitätskonzept verlangen, wenn die Anzahl der Auto- oder Fahrradabstellplätze von den kantonalen Vorgaben abweicht.

Das Mobilitätskonzept ist zusammen mit den Baugesuchsunterlagen bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, einzureichen. Es wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geprüft. Angaben zur Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts und weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt [pdf, 305 KB].

Gut zu wissen: Sie können für die Erstellung eines Mobilitätskonzepts Förderbeiträge aus dem Förderprogramm Klima und Energie der Stadt Biel erhalten. Wichtig ist, dass Sie das Fördergesuch vor Baubeginn einreichen. Bei Fragen dazu können Sie die Dienststelle Umwelt kontaktieren: 032 326 16 11 oder umwelt@biel-bienne.ch