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Baulärm: Das müssen Sie wissen

Bauen ist mit Lärmemissionen verbunden. Deshalb gibt es für die Ausführung von Bauarbeiten zeitliche Einschränkungen.

Gemäss Ortspolizeireglement der Stadt Biel (SGR 5.5-1) dürfen an Werktagen während den Zeitabschnitten von 20.00 – 06.30 Uhr und 12.00 – 13.00 Uhr sowie an Wochenend- und Feiertagen keine Bauarbeiten mit erheblichen Lärmemissionen ausgeführt werden. Notfallmassnahmen an öffentlichen Infrastrukturanlagen bilden eine Ausnahme. Weitere Ausnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Aufrechthaltung des öffentlichen Verkehrs oder bei besonderen Situationen können von der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, bewilligt werden.

Beachten Sie bitte auch, dass besonders lärmintensive Arbeiten, wie Ramm- und Sprengarbeiten, bewilligungspflichtig sind.