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Das Klimaschutzreglement der Stadt Biel

Das Klimaschutzreglement gibt die grundsätzlichen Leitplanken der Bieler Klimapolitik vor. Weiter definiert es die Ziele der Bieler Klimapolitik.

Die Stadt Biel setzt sich mit dem Klimaschutzreglement Ziele. Diese sind in drei Kategorien unterteilt:

  • Ziele für die Treibhausgasemissionen auf dem Territorium der Stadt Biel;
  • Ziele für die Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung;
  • Ziele für die grauen Emissionen von Bielerinnen und Bieler

Nachfolgende Grafik fasst die Ziele des Klimaschutzreglementes zusammen: 

Ziel für das Stadtgebiet

ist das Erreichen der Klimaneutralität bis spätestens 2050. Somit dürfen bis spätestens 2050 auf dem Territorium der Stadt Biel nicht mehr Treibhausgase freigesetzt als gebunden werden. Dies bedingt eine rasche Reduktion der Treibhausgasemissionen namentlich in den relevanten Bereichen Wohnen, Mobilität und Wirtschaft.

Absenkpfad

Zur Überprüfung, ob sich die Stadt Biel auf dem Weg zur Zielerreichung befindet, hat sie im Klimaschutzreglement einen Absenkpfad mit fünfjährlichen Zwischenzielen definiert. Der Absenkpfad ist in untenstehender Grafik (blaue Linie) ersichtlich. 

In der Grafik wird die bisherige und künftige Entwicklung ab 2010 bis 2050 der Treibhausgase in Biel dargestellt.

Für die grauen Emissionen gibt es keine quantitative Zielsetzung. Das Klimaschutzreglement hält jedoch fest, dass auch die grauen Emissionen reduziert werden sollen.

Ziel für die Stadtverwaltung

ist das Erreichen der Klimaneutralität bis 2040. Die Stadtverwaltung will selber eine Vorbildfunktion einnehmen. Auch für sie wird ein Absenkpfad festgelegt. Allerdings konnten noch nicht alle dafür notwendigen Daten erhoben werden. 

Weitere wichtige Elemente des Klimaschutzreglementes sind:

Keine Kompensation von Treibhausgasen

Die Klimaziele der Stadt Biel dürfen nicht durch den Kauf von Zertifikaten zur Kompensation von Treibhausgasemissionen erreicht werden. Geld, welches für den Kauf von Zertifikaten ausgegeben wird, würde für den Klimaschutz vor Ort fehlen. Weiter ist das Potenzial für Kompensationen langfristig stark begrenzt. Viele Kompensationsprojekte sind zudem bezüglich ihrer Wirksamkeit und Sozialverträglichkeit umstritten. 

Sozialverträglich

Massnahmen müssen grundsätzlich sozialverträglich sein. Sozialverträgliche Klimaschutzmassnahmen sind Massnahmen, die bereits Benachteiligte nicht überproportional belasten. Die Sozialverträglichkeit von Klimaschutzmassnahmen hängt insbesondere von der Finanzierungsart ab. Über die Einkommenssteuer finanzierte Klimaschutzmassnahmen treffen Geringverdienende aufgrund der Steuerprogression schwächer als Gutverdienende. Solche Klimaschutzmassnahmen können also als «sozialverträglich» bezeichnet werden. Massnahmen mit einer Lenkungswirkung können ebenfalls angewendet werden. Rein gebührenfinanzierte Massnahmen sind hingegen aus Sicht der Sozialverträglichkeit problematischer.

Information für die Bevölkerung

Die Klimaschutzmassnahmen müssen ergänzt werden durch eine Information der Bevölkerung über die Klimakrise und die Dringlichkeit der zu ergreifenden Massnahmen. 

Berichterstattung

Der Stadtrat erhält alle fünf Jahre einen ausführlichen Bericht über das Erreichen der Klimaziele. Der Bericht enthält zudem

  • Informationen über die in den letzten Jahren umgesetzten Klimaschutzmassnahmen.
  • Informationen über die in den nächsten fünf Jahre geplanten Massnahmen und deren Sozialverträglichkeit.
  • Im Rahmen der Berichterstattung werden auch die Klimaziele überprüft. Dies unter den Gesichtspunkten der aktuellen Rahmenbedingungen im internationalen, nationalen und kantonalen Recht, den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der technologischen Entwicklungen. Bei dieser Überprüfung strebt die Stadt Biel gemäss Klimaschutzreglement die Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2030 an. 

Klimaverträglichkeit

Vorhaben der Stadt Biel müssen auf ihre Klimaverträglichkeit überprüft werden. Die Überprüfung wird aktuell mit dem «Formular Klimaverträglichkeitsprüfung» durchgeführt. Berichte an Gemeinde- und Stadtrat bezüglich neuer Vorhaben enthalten ein Kapitel zur Klimaverträglichkeit. So ist gesichert, dass die Entscheidungen unter Kenntnis der klimatischen Auswirkungen eines Vorhabens getroffen werden. 

Fachausschuss Klima

Die Stadt Biel setzt einen Fachausschuss Klima ein. Er ist ein Gremium von Expertinnen und Experten. Er berät den Gemeinderat der Stadt Biel in klimapolitischen Fragen. Der Fachausschuss Klima setzt sich wie folgt zusammen:

  • Prof. Dr. Martine Rebetez (Klimawissenschaftlerin Universität Neuchâtel, Expertin Bereich Klimawandel)
  • Prof. Dr. Armin Eberle (Institut für nachhaltige Entwicklung ZHAW, Experte Bereich erneuerbare Energien)
  • Prof. Dr. Vincent Kaufmann (Direktor des Labors für urbane Soziologie EPFL, Experte klimafreundliche Mobilität)
  • Dr. Roland Hischier (Leiter der Forschungsgruppe «Advancing Life Cycle Assessment» der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt Empa, Experte im Bereich graue Energie)

Dem Fachausschuss Klima gehören im Weiteren von Amtes wegen an:

  • Erich Fehr (Stadtpräsident Biel)
  • Lena Frank (Gemeinderätin, Direktorin Bau, Energie und Umwelt, Vorsitzende des Fachausschusses)

Zusammenarbeit mit Bund und Kanton

Das Klimaschutzreglement wirkt sich auf die Zusammenarbeit der Stadt Biel mit Bund und Kanton aus. Biel setzt sich bei Bund und Kanton für die Schaffung der nötigen Grundlagen ein, um die Klimaneutralität möglichst bis 2030 zu erreichen. 

Spezialfinanzierung Klimaschutz

Mit dem Klimaschutzreglement wurde eine Spezialfinanzierung Klimaschutz geschaffen. Dadurch können Mittel explizit für den Klimaschutz reserviert werden. Die Spezialfinanzierung wird durch eine Abgabe auf nicht erneuerbarem Gas gespiesen. Die Mittel können sowohl für Massnahmen der Stadt Biel als auch zur Unterstützung von Klimaschutzmassnahmen Privater verwendet werden. Diese Massnahmen müssen allerdings über übergeordnete gesetzliche Anforderungen oder behördliche Vorgaben hinausgehen. Zudem dürfen sie ohne die Unterstützung durch die Spezialfinanzierung nicht wirtschaftlich sein.