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Betreuungsgutscheine

Alle Bieler Eltern können Betreuungsgutscheine für einen Platz in einer Kita oder in einer Tagesfamilie beantragen.

Die Stadt Biel führt ein System ohne Kontingentierung. Alle Eltern, welche die kantonalen Richtlinien erfüllen (PDF), haben Anrecht auf einen Betreuungsgutschein.

Der Kanton Bern stellt Ihnen einen Gutscheinrechner zur Verfügung; hier können Sie Ihren Anspruch auf eine Vergünstigung rasch und ohne Login berechnen.

Alle Bieler Kitas und der Tageselternverein, die am System der Betreuungsgutscheine angeschlossen sind, finden Sie in der Broschüre Angebote für Eltern mit Kindern im Vorschul- und Schulalter [pdf, 2.1 MB] oder auf dem Familienportal des Kantons Bern.

Vorgehen für die Eltern

  1. Zusicherung eines Kita-Platzes
    Die Kita muss dem System der Betreuungsgutscheine angeschlossen sein und Ihnen einen freien Kita-Platz zusichern.
  2. Einrichten eines BE-Logins
    Das kantonale Login wird ebenfalls für die digitale Steuererfassung benötigt. Für Fragen und Einrichtung siehe Website BE-Login.
  3. Beantragung eines Betreuungsgutscheines bei der Stadt Biel

Sie können Ihr Gesuch auf dem Online-Portal kiBon einreichen. Dort können Sie auch die Höhe des Betreuungsgutscheins provisorisch berechnen.

Hier finden Sie eine Anleitung durch das Online-Portal: kiBon – Einstieg für Eltern

Für die Einreichung Ihres Gesuches mit der Post benützen Sie folgende Formulare:

Wichtige Hinweise

  • Beantragen Sie Ihren Betreuungsgutschein jeweils im Monat vor Eintritt Ihres Kindes in die Kita oder Tagesfamilie. Eine rückwirkende Ausstellung eines Gutscheines ist nicht möglich.
  • Die Gutscheine sind maximal ein Jahr und jeweils bis am 31. Juli gültig. Betreuungsgutscheine sind jährlich neu zu beantragen.
  • Um eine termingerechte Ausstellung der Betreuungsgutscheine per 1. August zu gewährleisten, ist das Einreichen aller notwendigen Dokumente bis am 10. Juni empfehlenswert.
  • Die Freigabequittung muss auch bei einem Online-Gesuch immer ausgedruckt und unterschrieben per Post oder als Scan per E-Mail (bg@biel-bienne.ch) zugestellt werden.
  • Veränderungen wie Betreuungs- oder Erwerbspensum und Umzüge sind unverzüglich im kiBon oder per E-Mail (bg@biel-bienne.ch) zu melden.

Deutsch und Französisch lernen in der Kita

Als Vorbereitung auf den Kindergarten und einen guten Schulstart ist das frühzeitige Erlernen von Deutsch oder Französisch für fremdsprachige Kinder zentral. Deshalb wird der Besuch einer Kita zweimal pro Woche ab 2 Jahren empfohlen.

Die Eltern können dazu Betreuungsgutscheine für einen Kita-Besuch zur Sprachförderung beantragen, unabhängig vom Erwerbspensum der Eltern.

Für die Beantragung ist die Bestätigung durch einer der folgenden Stellen notwendig. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin:

Familien die beim Sozialdienst oder beim Asylsozialdienst (SRK Bern) sind, wenden sich zuerst an die Sozialarbeitenden dieser Dienste.

FAQ - Häufige Fragen rund um die Betreuungsgutscheine

Was ist ein Betreuungsgutschein? Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden? Wie finde ich einen Kita-Platz? Wer hat Anspruch auf einen Betreuungsgutschein? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den Betreuungsgutscheinen.

Weitere Informationen

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