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Umwandlung Ausweis F in Ausweis B

Sind Sie im Besitz eines Ausweises F (vorläufig aufgenommene Person), können Sie im Rahmen von Art. 84 Abs. 5 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) (Härtefall) eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) beantragen, sofern Sie sich in den letzten fünf Jahren in der Schweiz aufgehalten haben.

Ihr Gesuch wird nach folgenden Kriterien geprüft:

  • Ein ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von mindestens fünf Jahren;
  • Nachgewiesene Identität
  • Erfüllen der folgenden Integrationskriterien:
    • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (keine Betreibungen, keine Verlustscheine, keine Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften)
    • Achtung der Werte der Bundesverfassung
    • Sprachkompetenzen (mündliche Kompetenz mindestens auf Referenzniveau A1)
    • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung (mindestens seit einem Jahr)
  • Familiensituation, insbesondere der Zeitpunkt der Einschulung und die Dauer des Schulbesuchs der Kinder
  • Gesundheitszustand
  • Möglichkeiten für eine Wiedereingliederung im Herkunftsstaat

Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; eine allfällige Bewilligungserteilung liegt im freien Ermessen der Behörde.

Jedes volljährige Familienmitglied muss ein persönliches Gesuch einreichen.

Verfahren

  1. Senden Sie Ihr vollständiges Gesuch (siehe nachfolgende Liste der erforderlichen Unterlagen) per Post an folgende Adresse: Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel.
  2. Der Bereich Migration prüft Ihr Gesuch. Fällt der Entscheid positiv aus, wird Ihr Gesuch dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern zur Zustimmung weitergeleitet. Fällt der Entscheid negativ aus, erhalten Sie diesen direkt vom Bereich Migration.
  3. Das SEM prüft Ihr Gesuch ebenfalls und fällt einen Entscheid.
  4. Stimmt das SEM Ihrem Gesuch zu, erhalten Sie eine Bestätigung zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).
  5. Wird Ihr Gesuch abgelehnt, übermittelt Ihnen das SEM direkt eine schriftliche Verfügung.

Für das Gesuch bitten wir Sie, uns folgende Dokumente zuzustellen:

  • Formeller Antrag in Schriftform
  • Aktueller Betreibungsregisterauszug, ausser für Minderjährige
  • Aktueller Strafregisterauszug, ausser für Minderjährige
  • Kopie der drei letzten Lohnabrechnungen
  • Aktuelle Arbeitsbestätigung (mit Angabe des Beschäftigungsgrades und der Anstellungsdauer), letzte Abrechnung der Arbeitslosenkasse, IV-Rentenentscheid mit Angabe des bezogenen Betrags oder Bescheinigung der Altersrente
  • Bestätigung des zuständigen Sozialdienstes, dass Sie mindestens seit einem Jahr keine Sozialhilfe beansprucht haben
  • Schulbestätigung für jedes Kind
  • Kopie der Schul- oder Ausbildungsabschlüsse
  • Bei (teilweiser) Arbeitsunfähigkeit: aktuelles Arztzeugnis mit dem Grad der Arbeitsfähigkeit
  • Kopie des Reisepasses oder Bestätigung der Botschaft, dass dieser bestellt wurde (gilt nicht für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge)
  • Kopie eines anerkannten Sprachzertifikats (siehe Liste der anerkannten Sprachzertifikate) zum Nachweis der mündlichen Sprachkompetenz auf Referenzniveau A1 (Deutsch oder Französisch). Sie sind davon ausgenommen, wenn Sie während mindestens drei Jahren die Volksschule in einer dieser Sprachen oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer dieser Sprachen besucht haben.    
  • Weitere Dokumente, die Ihre Integration belegen (Unterstützungsschreiben, Vereinsmitgliedschaft, ausserschulische Aktivitäten, Sportclubs, Freiwilligenarbeit usw.)

Alle Unterlagen müssen in Deutsch oder Französisch vorliegen. Nur vollständige Gesuche werden bearbeitet.

Achtung: Bitte legen Sie nur Kopien der erforderlichen Dokumente bei (ausser wenn ausdrücklich ein Original verlangt wird). Wir haften nicht für den Verlust von Originaldokumenten.