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Beglaubigung von Unterschriften

Sie benötigen die Beglaubigung einer Unterschrift? Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden müssen.

Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen lassen? Wenden Sie sich dafür im Kanton Bern an eine Notarin oder einen Notar Ihrer Wahl.

Wenn die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, müssen Sie eine Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern einholen. Die Informationen dazu finden Sie auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Bern.