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Gesuch für eine Überzeitbewilligung im Gastgewerbe

Wenn Sie Ihren Gastgewerbebetrieb länger geöffnet halten wollen als die ordentlichen Öffnungszeiten, benötigen Sie eine Überzeitbewilligung.

Einzelbewilligungen für längere Öffnungszeiten erhalten Sie beim Polizeiinspektorat. Betriebe, die regelmässig längere Öffnungszeiten wünschen, benötigen eine generelle Überzeitbewilligung. Dafür müssen Sie über eBau ein Gesuch einreichen. Zusätzlich zur Eingabe über eBau sind die Unterlagen in Papierformat in doppelter Ausfertigung und mit allen erforderlichen Unterschriften bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, einzureichen. Alle unvollständigen oder unzureichenden Baugesuche müssen zur Behebung der Mängel zurückgewiesen werden. Das Gesuch wird in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben des amtlichen Anzeigers mit einer Einsprachemöglichkeit von 30 Tagen publiziert.

Voraussetzung für das Führen eines Betriebes mit Überzeitbewilligung ist ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne kann längere Öffnungszeiten bis spätestens 5.00 Uhr des folgenden Tages bewilligen.
 

In der Gemeinde Biel gelten folgende Regelungen zu längeren Öffnungszeiten:

  • Sonntag bis Mittwoch: keine Überzeitbewilligung möglich (maximale Öffnungszeit bis 0.30 Uhr).
  • Donnerstag: Überzeitbewilligung möglich bis 2.30 Uhr.
  • Freitag und Samstag: Überzeitbewilligung möglich bis 3.30 Uhr, in speziellen Gebieten gemäss Praxis des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne bis 5.00 Uhr.