Überzeitbewilligung für Gastgewerbe
Wenn Sie Ihren Gastgewerbebetrieb länger geöffnet halten wollen, benötigen Sie eine Überzeitbewilligung. Dafür müssen Sie bei der Stadtplanung ein Gesuch einreichen.
Die Baubewilligungsbehörde kann längere Öffnungszeiten bis spätestens 5.00 Uhr des folgenden Tages bewilligen.
In der Gemeinde Biel gelten folgende längere Öffnungszeiten:
- Sonntag bis Mittwoch, keine Überzeitbewilligung möglich (maximale Öffnungszeit bis 0.30 Uhr)
- Donnerstag, Überzeitbewilligung möglich bis 2.30 Uhr
- Freitag und Samstag Überzeitbewilligung möglich bis 3.30 Uhr, in speziellen Gebieten gemäss Praxis des Regierungsstatthalteramtes bis 5.00 Uhr.
Für das Führen eines Betriebes mit Überzeitbewilligung ist ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis erforderlich.
Gesuche für eine Überzeitbewilligung im Gastgewerbe sind bei der Stadtplanung Biel einzureichen.
Einzureichen sind folgende Unterlagen in dreifacher Ausführung (2 Originale, 1 Kopie):
- Kantonale Formulare 1.0, 4.3
- Orientierungskopie des Situationsplanes (erhältlich bei der Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Vermessung und GIS)
Das Gesuch wird in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben des Amtsanzeigers publiziert, mit Einsprachemöglichkeit (E-Frist) während 30 Tagen.