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Überbrückungsleistungen beziehen

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Personen, die kurz vor ihrer Pensionierung von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, können Überbrückungsleistungen erhalten. Diese sind jedoch an Grundvoraussetzungen gebunden.

Weitere Informationen, die Checkliste zur Überprüfung, ob sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben und das entsprechende Formular finden sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

Falls sie eine Alters-, Hinterlassenen-, oder Invaliden-Rente, eine Hilflosenentschädigung und gegebenenfalls Ergänzungs- oder Überbrückungsleistungen von der Ausgleichskasse des Kantons Bern beziehen, werden Ihnen diese jeweils am 4. Arbeitstag des Monats ausbezahlt.

Rentenzahlungsplan [pdf, 35 KB]