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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 26.03.2024 publiziert

Stadtrat

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates vom 21. März 2024

Abstimmungen – Wahlen

Gesamterneuerungswahlen der Bieler Stadtbehörden für die Legislaturperiode 2025–2028

Der Gemeinderat hat den Termin für die Gesamterneuerungswahlen der Stadtbehörden auf das Wochenende vom 20. bis 22. September 2024 festgelegt.

Für eine neue Amtszeit von 4 Jahren, d.h. vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028, sind

  • 60 Mitglieder des Stadtrates
  • 5 Mitglieder des Gemeinderates
  • der Stadtpräsident/die Stadtpräsidentin

zu wählen.

Die Wahlen werden durch das Reglement über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 9. Juni 2013 (SGR 1.4-1) sowie die Verordnung über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 27. November 2013 (SGR 1.4-1.1) geregelt. Diese gesetzlichen Grundlagen sowie der Leitfaden für die städtischen Wahlen mit allgemeinen Informationen können bei der Stadtkanzlei bezogen oder auf der Webseite der Stadt Biel (www.biel-bienne.ch/wahlen) eingesehen werden.

Gemäss diesen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere Art. 27 des Reglementes, sind folgende Vorgaben und Fristen zu beachten:

  1. Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2501 Biel bezogen und von der Webseite der Stadt Biel (www.biel-bienne.ch/wahlen) heruntergeladen werden.

Es dürfen nur die amtlichen Formulare verwendet werden. 

  1. Die Wahlvorschläge sowie die Listen der sie unterzeichnenden Personen müssen nach Prüfung und Bestätigung durch die für das Stimmregister zuständige Stelle spätestens bis Montag, 8. Juli 2024 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei in elektronischem Format sowie auf Papier (handsigniert) eingereicht werden.

Die Erfordernisse hinsichtlich der Wahlvorschläge sind in Art. 28 des Reglements aufgeführt.

  1. Die bereinigten Wahlvorschläge bilden die «Listen». Sie werden mit einer mittels Los bestimmten Nummer versehen. Das Los zur Bestimmung der Nummern wird am 8. Juli 2024 um 14.00 Uhr auf der Stadtkanzlei gezogen. Die Ordnungsnummern werden für jede Wahl (Stadtrat/Gemeinderat) getrennt zugewiesen. Die politischen Parteien und Einzelpersonen können dabei anwesend sein.
  1. Für die Wahl in den Stadtrat und in den Gemeinderat können zusätzliche vorgedruckte Wahlzettel zum Selbstkostenpreis bestellt werden. Es kann auch ein ausseramtlicher Wahlzettel für die Wahl in das Stadtpräsidium bestellt werden (die diesbezüglichen Vorschriften sind in Art. 23 des Reglementes bzw. Art. 15 der Verordnung enthalten). Die Bestellung muss zugleich mit der Einreichung der Wahlvorschläge bei der Stadtkanzlei eintreffen, d. h. spätestens am 8. Juli 2024 um 12.00 Uhr. Dafür ist ein spezielles Formular zu verwenden, das von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden kann.
  1. Die Parteien, welche einen Wahlvorschlag für den Gemeinderat und/oder Stadtrat einreichen, können ihr Werbematerial gemeinsam mit dem amtlichen Wahlmaterial versenden (Art. 23 des Reglements). Für diesen gemeinsamen Versand müssen sie sich mit einem speziellen Formular anmelden, das von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden kann. Dieses Formular ist zusammen mit den Wahlvorschlägen bei der Stadtkanzlei einzureichen, d. h. bis spätestens am 8. Juli 2024 um 12.00 Uhr (Art. 17 der Verordnung).

Politische Plakatierung

Während der vier Wochen vor den städtischen Wahlen, d. h. vom 26. August bis zum 22. September 2024, stehen den politischen Parteien, die für den Gemeinderat und/oder den Stadtrat Wahlvorschläge eingereicht haben, unentgeltliche Plakatstellen zur Verfügung. Es bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Temporäre Plakatständer F12: Sie werden an sieben Stellen in der Stadt Biel aufgestellt (vor allem vor dem Bahnhof und am Zentralplatz). Sie bieten Raum für insgesamt 126 Plakate im F4-Format. Die Parteien müssen sich für diese Plakatständer bis spätestens am 8. Juli 2024 um 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei mit einem besonderen Formular anmelden (Art. 23 der Verordnung). Dieses Anmeldeformular kann von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden.
  1. Kontingent Format F4: Es handelt sich um fixe Plakatträger für insgesamt 120 Plakate, die an verschiedenen Stellen in Biel aufgestellt werden. Die Parteien müssen sich für diese Plakatständer bis spätestens am 8. Juli 2024 um 100 Uhr bei der Stadtkanzlei mit einem besonderen Formular anmelden (Art. 23 der Verordnung). Dieses Anmeldeformular kann von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden.

Anzahl und Standort der Plakatstellen werden am 8. Juli 2024 um 14.30 Uhr in der Stadtkanzlei unter den Parteien verlost (Art. 25 SGR 1.4-1.1). Vertreterinnen und Vertreter der Wahlvorschläge können der Verteilung der Plakatstellen beiwohnen. Die Stadtkanzlei teilt anschliessend den Parteien die Nummern der zugeteilten Standorte mit. Gemäss Anhang I der Gebührenverordnung (SGR 6.7-1.1) wird den Parteien dafür eine Gebühr von 50 Franken berechnet.

Die Plakate sind bis am 5. August 2024 bei der APG/SGA, Hertistrasse 1, 8304 Wallisellen, mit dem Vermerk «Plakat für Politständer Biel» respektive «Plakat Kontingent Biel» und unter Angabe des zwischenzeitlich mitgeteilten Standorts sowie der Kampagne- und Kundennummer anzuliefern.

In beiden Fällen gehen die Kosten für Druck und Versand der Plakate zu Lasten der Parteien (Art. 26 SGR 1.4-1.1). Wichtig ist, dass genügend Plakate angeliefert werden (mindestens die doppelte Menge), damit die APG/SGA beschädigte Plakate fortlaufend ersetzen kann.

Stadtkanzlei

Teilrevision der Verordnung über Beiträge für Spielgruppen (SGR 4.3.1-4)

Der Gemeinderat von Biel hat an seiner Sitzung vom 28. Februar 2024 die Teilrevision der Verordnung über Beiträge für Spielgruppen (SGR 4.3.1-4) beschlossen. Die Änderungen treten unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden am 1. August 2024 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, geführt werden. Die revidierte Verordnung kann bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2502 Biel oder auf der Website der Stadt Biel, http://www.biel-bienne.ch/laufende-auflagen, eingesehen werden.

Polizeiwesen

Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf der Mett­strasse und der Madretsch­strasse, gestützt auf Art. 3 des Strassen­verkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG).

In der SBB-Unterführung zwischen der Mett­strasse und der Madretsch­strasse wird der Strassenbelag ersetzt.

Um die Arbeiten auszuführen, muss die SBB-Unterführung im obgenannten Abschnitt für sämtlichen motorisierten Fahrverkehr in beiden Richtungen gesperrt werden.

Eine Umleitung wird ab der Brühl­strasse, respektive ab der Orpund­strasse signalisiert. Der Verkehr wird über die Brühlstrasse, Schwanengasse, Jura­strasse, den Oberen Quai, die Jakob-Stämpfli-Strasse, Mühle­strasse, Post­strasse, Orpund­strasse umgeleitet.

Für den Velo- und Fussverkehr bleibt die SBB-Unterführung zu jeder Zeit in beiden Richtungen offen.

Dauer der Verkehrsmassnahme:

Montag, 8. April 2024 / 20.00 Uhr bis Dienstag, 9. April 2024 / 05.00 Uhr

Ausweichdatum bei schlechtem Wetter:

Dienstag, 9. April 2024 / 20.00 Uhr bis Mittwoch, 10. April 2024 / 05.00 Uhr

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Polizeiinspektorat Biel / Verkehrslenkung

Bevölkerung

Verfügung: Abweisung des Gesuchs um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz

Betrifft: Biel

Angaben zur Person

Name, Vorname:                 RIANO ZULUAGA Maryi Lizeth

Nationalität:                          Kolumbianische Staatsangehörigkeit

Geburtsdatum:                     20.05.1992

Wohnort:                              unbekannt                    

Letzte bekannte Adresse:    Brühlstrasse 26, 2503 Biel

Die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel verfügt:

  1. Das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für RIANO ZULUAGA Maryi Lizeth wird abgelehnt;
  2. Frau RIANO ZULUAGA Maryi Lizeth wird aus der Schweiz (inkl. Schengen-Raum) weggewiesen;
  3. Frau RIANO ZULUAGA Maryi Litzeth hat die Schweiz (inkl. Schengen-Raum) bis am 31.03.2024 zu verlassen;
  4. Die Gebühr beläuft sich auf 150 Franken.

Die vollständige Verfügung kann von der Betroffenen oder von Personen, die sie vertreten, bei der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel angefordert werden.

Zusätzliche rechtliche Hinweise

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 62 ff. VRPG binnen 30 Tagen seit Eröffnung beim Rechtsdienst der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Diese muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten. Sie ist in zwei Exemplaren einzureichen. Diese Verfügung sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen.

Im Ausland lebende Personen müssen ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben. Ansonsten kann die Zustellung unterbleiben oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen (Art. 15 Abs. 7 VRPG).

Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und Spezialdienste

Baupublikationen

Baugesuch Nr: BG24600-B (eBau Nr. 2024-1383 / 156726)

Gesuchsteller: Walter Bros AG, Ringstrasse 9, 4123 Allschwil

Projektverfasser: Frey Architektur GmbH, Bernstrasse 11, 3262 Suberg

Standort: Maurerweg 10+12, 2503 Biel, Parzelle Nr. 5941

Bauvorhaben: Projektänderung: Neue Balkone an der Nordfassade

Zonenplan: Bauzone 3

Mischzone A

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 18.04.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08.00 – 11.45 und 14.00 – 16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch!

Baugesuch Nr: BG25819 (eBau Nr. 2024-2128 / 168115)

Gesuchsteller: Sunrise UPC GmbH, Thurgauerstrasse 101b, 8152 Glattpark

Projektverfasser: Enkom AG, Schnellrainstrasse 13, 6210 Sursee

Standort: Reuchenettestrasse 84, 2502 Biel, Parzelle Nr. 4002, 6910

Bauvorhaben: Neubau einer Mobilfunkanlage; Mikrozelle unter 6 Watt Sendeleistung

Zonenplan: Bauzone 2

Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 30/15

Mischzone A

Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone A

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 18.04.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage

Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch!

Baugesuch Nr.: 25'723 (eBau Nr.: 2023-17050 / 158752)

Bauherrschaft: Losinger Marazzi AG, Wankdorfallee 5, 3014 Bern

Projektverfasserin: Kistler Vogt Partner AG, Jurastrasse 52, 2503 Biel

Standort: Biel, Zentralstrasse 127, 127a, 127b, 133, 139; Madretschstrasse 15, 17; Parzellen Nrn. 5279, 11335, 11371

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Madretschtrasse 15 und 17 sowie Zentralstrasse 127, 127a, 133 und 139 / Neubau Kopfbau Madretschstrasse 15 mit Pflegeheim, öffentlicher Gastgewerbebetrieb und weiteren gewerblichen Nutzungen / Neubau Hochhaus Zentralstrasse 127a und 127b mit Gewerbe- und Wohnnutzungen sowie Einstellhalle

Zonenplan: Überbauungsordnung (Ueo) "Kreutzplatz-Nord"

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahmen:

-           Punktuelle Überschreitung der Immissionsgrenzwerte an den Fenstern der Süd- und Westfassade des             Kopfbaus (Art. 31 LSV)

Auflage- und Einsprachefrist: 18. April 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/158752

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

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