Navigieren in Biel

Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 12.03.2024 publiziert

Abstimmungen – Wahlen

 

Gesamterneuerungswahlen der Bieler Stadtbehörden für die Legislaturperiode 2025–2028

 

Der Gemeinderat hat den Termin für die Gesamterneuerungswahlen der Stadtbehörden auf das Wochenende vom 20. bis 22. September 2024 festgelegt.

Für eine neue Amtszeit von 4 Jahren, d.h. vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028, sind

  • 60 Mitglieder des Stadtrates
  • 5 Mitglieder des Gemeinderates
  • der Stadtpräsident/die Stadtpräsidentin

zu wählen.

Die Wahlen werden durch das Reglement über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 9. Juni 2013 (SGR 1.4-1) sowie die Verordnung über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 27. November 2013 (SGR 1.4-1.1) geregelt. Diese gesetzlichen Grundlagen sowie der Leitfaden für die städtischen Wahlen mit allgemeinen Informationen können bei der Stadtkanzlei bezogen oder auf der Webseite der Stadt Biel (www.biel-bienne.ch/wahlen) eingesehen werden.

Gemäss diesen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere Art. 27 des Reglementes, sind folgende Vorgaben und Fristen zu beachten:

  1. Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2501 Biel bezogen und von der Webseite der Stadt Biel (www.biel-bienne.ch/wahlen) heruntergeladen werden.

Es dürfen nur die amtlichen Formulare verwendet werden. 

  1. Die Wahlvorschläge sowie die Listen der sie unterzeichnenden Personen müssen nach Prüfung und Bestätigung durch die für das Stimmregister zuständige Stelle spätestens bis Montag, 8. Juli 2024 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei in elektronischem Format sowie auf Papier (handsigniert) eingereicht werden.

Die Erfordernisse hinsichtlich der Wahlvorschläge sind in Art. 28 des Reglements aufgeführt.

  1. Die bereinigten Wahlvorschläge bilden die «Listen». Sie werden mit einer mittels Los bestimmten Nummer versehen. Das Los zur Bestimmung der Nummern wird am 8. Juli 2024 um 14.00 Uhr auf der Stadtkanzlei gezogen. Die Ordnungsnummern werden für jede Wahl (Stadtrat/Gemeinderat) getrennt zugewiesen. Die politischen Parteien und Einzelpersonen können dabei anwesend sein.
  1. Für die Wahl in den Stadtrat und in den Gemeinderat können zusätzliche vorgedruckte Wahlzettel zum Selbstkostenpreis bestellt werden. Es kann auch ein ausseramtlicher Wahlzettel für die Wahl in das Stadtpräsidium bestellt werden (die diesbezüglichen Vorschriften sind in Art. 23 des Reglementes bzw. Art. 15 der Verordnung enthalten). Die Bestellung muss zugleich mit der Einreichung der Wahlvorschläge bei der Stadtkanzlei eintreffen, d. h. spätestens am 8. Juli 2024 um 12.00 Uhr. Dafür ist ein spezielles Formular zu verwenden, das von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden kann.
  1. Die Parteien, welche einen Wahlvorschlag für den Gemeinderat und/oder Stadtrat einreichen, können ihr Werbematerial gemeinsam mit dem amtlichen Wahlmaterial versenden (Art. 23 des Reglements). Für diesen gemeinsamen Versand müssen sie sich mit einem speziellen Formular anmelden, das von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden kann. Dieses Formular ist zusammen mit den Wahlvorschlägen bei der Stadtkanzlei einzureichen, d. h. bis spätestens am 8. Juli 2024 um 12.00 Uhr (Art. 17 der Verordnung).

Politische Plakatierung

 

Während der vier Wochen vor den städtischen Wahlen, d. h. vom 26. August bis zum 22. September 2024, stehen den politischen Parteien, die für den Gemeinderat und/oder den Stadtrat Wahlvorschläge eingereicht haben, unentgeltliche Plakatstellen zur Verfügung. Es bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Temporäre Plakatständer F12: Sie werden an sieben Stellen in der Stadt Biel aufgestellt (vor allem vor dem Bahnhof und am Zentralplatz). Sie bieten Raum für insgesamt 126 Plakate im F4-Format. Die Parteien müssen sich für diese Plakatständer bis spätestens am 8. Juli 2024 um 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei mit einem besonderen Formular anmelden (Art. 23 der Verordnung). Dieses Anmeldeformular kann von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden.
  1. Kontingent Format F4: Es handelt sich um fixe Plakatträger für insgesamt 120 Plakate, die an verschiedenen Stellen in Biel aufgestellt werden. Die Parteien müssen sich für diese Plakatständer bis spätestens am 8. Juli 2024 um 100 Uhr bei der Stadtkanzlei mit einem besonderen Formular anmelden (Art. 23 der Verordnung). Dieses Anmeldeformular kann von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden.

Anzahl und Standort der Plakatstellen werden am 8. Juli 2024 um 14.30 Uhr in der Stadtkanzlei unter den Parteien verlost (Art. 25 SGR 1.4-1.1). Vertreterinnen und Vertreter der Wahlvorschläge können der Verteilung der Plakatstellen beiwohnen. Die Stadtkanzlei teilt anschliessend den Parteien die Nummern der zugeteilten Standorte mit. Gemäss Anhang I der Gebührenverordnung (SGR 6.7-1.1) wird den Parteien dafür eine Gebühr von 50 Franken berechnet.

Die Plakate sind bis am 5. August 2024 bei der APG/SGA, Hertistrasse 1, 8304 Wallisellen, mit dem Vermerk «Plakat für Politständer Biel» respektive «Plakat Kontingent Biel» und unter Angabe des zwischenzeitlich mitgeteilten Standorts sowie der Kampagne- und Kundennummer anzuliefern.

In beiden Fällen gehen die Kosten für Druck und Versand der Plakate zu Lasten der Parteien (Art. 26 SGR 1.4-1.1). Wichtig ist, dass genügend Plakate angeliefert werden (mindestens die doppelte Menge), damit die APG/SGA beschädigte Plakate fortlaufend ersetzen kann.

STADTKANZLEI BIEL

 

Öffentliches Bauwesen

 

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich « Wildermeth », geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Kantonale Genehmigung und Inkraftsetzung

Die vom Gemeinderat am 16. August 2023 beschlossene Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung ist vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung am 23. Februar 2024 in Anwendung von Art. 61 des kantonalen Baugesetzes (BauG) genehmigt worden.

Die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen können bei der Stadtplanung Biel, Kontrollgebäude, 5. Stock, Zentralstrasse 49, Biel eingesehen werden.

Informations- und Mitwirkungsverfahren

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich «Brüggstrasse_Nord (ZPP 2.7)»

Gemäss Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 sorgen die Behörden dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen mitwirken kann.

Dies trifft auf die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich «Brüggstrasse-Nord» zu.

Der Planungsperimeter umfasst die Parzelle der Migros Madretsch (Nr. 5337), welche an die Brüggstrasse, den Friedweg und den Zionsweg grenzt.

Mit der vorliegenden Teiländerung soll die Grundlage für einen hochwertigen Ersatzneubau für die Migros mit Gewerbe und Wohnungen geschaffen werden. Dadurch soll die Attraktivität des Quartierzentrums Madretsch gesteigert werden.

Die Pläne können vom 13. März 2024 bis zum 12. April 2024 bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), Biel, eingesehen werden. Die Unterlagen sind während derselben Frist auch auf der Website der Stadt verfügbar: www.biel-bienne.ch/planungsverfahren.

Stellungnahmen und Bemerkungen sind schriftlich bis spätestens 12. April 2024 an die Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, zu richten.

Abteilung Stadplanung

 

Baupublikationen

 

Baugesuch Nr: BG25518 (eBau Nr. 2023-2336 / 113795)

Gesuchsteller: UBS AG, Beatrice Graber, Postfach, 8098 Zürich

Projektverfasser: Itten + Brechbühl AG, Irene Christeler, Nordring 4a, Postfach, 3013 Bern

Standort: Parkweg 8, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1750

Bauvorhaben: Ersatz der Heizung durch eine Pelletheizung und eine Ölheizung, Bau von zwei neuen Kaminanlagen. Dritte Publikation aufgrund einer Projektanpassung.

Zonenplan: Bauzone 6, Bauzone 1 (südöstliche Grenze), Geschlossene Bauweise I, Mischzone B, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 11.04.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08.00 – 11.45 und 14.00 – 16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25688 (eBau Nr. 2023-13946 / 187097)

Gesuchsteller: Poli Immobilien AG, Luzernerstrasse 8, 6045 Meggen

Projektverfasser: Bauwelt Architekten AG, Cornouillerstrasse 6, 2502 Biel

Standort: Güterstrasse 27, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2496

Bauvorhaben: Umnutzung von einer Praxis in zwei 2.5-Zimmerwohnungen im 1. OG und von einer 4.5-Zimmerwohnung in zwei 2.5-Zimmerwohnungen im 3. OG. Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung von Gewerberäumen in ein Taekwondo-Studio im UG, EG und 1. OG und von zwei 5.5-Zimmerwohnungen in 2 Praxen im 2. OG.

Zonenplan: Bauzone 5, Bauzone 1 (im Hof), Geschlossene Bauweise I, Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 11.04.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Das könnte Sie auch interessieren:

 

Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers

Alle Veranstaltungen finden und melden auf Bienne2Go

Nützliche Informationen zu Abfallentsorgung