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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 6. März 2024

Vorschlag für die Erneuerung des Vertrages mit Velospot/PubliBike

Der Gemeinderat hat beschlossen, den bestehenden und bis Ende 2024 gültigen Vertrag mit PubliBike für das Betreiben des Veloverleihsystems «Velospot» ab dem 1. Januar 2025 unter Vorbehalt der Zustimmung des finanzkompetenten Organs zu erneuern. Zu diesem Zweck wird er dem Stadtrat im Verlaufe des Herbstes eine entsprechende Vorlage für einen neuen Leistungsvertrag mit PubliBike unterbreiten. Zuvor jedoch wird der fragliche Zuschlag gemäss den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts öffentlich publiziert; gegen diesen kann innert 20 Tagen seit Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt eingereicht werden.

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung am Kreuzplatz

Der Gemeinderat hat eine Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Sektor «Brüggstrasse Nord» (ZPP 2.7) zu Handen der Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 58 des Baugesetzes des Kantons Bern verabschiedet. Diese Planung soll eine Entwicklung des Areals der Migros Madretsch ermöglichen, auf dem ein Neubau für urbanes Wohnen und zeitgemässes Einkaufen entstehen soll.

Das Quartierzentrum von Madretsch wird sich in den nächsten Jahren stark verändern: Die Migros plant einen Neubau, im Schnyder-Areal wird bald eine neue Wohnsiedlung realisiert, die Stadt Biel erarbeitet Massnahmen für die Gestaltung der Strassen und lanciert ein Projekt zur Neugestaltung des Kreuzplatzes. All diese Projekte tragen zur Stärkung des Quartierzentrums bei; als Ort zum Wohnen, Einkaufen, Treffen und Passieren. Die inhaltlichen Elemente der geplanten Veränderungen wurden am 28. September 2023 vorgestellt (Medienmitteilung online verfügbar).

Die Genossenschaft Migros Aare und die Migros Pensionskasse (MPK) haben im Zentrum des Quartiers Madretsch an der Brüggstrasse eine Wohn- und Geschäftsliegenschaft. Das Gebäude aus den 1970er-Jahren mit einem Migros-Supermarkt, weiteren Verkaufsflächen sowie Mietwohnungen entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Nach gründlichen Analysen haben sich Migros Aare und MPK entschlossen, einen Neubau zu realisieren. Geplant ist eine Überbauung mit einer qualitätsvollen Verdichtung, zeitgemässen Einkaufs- und Aufenthaltsflächen sowie Wohnungen.

Für dieses Vorgehen ist eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel erforderlich. Diese wird der Bevölkerung bald im Rahmen eines öffentlichen Informations- und Mitwirkungsverfahrens vorgestellt. Dieses bietet allen Interessierten die Möglichkeit, die Planunterlagen und die neue Grundordnung online oder bei der Abteilung Stadtplanung einzusehen und ihre Bemerkungen und Ansichten schriftlich mitzuteilen. Der Beginn dieses Verfahrens wird wie gewohnt im Amtlichen Anzeiger publiziert. Im Anschluss an diese Verfahren werden die planerischen Grundlagen bei Bedarf aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen verfeinert.

Die konsolidierte Planung wird dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht. Ausserdem wird sie bei der Entwicklung eines Vorprojekts für den Neubau der Migros als Grundlage dienen. Für das Vorprojekt werden die Grundstückeigentümerschaften und die Stadt Biel 2024 einen Architekturwettbewerb organisieren.

Positive Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat im Rahmen der laufenden Vernehmlassung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements «Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)» seine Stellungnahme zu Handen des Schweizerischen Städteverbandes (SSV) verabschiedet. Die Vorlage sieht namentlich die Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung vor. Der Gemeinderat unterstützt die Vorlage, da sich die vorgesehene Gesetzesänderung positiv auf die Innovationsförderung in der Schweiz auswirken kann. Hier erwähnt werden kann bspw. der Abbau administrativer Hürden für neu gegründete Firmen. Auch in Bezug auf die langfristige Bleibeperspektive von qualifizierten Fachkräften dürfte sich die vorgesehene Änderung positiv auswirken, weil auf diese Weise der Schritt in eine allenfalls angestrebte Selbständigkeit erleichtert wird.

Kritische Stellungnahme zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Der Schweizerische Städteverband hat unter anderem die Stadt Biel zur Stellungnahme über die Vernehmlassung über die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung eingeladen. Das Ziel der Vorlage ist es, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen zu beseitigen und die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Die Hinterlassenenleistungen sollen auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet und unabhängig vom Zivilstand der Eltern gewährt werden. Der Gemeinderat der Stadt Biel steht der Teilrevision gesamthaft kritisch gegenüber, die Vorlage muss so ausgestaltet werden, dass aus ihr keine zusätzlichen Lasten zum Nachteil der Städte resultieren. Es gilt auszuschliessen, dass unerwünschte Verlagerungen von den Sozialversicherungen zur Sozialhilfe stattfinden. Allerdings begrüsst er, dass die Vorlage die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen behebt und die Anspruchsvoraussetzungen an die gesellschaftliche Entwicklung anpasst.