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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 13.02.2024 publiziert

Stadtrat

Link zur Traktandenliste der Stadtratssitzung vom 22. Februar 2024

Bevölkerung

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit Biel, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, macht die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf Artikel 83 und Artikel 84 des kantonalen Strassengesetzes (SG) vom 4. Juni 2008 sowie auf Artikel 56 der kantonalen Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 aufmerksam:

Artikel 83 SG   /   Lichtraumprofil

1  Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern frei zu halten. Bei Versorgungsrouten kann der Regierungsrat eine Höhe von bis zu 5.50 Metern vorschreiben.

2  Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2,50 Metern frei zu halten.

3  Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0,50 Metern freizuhalten.

Artikel 84 SG

2  Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, kann das zuständige Gemeinwesen unter Vorbehalt von Artikel 73 verlangen, dass Bauten, Anlagen, Pflanzen und sonstige Vorkehren, die Strassenabständen, dem Lichtraumprofil, Sichtzonen oder dem Verbot der Beeinträchtigung widersprechen, innert angemessener Frist beseitigt oder angepasst werden.

Art. 56 SV   /   Strassenabstände (Einfriedungen, Zäune)

1  Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand.

2  Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

3  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.

4  Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Hinweis: Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis Mitte März). Ein Schnitt im Frühling und Sommer ist problematisch, da er in die Fortpflanzungs- und Brutzeit vieler einheimischer Tierarten fällt (z.B. Igel, Amsel, Hänfling, Grünfink, Mönchs- und Gartengrasmücke). Um einen Eingriff im Frühling/Sommer zu vermeiden, wird empfohlen im Winter grosszügig zurückzuschneiden. Damit kann im Sommer ein Eingriff auf das Abschneiden einzelner Äste beschränkt werden. Wo möglich ist zudem beim Pflanzen ein grösserer Abstand zur Strasse zu beachten, damit die Tiere im Frühling/Sommer nicht gestört werden müssen.

 

Ausländerrechtlicher Bescheid: Rechtliches Gehör in Sachen Feststellen des Erlöschens der Niederlassungsbewilligung bzw. Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz

 

Betrifft: Biel

Angaben zu den Personen

Name, Vorname: ZEJNOSKI Ertan

Nationalität: Nordmazedonien

Geburtsdatum: 27.03.1981

Wohnort: unbekannt

Letzte bekannte Adresse: Solothurnstrasse 53, 2504 Biel

Die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel sieht vor das Erlöschen Ihrer Niederlassungsbewilligung festzustellen beziehungsweise Ihre Niederlassungsbewilligung zu widerrufen und Sie aus der Schweiz wegzuweisen.

Das vollständige rechtliche Gehör kann von Ihnen oder Personen, die Sie vertreten, bei der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel angefordert werden.

Zusätzliche rechtliche Hinweise

Sie erhalten vorab die Gelegenheit, sich zu den Feststellungen mittels schriftlicher Stellungnahme zu äussern (Art. 21 Abs. 1 VRPG) und uns sachdienliche Unterlagen einzureichen. Hierzu wird Ihnen eine Frist von 30 Tagen eingeräumt. Danach werden wir aufgrund der Akten gebührenpflichtig entscheiden.

Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und Spezialdienste

 

Baupublikationen

 

Baugesuch Nr: BG25706 (eBau Nr. 2023-15068 / 166974)

Gesuchsteller: FRANAMI AG, Zukunftstrasse 49, 2504 Biel/Bienne

Projektverfasser: TKS Architekten AG, Freiburgstrasse 112, 3280 Murten

Standort: Blumenrain 3, 2502 Biel, Parzelle Nr. 6463, 6464

Bauvorhaben: Einbau Dachwohnung und Anbau Balkone an bestehender Liegenschaft

Zonenplan: Bauzone 4, Annähernd geschlossene Bauweise, Mischzone B

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 07.03.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25658 (eBau Nr. 2023-12172 / 146779)

Gesuchsteller: Benedikt & Katharina Trefzer & Kalcics, Schulhausgasse 2a, 3113 Rubigen

Projektverfasser: BauHerren GmbH, Bottigenstrasse 398, 3020 Bern

Standort: Freiburgstrasse 52, 2503 Biel, Parzelle Nr. 2267

Bauvorhaben: Umbau Dachstock zu Wohnung, Einbau von Dachfenstern

Zonenplan: Bauzone 4, Annähernd geschlossene Bauweise, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/12, Mischzone A, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 07.03.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25735 (eBau Nr. 2023-14098 / 178185)

Gesuchsteller: Auto Workshop Zahra, Hr Zahra Alaa Eddin, Brüggstrasse  134, 2503 Biel/Bienne

Projektverfasser: Auto Workshop Zahra, Hr Zahra Alaa Eddin, Brüggstrasse  134, 2503 Biel/Bienne

Standort: Brüggstrasse 134, 2503 Biel, Parzelle Nr. 5034

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung eines Lagers in eine (Auto-)Werkstatt, Erstellung von sechs Aussenparkplätze

Zonenplan: Bauzone 3, Mischzone B

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 14.03.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25746 (eBau Nr. 2022-19443 / 165918)

Gesuchsteller: Poste Immobilier Management et Services SA, rue du Grand-Pré 2a, 1001 Lausanne

Projektverfasser: Poste Immobilier Management et Services SA, rue du Grand-Pré 2a, 1001 Lausanne

Standort: Lengnaustrasse 18, 2504 Biel, Parzelle Nr. 9882

Bauvorhaben: Installation eines My Post 24-Automats

Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 14.03.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Gemeindebetriebe

Betriebsänderung während der Bieler Fasnacht vom 16. Februar bis 18. Februar 2024

Vom Freitag, 16. Februar 2024 ab 13:30 Uhr bis Sonntag, 18. Februar 2024, Betriebsende, kann das Stadtzentrum nicht bedient werden. Die Busse werden via Silbergasse oder Spitalstrasse umgeleitet. Gewisse Haltestellen werden temporär versetzt.

Bitte beachten Sie die Informationen in unseren Fahrzeugen, auf den Informationstafeln bei den Haltestellen und auf www.vb-tpb.ch. Der Online-Fahrplan ist angepasst. Bitte rechnen Sie etwas mehr Reisezeit ein.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen eine gute Fahrt.

Ihre Verkehrsbetriebe Biel

 

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Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers

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Nützliche Informationen zu Abfallentsorgung