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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 06.02.2024 publiziert

Polizeiwesen

Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Fasnacht vom 15.02.2024 bis 18.02.2024

Es werden folgende Verkehrsmassnahmen veranlasst:

Montag, 12.02.2024, 07.00 Uhr bis Montag, 19.02.2024, 19.00 Uhr: Sperrung der Spitalstrasse auf der Höhe vom «Bielerhof».

Freitag, 16.02.2024, 14.00 Uhr bis Montag, 19.02.2024, 06.00 Uhr: Allgemeines Fahrverbot im Rayon der Strassenfasnacht: Bahnhofstrasse ab General-Guisan-Platz - Zentralplatz, Zentralstrasse ab Plänkestrasse - Alexander-Schöni-Strasse in beiden Richtungen, Oberer Quai ab Gartenstrasse – Zentralplatz und Unterer Quai ab Karl-Neuhaus-Strasse bis Zentralplatz.

Freitag, 16.02.2024, 13.00 Uhr bis Montag, 19.02.2024, 05.00 Uhr: Halteverbot auf der Südseite der Hans-Hugi-Strasse, an der J ohann-Verresius-Strasse, an der Bendicht-Rechberger-Strasse und an der Spitalstrasse (wegen der Umleitung von Buslinien).

Freitag, 16.02.2024 von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Nachtumzug

Die Umzugsroute ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt: Zentralstrasse / Bahnhofstrasse / General-Guisan-Platz / Güterstrasse / Zentralstrasse / Nidaugasse / Unionsgasse. Parkverbot ab 17.00 Uhr auf der ganzen Umzugsroute.

Samstag, 17.02.2024 von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Kinderumzug

Die Umzugsroute ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt: Auf der gleichen Strecke wie der Nachtumzug. Parkverbot von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf der ganzen Umzugsroute.

Sonntag, 18.02.2024 von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Fasnachtsumzug

Die Umzugsroute ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt: Auf der gleichen Strecke wie der Nachtumzug, zusätzlich ab Kreisel Güterstrasse / Murtenstrasse / Silbergasse und Zentralstrasse vor dem Kongresshaus. Parkverbot ab 09.00 Uhr auf der ganzen Umzugsroute.

Alle Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, insbesondere die Anwohnenden und Personen mit Sektorenkarten, sind gebeten, die frühzeitig signalisierten Parkverbote und Halteverbote zu beachten.

Das Polizeiinspektorat Biel macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt CHF 300.–, plus Ordnungsbusse.

Polizeiinspektorat

 

Bevölkerung

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit Biel, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, macht die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf Artikel 83 und Artikel 84 des kantonalen Strassengesetzes (SG) vom 4. Juni 2008 sowie auf Artikel 56 der kantonalen Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 aufmerksam:

Artikel 83 SG   /   Lichtraumprofil

1  Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern frei zu halten. Bei Versorgungsrouten kann der Regierungsrat eine Höhe von bis zu 5.50 Metern vorschreiben.

2  Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2,50 Metern frei zu halten.

3  Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0,50 Metern freizuhalten.

Artikel 84 SG

2  Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, kann das zuständige Gemeinwesen unter Vorbehalt von Artikel 73 verlangen, dass Bauten, Anlagen, Pflanzen und sonstige Vorkehren, die Strassenabständen, dem Lichtraumprofil, Sichtzonen oder dem Verbot der Beeinträchtigung widersprechen, innert angemessener Frist beseitigt oder angepasst werden.

Art. 56 SV   /   Strassenabstände (Einfriedungen, Zäune)

1  Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand.

2  Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

3  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.

4  Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Hinweis: Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis Mitte März). Ein Schnitt im Frühling und Sommer ist problematisch, da er in die Fortpflanzungs- und Brutzeit vieler einheimischer Tierarten fällt (z.B. Igel, Amsel, Hänfling, Grünfink, Mönchs- und Gartengrasmücke). Um einen Eingriff im Frühling/Sommer zu vermeiden, wird empfohlen im Winter grosszügig zurückzuschneiden. Damit kann im Sommer ein Eingriff auf das Abschneiden einzelner Äste beschränkt werden. Wo möglich ist zudem beim Pflanzen ein grösserer Abstand zur Strasse zu beachten, damit die Tiere im Frühling/Sommer nicht gestört werden müssen.

Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und Spezialdienste

 

Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG und NAV, bisher GNA und VNA; BSG 122.11 und 122.161)

Am 1. Februar 2024 treten die verschiedenen Änderungen des obengenannten Gesetzes und der obengenannten Verordnung in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Ende der Hinterlegungspflicht des Heimatscheins bei der Anmeldung in Biel.
    • Die Heimatscheine im Besitz der Stadt werden
      • den aus Biel wegziehenden Personen zurückgegeben (Art. T1-2, Abs. 1 NAV);
      • bei Änderungen der Personenstanddaten (Name, Bürgerrecht, Stand) (Art. T1-2, Abs. 2 NAV) vernichtet.
  • Für Adressänderungen innerhalb der Stadt Biel von Personen mit Schweizer Bürgerrecht werden neu 20 Franken verrechnet (Art. 12 Abs. 1 Bst. a NAV).

 

Baupublikationen

 

Baugesuch Nr.: 25'759 (eBau Nr.: 2023-20058 / 167213)

Bauherrschaft: BRICKS, Worbstrasse 46, 3074 Muri bei Bern

Projektverfasserin: Schmid Landschaftsarchitekten GmbH, Uetlibergstrasse 137, 8045 Zürich und Daniel Hässig Architekten GmbH, Bachtobelstrasse 20, 8045 Zürich

Standort: Biel, Längfeldweg 41, Parzellen Nrn. 11348, 11349, 11351

Bauvorhaben: Erstellen einer Parkanlage inkl. teilweise Umnutzung der best. Shedhallen zu einer zum Park gehörenden offenen Halle

Zonenplan: Überbauungsordnung "Jakob-Strasse Süd"

Schutzobjekt: Im Bauinventar der Stadt Biel als erhaltenswertes Objekt aufgeführt

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 29. Februar 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/167213

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

 

Baugesuch Nr.: 25'757 (eBau Nr.: 2023-20041 / 181335)

Bauherrschaft: BRICKS, Worbstrasse 46, 3074 Muri bei Bern

Projektverfasserin: BRICKS, Worbstrasse 46, 3074 Muri bei Bern

Standort: Biel, Jakob-Strasse 55, Längfeldweg 41, Parzellen Nrn. 11348 und 11351

Bauvorhaben: Teilabbruch der Stahl- und Shedhalle inkl. Bodenplatte, Erstellen neue Aussenwand

Zonenplan: Überbauungsordnung "Jakob-Strasse Süd"

Schutzobjekt: Im Bauinventar der Stadt Biel als erhaltenswertes Objekt aufgeführt

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 29. Februar 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/181335

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

 

Baugesuch Nr: BG25756 (eBau Nr. 2023-10375 / 164095)

Gesuchsteller: Bricks AG, Worbstrasse 46, 3074 Muri b. Bern

Projektverfasser: Architektengemeinschaft Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3601 Thun und Blättler Heinzer Architektur GmbH, Badenerstrasse 16, 8004 Zürich

Standort: Jakob-Strasse 45-53, Kirchenfeldweg 18, 2504 Biel, Parzelle Nr. 11351

Bauvorhaben: Neubau von 8 Wohnbauten mit 212 Wohnungen, einer Kindertagesstätte, einem Gemeinschaftsraum und einer unterirdischen Einstellhalle mit 191 Autoabstellplätze

Zonenplan: Überbauungsordnung "Jakob-Strasse Süd" vom 19.07.2021

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Art. 10 Überbauungsvorschriften "Jakob-Strasse Süd" (ZPP 3.4) (Vorspringende Gebäudeteile)

Gewässerschutz: GWS-Zone UB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 29.02.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,

5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08.00 – 11.45 und 14.00 – 16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr.: 25'737 (eBau Nr.: 2023-18257 / 158964)

Bauherrschaft: Jürg Oppliger, Taubenlochweg 4, 2535 Frinvillier

Projektverfasserin: Molari + Wick Architekten GmbH, Adam Göuffi-Strasse 18, 2501 Biel

Standort: Biel (Frinvillier), Taubenlochweg 4 und 4a, Parzelle Nr. 5561

Bauvorhaben: Restaurant Auberge des Gorges: Erstellen eines Verbindungsgangs zwischen beiden Gebäuden im Obergeschoss und eines Glasdaches im Erdgeschoss

Zonenplan: Landwirtschaftszone

Schutzobjekt: K-Objekt (erhaltenswert, in der Baugruppe Ee - Industrie bei Frinvillier)

Ausnahmen:

- Unterschreiten des Waldabstandes nach Art. 25 KWaG

- Bauten und Anlagen am/im Gewässer (Art. 48 WBG)

- Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 24 ff. RPG

Hinweis: Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 1. März 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08.00 – 11.45 und 14.00 – 16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/158964

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

 

Baugesuch Nr: BG25706 (eBau Nr. 2023-15068 / 166974)

Gesuchsteller: FRANAMI AG, Zukunftstrasse 49, 2504 Biel/Bienne

Projektverfasser: TKS Architekten AG, Freiburgstrasse 112, 3280 Murten

Standort: Blumenrain 3, 2502 Biel, Parzelle Nr. 6463, 6464

Bauvorhaben: Einbau Dachwohnung und Anbau Balkone an bestehender Liegenschaft

Zonenplan: Bauzone 4, Annähernd geschlossene Bauweise, Mischzone B

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 07.03.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25658 (eBau Nr. 2023-12172 / 146779)

Gesuchsteller: Benedikt & Katharina Trefzer & Kalcics, Schulhausgasse 2a, 3113 Rubigen

Projektverfasser: BauHerren GmbH, Bottigenstrasse 398, 3020 Bern

Standort: Freiburgstrasse 52, 2503 Biel, Parzelle Nr. 2267

Bauvorhaben: Umbau Dachstock zu Wohnung, Einbau von Dachfenstern

Zonenplan: Bauzone 4, Annähernd geschlossene Bauweise, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/12, Mischzone A, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 07.03.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

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