Navigieren in Biel

Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 25. August 2021

Änderung kantonale Bauverordnung: elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren eBUP / Konsultationsverfahren

Der Gemeinderat hat eine Stellungnahme zur laufenden Revision der kantonalen Bauverordnung zum elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahren eBUP beschlossen. Er begrüsst die nach dem elektronischen Baubewilligungsverfahren ebenfalls vorgesehene Einführung des elektronischen Planerlassverfahrens, die er als Chance zur Verbesserung des Service Public und zur Optimierung von Planungsverfahren und Prozessen betrachtet. Gleichzeitig sieht er aber noch zahlreiche offene Punkte im Hinblick auf deren Einführung und die damit verbundenen Aufwände und Kosten zu Lasten der Stadt Biel. Diese Fragen hat er bereits in seiner Stellungnahme zur Baugesetzrevision im Jahr 2018 formuliert und ruft sie nun, im Rahmen der Stellungnahme zur Revision der Bauverordnung, dem Kanton in Erinnerung. Es geht namentlich um Fragen der Datenmodellierung, des Schutzes vor Veränderung der elektronischen Daten sowie um die Umsetzungsfristen. Der Gemeinderat zeigt sich befremdet darüber, dass seine bereits früher vorgebrachten Bedenken und Anliegen hinsichtlich Umsetzung vom Kanton nicht wirklich aufgenommen wurden.

Spende zu Gunsten des HEKS im Zusammenhang mit dem Erdbeben in Haiti

Der Gemeinderat hat dem Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS) für die Erdbebenopfer in Haiti einen Beitrag in der Höhe von CHF 5'000.00 zu Lasten des Gemeinderatskredits überwiesen. Bekanntlich ist Haiti am 14. August 2021 erneut von einem schweren Erdbeben erschüttert worden. Das Beben erreichte eine Stärke von rund 7,2 auf der Richterskala. Dabei wurden Tausende von Personen verschüttet und zum Teil schwer verletzt. Familien sind obdachlos geworden und haben ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Das HEKS ist in der vom Beben besonders stark betroffenen Region im Südwesten von Haiti tätig und kann deshalb rasch und effektiv helfen. Mit der Spende der Stadt Biel können Notunterkünfte gebaut werden. Ebenso wichtig sind die rasche Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern wie sauberes Trinkwasser, Lebensmittel, Hygieneartikel, Baumaterialien für behelfsmässige Reparaturen sowie die Räumung und Instandstellung blockierter Verkehrswege. Mit der Spende setzt der Gemeinderat seine Politik fort, die gezielte Hilfe vor Ort zu stärken und im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beizutragen, dass sich die humanitäre Situation verbessert und die Menschen nicht genötigt werden zu flüchten.

Gesuch des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern um Verlängerung der Umnutzungsbewilligung für das Rückkehrzentrum Biel-Bözingen

Der Gemeinderat hat über ein Gesuch des Amtes für Bevölkerungsdienste (ABEV) befunden, welches eine Verlängerung der baurechtlichen Ausnahmebewilligung für das Rückkehrzentrum in Bözingen (Container) bis zum 31. Dezember 2022 gestellt hatte. Die aktuell geltende Ausnahmebewilligung, die der Gemeinderat am 23. Oktober 2017 angesichts der damaligen Ausnahmesituation im Asylbereich gewährt hatte, läuft am 31. Oktober 2021 aus.

Der Gemeinderat zeigt sich in seinem Schreiben enttäuscht darüber, dass der Kanton Bern in den vergangen vier Jahren keine ernsthaften Anstrengungen unternommen hat, um fristgerecht eine Ersatzlösung für die in verschiedener Hinsicht wenig geeignete Containerlösung in Bözingen zu finden. Der Gemeinderat hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID) offensichtlich nicht eine verbesserte Unterbringung dieser vulnerablen Menschen anstrebt. Aus humanitärer Sicht ist dies insbesondere angesichts der betroffenen Familien mit Kindern nicht akzeptabel. Zudem hat sich die Situation im Asylwesen gegenüber dem Herbst 2017 erfreulicherweise deutlich entspannt. Der Gemeinderat ist ebenfalls enttäuscht darüber, dass die SID keinerlei substanzielle Verbesserungen bei der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner des Rückkehrzentrums durch zivilgesellschaftliche Organisationen ermöglichen will.

Bei einer engen Sicht ausschliesslich auf die baurechtlichen Aspekte hätte deshalb das Verlängerungsgesuch des ABEV abgelehnt werden müssen. Der Gemeinderat ist sich aber auch seiner humanitären Verantwortung bewusst und er will nicht – obwohl ausschliesslich die SID resp. das ABEV die Verantwortung für die engen zeitlichen Verhältnisse und die fehlenden Alternativen zu tragen haben –, dass Familien kurzfristig an wenig geeignete Standorte verlegt werden und insbesondere der Bildungserfolg der Kinder durch einen Schulwechsel mitten im laufenden Schuljahr zusätzlich gefährdet wird.

Er hat deshalb eine Verlängerung der Ausnahmebewilligung bis am 31. Juli 2022 – abgestimmt auf das Schuljahresende – gewährt. Mit diesem Beschluss verbindet sich die dringende Aufforderung an die SID resp. das ABEV, nun unverzüglich und ernsthaft die Suche nach einer geeigneten Nachfolgelösung an die Hand zu nehmen und insbesondere Familien mit Kindern in ordentlichen Wohnungen unterzubringen; die letzte Forderung hat der Gemeinderat bereits früher erhoben. Der Gemeinderat fordert die SID auf, sich ernsthaft für eine Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen am Rande der Gesellschaft einzusetzen, zumal es auch der SID bewusst sein müsste, dass eine grosse Zahl dieser Menschen nicht ausreisen resp. nicht ausgeschafft werden kann, auch wenn sie aktuell in einem Rückkehrzentrum untergebracht sind.

Abteilung Soziales: Umzug Esplanade / Anbindung ans Netz und Ersatz IT‑Arbeitsplatzstationen / Nachkredit

Der Gemeinderat hat einen Nachkredit in der Höhe von CHF 171'333.00 für die Erneuerung der Anbindung ans Netz und den Ersatz der Arbeitsplatzstationen der Abteilung Soziales beschlossen.

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Einwohnergemeinde Biel

Der Gemeinderat hat 39 in Biel wohnhaften Personen den Zusicherungsentscheid zur Einbürgerung erteilt. Unter ihnen sind 22 Personen in der Schweiz geboren. Unter den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern sind 14 Erwachsene, 1 Ehepaar und 23 Minderjährige.

Beratendes Organ für Verkehrsfragen: Erweiterung mit einer Vertretung des Vereins Fussverkehr Kanton Bern / Anpassung der Verordnung

Der Gemeinderat hat eine Änderung der Verordnung über das Beratende Organ für Verkehrsfragen (BOV) vom 20. April 2016 (SGR 7.6-3) beschlossen. Mit der Änderung von Artikel 4 Absatz 2, welcher die Zusammensetzung des BOV regelt, kann eine Vertretung des Vereins Fussverkehr Kanton Bern Einsitz nehmen, welcher bis anhin nicht vertreten war. Dem BOV gehören Vertreterinnen und Vertreter des ACS, Sektion Bern, des TCS, Sektion Biel/Bienne-Seeland, des VCS, Regionalgruppe Biel, von Pro Velo Biel-Seeland-Jura bernois, procap, Regionalstelle Bern/Biel-Seeland, des Elternrats, der Pro Senectute Biel-Seeland und somit neu des Vereins Fussverkehr Kanton Bern an. Das BOV berät insbesondere Geschäfte, welche Verkehrsfragen betreffen und in der Kompetenz des Stadtrats oder der Stimmberechtigten liegen, bevor sie vom Gemeinderat verabschiedet werden.

Gemeinderat fördert klimafreundliches Pendeln der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung

Der Gemeinderat setzt Anreize für eine klimafreundlichere Mobilität der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung: Er unterstützt im Rahmen eines Pilotprojektes für die kommenden drei Jahre die Mitarbeitenden mit einem Betrag von 100 Franken beim Kauf eines ÖV-Jahresabonnements (Strecken- oder Generalabonnement). Die Unterstützung erfolgt in Form eines Rail Checks, der zum vergünstigten Bezug eines ÖV-Jahresabonnements berechtigt. In den Genuss dieser Vergünstigung kommen alle Mitarbeitenden, die mit einem Arbeitspensum von mindestens 20% angestellt sind und über einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr verfügen. Gleichzeitig werden die Tarife für die städtischen Fahrzeugabstellplätze auf marktübliche Preise erhöht. Damit kann die ÖV-Vergünstigung zumindest teilweise finanziert werden. Der Gemeinderat stützt sich bei dieser Massnahme u.a. auf eine 2019 durchgeführte Befragung der Mitarbeitenden, welche zeigte, dass eine Mehrheit der Mitarbeitenden im Falle einer Unterstützung durch die Arbeitgeberin den öffentlichen Verkehr nutzen würde.