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E-Trottinett-Verleih: Zwei Anbieter in Biel

Der E-Trottinett-Verleih privater Anbieter in der Stadt Biel wird nach einer gründlichen Prüfung der Unterlagen durch die städtischen Stellen neu von zwei Firmen angeboten. Die 160 im öffentlichen Raum Biels verfügbaren Trottinetts müssen die gleichen Verkehrsregeln einhalten wie die Velos.

Ab Mitte Mai stellt die Firma JM Fleets Intl., die bereits in Bulle präsent ist, in Biel 80 E-Trottinets ohne fixe Verleihstation zur Nutzung bereit. Die Firma hat im Januar ein Gesuch für ihr Angebot eingereicht. Nach einer gründlichen Prüfung der Unterlagen sowie einer zusätzlichen Anhörung des Anbieters konnten die für die Einhaltung der Bewilligungskriterien erforderlichen Sicherheiten erreicht werden.

Die Stadt hat diese neue Bewilligung ausgestellt, nachdem zuvor der erste Monat mit dem Betrieb von 80 E-Trottinetts der Firma ZISCH GmbH aus Dübendorf, die auch in Basel und Zürich aktiv ist, sehr positiv beurteilt worden war.  Auch sie war von den städtischen Stellen geprüft worden. 

Private Anbieterinnen und Anbieter eines Mobilitätssystems mit nicht ortsgebundenen Fahrzeugen, müssen bei der zuständigen Direktion eine Betriebsbewilligung beantragen. Die vom Gemeinderat verabschiedeten Bewilligungskriterien beziehen sich auf die Anzahl zirkulierender Fahrzeuge, die erlaubten Abstellplätze, den zweisprachigen Kundendienst, die Fristen, innerhalb derer auf Probleme reagiert wird usw. Eine Betriebsbewilligung wird erst erteilt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. 

Klare Verkehrsregeln

In Bezug auf die Verkehrsregeln sind die E-Trottinetts den Velos gleichgestellt. Die Benutzerinnen und Benutzer dürfen also weder auf Trottoirs noch in Fussgängerzonen fahren. Zusätzlich ist die Geschwindigkeit der E-Trottinetts auf 20 km/h beschränkt und ein Mindestalter von 16 Jahren für die Benutzung erforderlich. Abgestellt werden dürfen sie nur auf Zweirad- Parkplätzen.

Mit dieser neuen Bewilligung will die Stadt Biel die Mikro-Mobilität fördern, unter strikter Einhaltung der durch den Gemeinderat definierten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Um die E-Trottinetts zu nutzen, benötigen Sie lediglich die Bird-App (Google Play oder App-Store) auf dem Handy sowie ein dort hinterlegtes Zahlungsmittel. Bitte beachten Sie unbedingt die Nutzungsbedingungen.