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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 26.01.2021 publiziert.

Stadtrat

Link zum Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates vom 13./14. Januar 2021

Link zur Traktandenliste der Stadtratssitzung vom 10./11. Februar 2021

Abstimmungen und Wahlen

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 5. bis 7. März 2021

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen gerufen:

Eidgenössische Abstimmungen:

  • Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
  • Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
  • Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Kantonale Abstimmung:

  • Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (Hauptvorlage und Eventualantrag)

AUFRUF ZUR BRIEFLICHEN STIMMABGABE

Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 8. Februar 2021 das amtliche Material für die Abstimmung vom 7. März 2021. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus empfiehlt die Stadtkanzlei, diese Variante zu nutzen, anstatt sich in ein Wahllokal zu begeben.

Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:

  • Abgabe während der Bürostunden (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei der Dienststelle Bevölkerung, Neuengasse 28;
  • Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohnerdiensten (Neuengasse 28), sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 6. März 2021, 10.00 Uhr.
  • Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 6. März 2021. Alle Postsendungen sind zu frankieren.

Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).

Die Stimmabgabe findet sonst wie folgt statt:

Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal, Ersatz für den Stadtratssaal Burg):

Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 09.00 bis 12.00 Uhr

BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9 (Ersatz für das Lokal im Bahnhof)

Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 09.00 bis 12.00 Uhr.

Die Lokale    Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses, Friedweg 24
  
                  Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses, Poststrasse 25
                       Bözingen, Aula des Schulhauses, Solothurnstrasse 22

sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Hygienevorschriften und soziale Distanz sind in den Stimmlokalen strikt einzuhalten. Die Maskentragpflicht gilt in allen Stimmlokalen!

Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Der/die Stimmberechtigte muss seinen/ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss abgeben, seine/ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses persönlich in die dafür bestimmte Urne einwerfen.

Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zu jedermanns Einsicht öffentlich auf. Jeder/jede Stimmberechtigte hat das Recht, Einsicht in die ihn oder sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.

Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 2. März 2021 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 5. März 2021 beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.

Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.

Stimmausschuss

Der rund 70 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Webseite der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar.

Präsident: Herr Giovanni Sorrentini

Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger

Hinweis / Strafbestimmungen

Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Stimmzettel verteilt.

Polizeiinspektorat Biel

Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, beim Befahren des Feldschützenwegs.

Wegen Werkleitungsarbeiten ist folgende Verkehrsmassnahme nötig:

Der Feldschützenweg ist für sämtliche Motorfahrzeuge im Bereich der Liegenschaft Nr. 10 gesperrt.

Dauer der Verkehrsmassnahmen:

Montag, 15.02.2021, 08:00 Uhr bis Freitag, 19.02.2021, 17:00 Uhr.

Die weiteren Liegenschaften können via Tierpark erreicht werden.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Baugesuche

Baugesuch Nr: BG24818

Gesuchsteller: Harting AG Biel, Leugenestrasse 10, 2504 Biel

Projektverfasser: spi planer und ingenieure ag, Luzernstrasse 34, 4552 Derendingen

Standort: Leugenestrasse 10, 2504 Biel, Parzelle Nr. 9703

Bauvorhaben: Neubau Sprinklerzentrale mit Wassertank

Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987
Arbeitszone

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 19.02.2021

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr:BG24795

Gesuchsteller: Flavio und Maurizio Nappo, p. A. Maurizio Nappo, Mattenstrasse 66, 2503 Biel

Projektverfasser: Bureau d'étude Jean Chatelain Sàrl, rue Saint-Randoald 8, 2852 Courtételle

Standort: Mattenstrasse 66, 2503 Biel, Parzelle Nr. 7246

Bauvorhaben: Dachausbau für Wohnzwecke, hofseitiger Anbau von Balkonen und Erstellung zweier Autoabstellplätze

Zonenplan: Bauzone 4
Geschlossene Bauweise
Mischzone B
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70%
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 30%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 19.02.2021

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24830

Gesuchsteller: Caterina und Francesco Brogna, Hermann-Lienhard-Strasse 12, 2504 Biel

Projektverfasser: Pierre Chanez, dipl. Architekt ETH, Diamantstrasse 16, 2503 Biel

Standort: Hermann-Lienhard-Strasse 12a, 2504 Biel, Parzelle Nr. 547

Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Einstellhalle mit 5 Autoabstellplätzen, einem Autolift und einer Fluchttreppe

Zonenplan: Bauzone 3
Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 30/15
Mischzone B
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 26.02.2021

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

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Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers