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Formulare und Merkblätter Migration

Zuzug, Umzug, Wegzug, Umwandlung der Aufenthaltsbewilligung

Drittstaatsangehörige benötigen für die Einreise in die Schweiz ein Visum. Der Visumantrag ist bei der Schweizer Vertretung im Wohnsitzland einzureichen. Die Einreise in die Schweiz darf erst nach Erteilung des Visums erfolgen.

Für Drittstaatsangehörige ist ein Kantonswechsel nur auf schriftlichen Antrag und nach dessen Genehmigung möglich.

Für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung ist ein persönliches Gesuch in Briefform einzureichen.

Einen Umzug innerhalb von Biel können Sie via das Online-Portal eUmzugCH melden.

Familiennachzug

Drittstaatsangehörige benötigen für die Einreise in die Schweiz ein Visum. Der Visumsantrag für den Familiennachzug/die Ehevorbereitung ist bei der Schweizer Vertretung im Wohnsitzland einzureichen. Die Einreise in die Schweiz darf erst nach der Erteilung des Visums erfolgen.

Verfallsanzeigen

Merkblatt zum Ausfüllen der Formulare [pdf, 261 KB]