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Interkulturelles Dolmetschen

Interkulturelles Dolmetschen erleichtert die Kommunikation und Verständigung zwischen Menschen verschiedener Herkunft. Interkulturelles Dolmetschen bezeichnet die mündliche Übertragung des Gesprochenen von einer Sprache in eine andere unter Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Hintergrunds der Gesprächsteilnehmenden. Ziel des Interkulturelles Dolmetschen ist die Kommunikation und die Erleichterung des Zugangs zu Dienstleistungen.

Beraterin erklärt Infomaterialien an Klientin

Interkulturelles Dolmetschen ist in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung wertvoll – beispielsweise im Spital, bei Behörden und Gerichten, auf dem Sozialdienst, in der Psychiatrie und Psychotherapie oder bei Elterngesprächen in der Schule. Interkulturell Dolmetschende können physisch vor Ort sein oder via Telefon zugeschaltet werden.

Qualifizierte Dolmetschende werden über die regionalen Vermittlungsstellen organisiert. Diese garantieren den reibungslosen Ablauf und die Qualität der Dienstleistung.

Im Kanton Bern sind das die die Vermittlungsstellen von Caritas.

Für das Dolmetschen mit Ausgangssprache Deutsch: Comprendi, Caritas Bern

Für das Dolmetschen mit Ausgangssprache Französisch: se comprendre, Caritas Fribourg

Beide Vermittlungsstellen bieten sowohl Dolmetschen vor Ort als auch einen Telefondolmetschdienst an. Die Abläufe und Tarife finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Vermittlungsstellen.

INTERPRET, die schweizerische Interessengemeinschaft für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln, ist ein unabhängiger Verein, gegründet 1999. Interpret ist sowohl nationale Fachstelle im Bereich des interkulturellen Dolmetschens als auch Qualifizierungsstelle, welche die Ausbildung und Zertifizierung von interkulturell Dolmetschenden überwacht.

Die zweisprachige Stadt Biel fördert die interkulturelle Verständigung. Der städtische Einsatz von interkultureller Übersetzung wird in der Verordnung zur Regelung des Einsatzes der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer (IKü-Verordnung; IküV) (SGR 1.2-4) geregelt. Für weitere Informationen oder Unterstützung, hilft Ihnen die Fachstelle Integration gerne weiter.