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Foodtrucks in Biel

Die Stadt Biel stellt an verschiedenen Standorten Stellplätze für Foodtrucks zur Verfügung, um den öffentlichen Raum zu beleben und den Bedürfnissen der Bevölkerung zu begegnen. Die Nutzung ist bewilligungspflichtig.

Für den Betrieb eines Foodtrucks stehen aktuell hauptsächlich die Standorte Robert-Walser-Platz und Esplanade Kongresshaus zur Verfügung.

Betriebsbedingungen und Bewerbungsverfahren

Der Betrieb eines Foodtrucks auf öffentlichem Grund bedarf einer Bewilligung.

Interessierte Foodtruck-Betreibende können bei der Gewerbepolizei (Zentralstrasse 60, 2501 Biel, 8. Stock, gewerbepolizei@biel-bienne.ch / 032 326 18 25) ein Gesuch für einen oder mehrere Standorte einreichen.

Sie finden die Betriebsbedingungen in der Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes für Foodtrucks (SGR 7.7-6)

Die Erteilung einer Bewilligung für einen Standort erfolgt nur, wenn alle Betriebsbedingungen eingehalten werden.