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Gewerbepolizei

Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben der Gewerbepolizei.

Die Gewerbepolizei beteiligt sich an der Erteilung von Bewilligungen und der Kontrolle reglementierter, geschäftlicher Tätigkeiten. Ihr Auftrag umfasst:

  • die Bearbeitung von Gesuchen zur Nutzung des öffentlichen Raums in Anwendung des Ortspolizeireglements der Stadt Biel (SGR 5.5-1)
    Für jegliche Aktivität im öffentlichen Bereich ist eine Bewilligung einzuholen. Anträge sind insbesondere erforderlich für Informationsstände, das Verbreiten von Musik, die Verwendung von Lautsprechern, die Filmprojektion, das Abschiessen von Feuerwerk, das Verteilen von Prospekten, Strassenmusiker usw.
  • die Bearbeitung von Gesuchen für Betriebsbewilligungen für die Betriebe, die dem kantonalen Gastgewerbegesetz (GGG; BSG 935.11) unterstehen
  • die Kontrolle der Umsetzung der Vorschriften zum Jugendschutz vor Alkohol- und Tabakmissbrauch;
  • die Anwendung der städtischen Verordnung über das Taxiwesen (SGR 9.3-1)
  • die Aufsicht über gewisse geschäftliche Tätigkeiten insbesondere in den Bereichen Preisangabe, Öffnungszeiten der Geschäfte, öffentliche Betriebe, Spielautomaten usw.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Dienststelle gerne zur Verfügung.

Information an die Gastronomiebetriebe der Stadt Biel - Abbau der genehmigten Terrassenerweiterungen während der Covid-19 per 1.4.2023 [pdf, 144 KB]