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Energie und Gebäude

Biel will auf dem Stadtgebiet bis 2050 klimaneutral werden. Dazu muss der Energieverbrauch der Gebäude reduziert werden. Zudem muss der Energiebedarf vollständig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die meisten Gebäude in der Stadt werden heute mit fossilen Energien (Öl oder Gas) beheizt. Sie tragen mit knapp 50% wesentlich zu den Treibhausgas-Emissionen bei.

Klimafreundlich Wohnen

Photovoltaikanlagen auf Hausdächern von Biel mit Sicht auf See. Klimafreundlich Wohnen
Photovoltaikanlagen, Copyright Oliver Oettli Photography GmbH

Planen Sie einen Heizungswechsel oder eine Gebäudesanierung? Die Stadt Biel unterstützt Sie dabei mit verschiedenen Angeboten. Ein energie-effizientes Zuhause bedeutet für Sie:

  • niedrige Energiekosten
  • steigender Wohnkomfort
  • steigender Wert Ihres Gebäudes
  • Schutz des Klimas

So reduzieren Sie den Energieverbrauch Ihres Gebäudes und sparen damit Geld

Der Energieverbrauch lässt sich mit geeigneten Massnahmen massiv senken. Zum Beispiel mit der Isolation des Daches und / oder der Fassade oder durch den Ersatz der Fenster. Ihre Energiekosten sinken, Ihr Wohnkomfort wird erhöht.

So gehen Sie vor

Nehmen Sie mit dem regionalen Energieberater, Kontakt auf. Er informiert Sie über das weitere Vorgehen.

Oder kontaktieren Sie einen Experten / eine Expertin, welcher für die Ausstellung eines Gebäude-Energie-Ausweises (GEAK) der Kantone zuständig ist. Beachten Sie dabei folgende Schritte:

1. Beauftragen Sie einen GEAK-Experten / eine GEAK-Expertin mit der Beurteilung Ihrer Liegenschaft. Der Kanton Bern beteiligt sich an den Kosten des GEAK Plus mit einem Förderbeitrag.

  • Der GEAK Plus zeigt Ihnen drei auf Ihr Gebäude zugeschnittene Varianten zur energetischen Sanierung auf.
  • Sie erhalten eine konkrete Liste von Massnahmen, wie die Energie-Effizienz verbessert, erneuerbare Energien eingesetzt, die Sanierung etappiert und die Massnahmen priorisiert werden.
  • Sie erhalten Angaben zu den Einsparungen, den Kosten und den möglichen Förderbeiträgen.

2. Prüfen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten.

  • Kontaktieren Sie für eine erste Kostenschätzung Fachpersonen wie zum Beispiel Architekten / Architektinnen oder Bauleiter / Bauleiterinnen.
  • Berücksichtigen Sie Förderbeiträge bereits bei der Planung.
  • Prüfen Sie mit Ihrer Bank die Finanzierungsmöglichkeiten (Hypothek, Vorsorgegelder).
  • Der wertvermehrende Anteil Ihrer energetischen Sanierung können Sie von Ihren Steuern abziehen. 

3. Beraten, Planen und Koordinieren

  • Dank des GEAK-Experten / der GEAK-Expertin kennen Sie die notwendigen Arbeiten. Entsprechend können Sie die dafür benötigten Fachleute beiziehen. Holen Sie bei kleineren Vorhaben selber Offerten bei den Handwerkern / Handwerkerinnen ein. Bei grösseren Sanierungen empfiehlt sich eine Zusammenarbeit mit Architekten / Architektinnen, Fachplanern / Fachplanerinnen, Bauleitern / Bauleiterinnen.
  • Stimmen Sie die Massnahmen aufeinander ab: Ein gut gedämmtes Haus braucht eine kleinere Heizung. Das bedeutet tiefere Investitionskosten!

Informieren Sie sich auf der Webseite Energieportal der Stadt Biel  über einen Heizungsersatz oder nehmen Sie mit der regionalen Energieberatung Kontakt auf. 

4. Baubewilligung einholen

  • Im Kanton Bern ist der zuständigen Behörde für jede geplante energie-relevante Massnahme ein Projektnachweis (Energienachweis) einzureichen. Der Energienachweis belegt, dass die energie-relevanten Vorschriften von Bund und Kanton eingehalten werden. Die Stadtplanung der Stadt Biel informiert Sie über das Baubewilligungsverfahren

5. Fördergelder beantragen

Informationen zu den verschiedenen Fördermassnahmen erhalten Sie bei der Energieberatung Seeland und unter EnergieFranken.

6. Auftragsvergabe und Umsetzung

Vereinbaren Sie für neue Haustechnikanlagen eine Leistungsgarantie. Sie ist teilweise Bedingung für den Erhalt von Förderbeiträgen.

Der kostenlose Ratgeber «Energiegerecht Sanieren» von EnergieSchweiz gibt Auskunft über das Vorgehen bei einer Sanierung und zu verschiedensten Massnahmen.

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Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

Heizungsersatz

Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösungen fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.

Elektroboiler

Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

Neubauten

Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Hier finden Sie Vollzugshilfen, Rechenhilfen, Formulare und Links zu gesetzlichen Grundlagen. Die Unterlagen richten sich in erster Linie an Bauherrschaften, Baufachleute und Behörden.

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.