Navigieren in Biel

Betreuungsentschädigung

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.

  • Ein Kind gilt als gesundheitlich schwer beeinträchtigt, wenn eine einschneidende Veränderung seines körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten ist oder wenn der Verlauf oder der Ausgang dieser Veränderung schwer vorhersehbar ist oder mit einer bleibenden oder zunehmenden Beeinträchtigung oder mit dem Tod zu rechnen ist.
  • Der Betreuungsurlaub besteht aus maximal 14 Wochen, die mit 98 Taggelder entschädigt werden. Dieser kann am Stück, wochenweise oder an einzelnen Tagen bezogen werden. Die Eltern können den Urlaub frei unter sich aufteilen.
  • Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des durchschnittlichen unmittelbar vor dem Bezug der Urlaubstage erzielten Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 196.00 pro Tag.
  • Der Anspruch auf Betreuungsentschädigung kann von den Eltern, vom Arbeitgebenden oder von den Angehörigen bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden.

Weitere Informationen vermittelt Ihnen das nachstehende Merkblatt: Betreuungsentschädigung