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Wiesenhain Friedhof Madretsch

Neben den Grabtypen Familiengrab, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Nischen sowie Kolumbarium (Pavillon mit Urnenwand) steht neu auch das Wiesengrab zur Auswahl. Die Beisetzung der Urne des Verstorbenen erfolgt dabei in einem dafür vorgesehenen Wiesenfeld auf dem Friedhof Madretsch. Die Grabstätte wird mit einer flachen, liegenden Grabplatte versehen. Diese liegt direkt auf dem Wiesenboden und wird nicht ins Terrain eingelassen.

Die Grabstelle kann an den dafür vorgesehenen Grabstellen im Wiesenhain frei gewählt werden und bietet genügend Freiraum auf alle Seiten. Die Gräber sind über Rasenwege zugänglich und werden vom Friedhofpersonal gepflegt. Pro Wiesengrab können innerhalb der Ruhefrist von 25 Jahren bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung von weiteren Urnen hat keine Verlängerung der Ruhefrist zur Folge.

Foto vom Wiesenhain

Grabmal

Das Wiesengrab wird mit einer Grabplatte belegt. Diese besteht aus einem einheitlichen, beim Friedhof erhältlichen Naturstein und weist eine fixe Grösse von 55 x 42 x 10 cm (Höhe x Breite x Tiefe) auf.

Für das Setzen einer Grabplatte muss ein Gesuch bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Ein frei wählbarer Bildhauer nimmt die Gravur vor. Die Inschrift muss graviert sein. Das Aufsetzen von Buchstaben und Zahlen ist nicht erlaubt. Die Friedhofsverwaltung wird durch die Familie oder den Steinbildhauer informiert, bevor der Stein gesetzt werden kann.

Die Grabplatte bleibt für die Dauer von 25 Jahren im Eigentum der Familie. Bei der Aufhebung des Grabes kann über die Grabplatte verfügt werden. Wird die Grabplatte nicht beansprucht oder kann die Friedhofsverwaltung mangels gültiger Adresse keine Hinterbliebenen mehr erreichen, wird sie entfernt und zur Weiterverwendung in ein Kieswerk gebracht.

Der Stein in fixer Grösse ist im Preis der Beisetzung inbegriffen. Als Inschrift werden vom Bildhauer Vor- und Nachname eingraviert, dazu das Geburts- und das Sterbedatum. Der Grabstein kann zusätzlich mit einem Spruch versehen werden.

Generell gilt: Je persönlicher ein Grabstein gestaltet wird, desto besser spiegelt er den Charakter der verstorbenen Person wieder.

Urnenbeisetzung

Beim Wiesengrab wird die Asche in einer vergänglichen Urne (biologisch abbaubar) beigesetzt. Andere Urnenmaterialien sind nicht zulässig. Es ist nicht möglich, die Urnen später in ein anderes Grab beizusetzen, da sie sich im Boden auflösen.

Anlagenunterhalt und Grabpflege

Heutzutage leben Familien meist im ganzen Land verstreut und können sich nicht regelmässig um ein Grab kümmern. Manchmal lassen es auch die eigenen Kräfte nicht mehr zu, sich ausreichend um ein Grab zu kümmern.

Eine klassische Grabgestaltung mit Grabblumen und aufwendigem Grabschmuck ist beim Wiesengrab nicht vorgesehen und nicht erlaubt. Die Wiese, in der sich das Grab befindet, wird periodisch vom Friedhofpersonal gemäht. Blumengestecke erschweren die Wiesenpflege und sind nur auf der Gartenplatte erlaubt. Wer dennoch das Grab seiner Angehörigen verzieren oder dekorieren möchte, kann als Alternative zum Anpflanzen einfach Blütenblätter verstreuen.

Die Wiesenanlage wird im Frühling, Sommer und Herbst gemäht. Unschöne Stellen werden mit neuer Wiesensaat ausgebessert. Die Aufwendungen für diesen Unterhalt begleichen Hinterbliebene bei der Beisetzung mit einer Pflegepauschale für die gesamte Ruhezeit.

Sie beginnt mit der Wachstumszeit ab Februar/März und endet am 30. November eines Jahres. Der Unterhalt beinhaltet Leistungen, wie z.B. das Mähen der zum Grab führenden Rasenwege, das Entfernen von Unkräutern (Neophyten) und Laub, das Schneiden von Sträuchern sowie die allfällige Beseitigung von Maulwurfs- und Ameisenhügeln. Das Verfüllen und Einebnen der Grabstelle nach 25 Jahren gehört ebenfalls zum Unterhalt.

Die Grabpflege dauert das ganze Jahr über und endet mit dem Ablauf der Ruhefrist nach 25 Jahren. Sie beinhaltet Leistungen an der Grabstelle, wie z.B. das Jäten von Unkräutern, das Entfernen von Laub, das Entsorgen von verwelkten Blumen sowie die allfällige Beseitigung von Maulwurfs- und Ameisenhügeln.

Das Aufstellen von Gegenständen und Pflanzschalen ist auf der Grabplatte möglich.

Für den Unterhalt von Pflanzschalen und Vasen sind die Hinterbliebenen zuständig. Verwelkte Blumen oder Schalen werden durch das Friedhofspersonal abgeräumt.

Kosten

Bezeichnung Preise für Bielerinnen und Bieler Preise für Auswärtige
Administrativer Aufwand 100.00 100.00
Einäscherung  600.00 650.00
Pauschale für Beisetzung, Grabplatte (ohne Beschriftung), Grabmiete, Wiesen- und Grabpflege 4500.00 4500.00
Total Kosten Wiesenhain 5200.00 5250.00

Alle Preisangaben in CHF exkl. Mehrwertsteuer.