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Wegzug von Schweizerinnen und Schweizern

Sie wollen aus der Stadt Biel wegziehen? Wir bedauern das und wünschen Ihnen alles Gute!

Sie können sich frühestens einen Monat im Voraus abmelden. Spätestens am Tag des Wegzugs sollten Sie die Abmeldung erledigen. Möglich ist das entweder online, an unserem Schalter oder per Post.

Ihren Wegzug online anmelden (für den Wegzug ins Ausland nicht möglich)

Über das Online-Portal eUmzugCH können Sie Ihren Wegzug einfach und schnell melden. Folgen Sie dazu den Anweisungen auf der Seite des Online-Formulars.

Am Schalter abmelden

Sie können sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Dazu können Sie vorgängig das Wegzugsformular [pdf, 182 KB] herunterladen und ausfüllen.

Wenn Sie als Elternteil alleine mit minderjährigen Kindern wegziehen, benötigen Sie eine Einverständniserklärung des andern Elternteils beim Umzug mit minderjährigen Kindern [pdf, 160 KB] (Kinder unter 18 Jahren / Eltern nicht verheiratet, getrennt oder geschieden). 

Per Post abmelden

Für die Abmeldung per Post benutzen Sie dieses Wegzugsformular [pdf, 182 KB]. Bitte dazu das Formular herunterladen, ausfüllen und mit den entsprechenden Beilagen an die auf dem Formular vermerkte Adresse schicken.

Wochenaufenthalterinnen oder Wochenaufenthalter können für die Abmeldung das gleiche Formular benutzen.