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Verkehrsmassnahmen

Die Stadt Biel verfolgt das Ziel, den motorisierten Verkehr auf die Hauptverkehrsachsen zu konzentrieren und Quartiere vom Durchgangsverkehr zu befreien. Sie kann Massnahmen realisieren, um das Verkehrsregime zu ändern oder den motorisierten Verkehr mithilfe von Beschränkungen reduzieren.

Sie finden nachstehend die wichtigsten Verkehrsmassnahmen, die in den letzten Jahren in der Stadt Biel realisiert wurden. Folgen Sie uns in den sozialen Medien (X (vorher Twitter), Instagram, LinkedIn) und bleiben Sie informiert.

2024

Seit März 2024: Begegnungszone auf dem Anna-Haller-Platz, der Alpenstrasse und dem Tschärisweg

Die Stadt Biel verfolgt weiterhin das Ziel, den Verkehr in den Wohnquartieren zu beruhigen. Dazu hat auf der Alpenstrasse in der Nähe des Collège des Alpes, auf dem neuen Anna-Haller-Platz sowie auf dem Tschärisweg eine Begegnungszone eingeführt.

Ziel der Einführung dieser verkehrsberuhigenden Massnahmen ist die Verbesserung der Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums sowie mehr Lebensqualität im Quartier.

Massnahme:

  • Einführung einer Begegnungszone

Seit März 2024: Erhöhung der Sicherheit für den Fussverkehr in der Juravorstadt

Die Stadt Biel hat die Sicherheit im Bereich Juravorstadt–Bubenberg-Strasse für Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht. Der neue Fussgängerstreifen westlich der Kreuzung ist besser platziert, speziell auch für Kinder auf dem Schulweg. 

Massnahmen

  • Fussgängerstreifen östlich der Kreuzung aufgehoben
  • Neuer Fussgängerstreifen westlich der Kreuzung

2023

Seit Oktober 2023: Neuer Velo- und Fussweg im Bözingenfeld 

Die Stadt Biel hat einen neuen Velo- und Fussweg zwischen der Tissot Arena und der Autobahnunterführung realisiert. Die neue attraktive Verbindung beginnt ab dem Buswendeplatz des Boulevard des Sports, führt westseitig entlang der neuen Bussstrasse und mündet in den bestehenden Velo- und Fussweg, der den Tennisweg mit der Fritz-Oppliger-Strasse verbindet. Somit kann eine Lücke im Bieler Velonetz geschlossen werden.

Massnahmen

  • Gestaltung eines neuen Weges, der 120 m lang ist und 4,5 m breit
  • Gestaltung von attraktiven Grünbereichen beidseitig des Wegs, inklusive einer Allee mit 15 Bäumen und einer Blumenwiese
  • Klimagerechte Gestaltung mit entsiegelten Flächen (Juramergel): Das Regenwasser kann beim Fussweg direkt versickern und auf der Belagsfläche in den angrenzenden Grünbereich fliessen
  • LED-Strassenlampen mit Helligkeitsreduzierungssystem
  • Signalisation gemischter Weg für Velofahrende, Fussgängerinnen und Fussgänger
Realisierung des neuen Velo- und Fusswegs

AnkerSeit Oktober 2023: Mehr Sicherheit für den Veloverkehr in der Murtenstrasse

Die Stadt Biel setzt sich weiter dafür ein, dass immer mehr Wegstrecken mit dem Velo zurückgelegt werden. Dazu hat sie in der Murtenstrasse zwischen der Güterstrasse und der Alexander-Schöni-Strasse die Sicherheit der Velofahrenden verbessert. Die direkte Veloroute von Nidau und dem Mühlefeld zum Zentralplatz und zum Bieler Stadtzentrum wird dadurch attraktiver.

Stadtplan mit Direktrouten für Velofahrende inkl. Sicherungszone der Veloroute an der Murtenstrasse.

Für die Umsetzung wurden fünfzehn Parkplätze definitiv aufgehoben. Das in unmittelbarer Nähe liegende Kongresshausparking verfügt über genügend Kapazität, um diese Aufhebung aufzufangen. Der so freiwerdende Raum bietet ausserdem die Möglichkeit, das Stadtzentrum attraktiver zu gestalten, indem der Strassenraum aufgewertet wird. Es können vier neue Bäume gepflanzt und der Boden durchlässig gestaltet werden, so dass Wärmeinseln bekämpft und bei starkem Regen der Wasserabfluss verbessert wird.

Blick auf den Veloweg, von der Strasse durch eine Kiesfläche getrennt.

Massnahmen:

  • Sicherung der Veloverbindung
  • Aufhebung von 15 Parkplätzen
  • Schaffung von 16 Abstellplätzen für Velos

AnkerSeit Oktober 2023: Velopiktogramme bei Fussgängerstreifen mit Mittelinsel

Die Stadt Biel ergreift Massnahmen, um die Sicherheit von Velofahrenden bei Fussgängerstreifen mit Mittelinsel zu erhöhen. Durch die Markierung von Velopiktogrammen wird an rund 20 Standorten in der ganzen Stadt auf diese Engpässe aufmerksam gemacht.

Bei Fussgängerstreifen mit einer Mittelinsel, die die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgänger gewährleistet, und einer Strassenbreite unter 4,50 m ist ein Passieren der Mittelinsel von Velo und Auto gleichzeitig nicht möglich. Die Breite ist nicht ausreichend und es kann zu Konflikten kommen. Die Velostreifen werden in diesen Situationen gemäss VSS-Norm rund 20 m vor dem Fussgängerstreifen und bis unmittelbar danach unterbrochen. Diese Praxis wurde in diverse kantonale Arbeitshilfen und Normalien aufgenommen und ist jedoch ungenügend, da der Hinweis auf eine mögliche Konfliktsituation nicht immer von allen Verkehrsteilnehmenden erkannt wird. Die Stadt Biel will diesem Umstand entgegenwirken. Dazu wurden alle Fussgängerstreifen mit Mittelinsel im Gebiet der Stadt Biel geprüft und alle Stellen mit unterbrochenen Velostreifen identifiziert.

Massnahme

  • Bei allen Fussgängerstreifen mit Mittelinsel, wo mindestens auf einer Strassenseite ein Velostreifen besteht und unterbrochen ist, wurde rund fünf Meter vor der Verengung ein Velo-Piktogramm markiert.

Bei Fussgängerstreifen, wo keine Velostreifen vorhanden sind (mit oder ohne Mittelinsel) wurde auf die Massnahme verzichtet. Führt der Velostreifen bis unmittelbar zum Fussgängerstreifen erübrigt sich die Massnahme.

Mit dieser einfachen Massnahme soll die Verkehrssicherheit wie auch die subjektive Sicherheit der Velofahrenden in der Stadt Biel erhöht werden.

Velopiktogramme bei Fussgängerstreifen mit Mittelinsel

Seit August 2023: Tempo-30-Zone im Quartier Vingelz

Die Stadt Biel verfolgt weiterhin das Ziel, den Verkehr in den Wohnquartieren zu beruhigen. Dazu führt sie an der Tessenbergstrasse (zwischen der Neuenburgstrasse und der Gemeindegrenze), am Burgunderweg, am Bergluftweg und am Primelweg eine Tempo-30-Zone ein.

Ziel der Einführung dieser verkehrsberuhigenden Massnahmen ist die Verbesserung der Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums sowie mehr Lebensqualität im Quartier.

Plan vom Wohnquartier Vingelz mit Schildern der Tempo-30-Zonen

Massnahmen:

  • Einführung einer Tempo-30-Zone im Quartier Vingelz
  • Signalisation STOP auf der Kreuzung zwischen der Tessenbergstrasse und dem Burgunderweg, vom Parkplatz zum Wendeplatz für den Bus
  • Anpassung der Bushaltestelle «Am Stutz»

AnkerSeit August 2023: neue Verkehrsführung auf der Collègegasse

Die Stadt Biel schliesst die Lücke im Velonetz zwischen der Gartenstrasse und der Altstadt mit einer neuen Verkehrsführung auf der Collègegasse. Neu dürfen Velofahrende die Collègegasse mitbenutzen. Fussgängerinnen und Fussgänger haben weiterhin Vortritt. Die Durchfahrt mit Motorfahrrädern (schnelle E-Bikes) bleibt weiterhin verboten. Mit der neuen Verkehrsführung wird eine attraktive Verbindung zwischen der Innenstadt und der Altstadt geschaffen.

Massnahmen:

  • Anpassung der Signalisation: Velos gestattet.
  • Für die Querung der Kanalgasse wird parallel zum bestehenden Fussgängerstreifen eine Velofurt eingerichtet. So werden Fuss- und Veloverkehr getrennt geführt.

Die Massnahme ist Teil des Sachplans Velo der Stadt Biel.

2022

Seit September 2022: neue Verkehrsführung an der Kreuzung Brüggstrasse/Friedweg

Mit dem definitiven Abbau der Ampelanlage an der Kreuzung zwischen der Brüggstrasse und dem Friedweg will die Stadt Biel die Lenkung der Verkehrsströme optimieren. Dies erfordert insbesondere eine Reduktion der Anzahl Fahrspuren durch eine neue Strassenmarkierung.

Die Umwandlung in eine Kreuzung mit Vortrittsentzug erfolgt aufgrund der guten Erfahrung mit dem im letzten Mai durchgeführten Verkehrsversuchs. Er hat zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses an der Kreuzung geführt. Der Versuch erfolgte, da die in den 80er-Jahren in Betrieb genommene Lichtsignalanlage am Ende ihres Lebenszyklus angelangt ist.

Mit dieser Massnahme möchte die Stadt Biel, in Einklang mit der Gesamtmobilitätsstrategie 2018–2040, den Langsamverkehr fördern und gleichzeitig die Fahrzeiten für den ÖV und den motorisierten Individualverkehr verkürzen. Die Arbeiten werden vorwiegend nachts ausgeführt und erfolgen spätestens im Oktober 2022.

Kreuzung Brüggstrasse/Friedweg mit der Lichtsignalanlage

Massnahmen:

  • Schaffung von Radstreifen
  • Verkürzung der Querungsdistanz für den Fussverkehr
  • Definitiver Abbau der Lichtsignalanlage
  • Reduktion der Anzahl Fahrspuren

Seit September 2022: Verkehrsberuhigung Schleusenweg, Wasserstrasse und Weissensteinstrasse

Die Stadt Biel verfolgt weiterhin das Ziel, den Verkehr in den Wohnquartieren zu beruhigen. Dazu führt sie am Schleusenweg eine Begegnungszone und an der Wasserstrasse sowie an der Weissensteinstrasse eine Tempo-30-Zone ein.

Ziel der Einführung dieser Verkehrsberuhigungsmassnahmen ist die Verbesserung der Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums sowie mehr Lebensqualität im Quartier.

Die Stadt Biel will ausserdem das Velofahren fördern, indem zusätzliche Velo- und Zweirad-Abstellplätze im Quartier geschaffen werden und ein Velo-Gegenverkehr auf der Weissensteinstrasse eingeführt wird.

Massnahmen:

  • Einführung einer Begegnungszone am Schleusenweg
  • Einführung einer Tempo30-Zone an der Wasserstrasse und Weissensteinstrasse
  • Zusätzliche Velo und Zweirad-Abstellplätze an der Weissensteinstrasse
  • Bewilligung VeloGegenverkehr auf der Weissensteinstrasse

Seit Mai 2022: Rechtsabbiegen bei Rot für Velos und Mofas

Ab dem 26. Mai 2022 dürfen Velofahrerinnen und Velofahrer bei roter Ampel rechts abbiegen, sofern dies mit einem Schild signalisiert ist. Die Signalisation soll in der Stadt Biel etappenweise erfolgen.

In einem ersten Schritt hat die Stadt Biel im Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt des Kantons Bern und der Stadt Thun in den vergangenen Monaten geprüft, wo das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos im Stadtgebiet künftig möglich sein wird. Die Beurteilung erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäss Signalisationsverordnung und anhand verschiedener Kriterien der Verkehrssicherheit.

Die eingehende Prüfung hat ergeben, dass auf dem Stadtgebiet schrittweise 17 Knoten mit Lichtsignalanlagen mit der erforderlichen Rechtsabbiege-Beschilderung ausgestattet werden können. Dies entspricht rund 2/3 der Lichtsignalanlagen, für welche die Stadt Biel verantwortlich zeichnet. 

Die restlichen Lichtsignalanlagen (rund 1/3) werden nicht mit dem Zusatzsignal ausgestattet, weil dort entweder kein Rechtsabbiegen möglich ist, weil eine Velo-Priorisierung bereits vorhanden ist oder weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Signalisation nicht eingehalten werden könnten. Weitere Gründe sind ein erhebliches Konfliktpotential mit anderen Verkehrs-teilnehmenden (wie z.B. dem öffentlichen Verkehr) oder wenn eine Umsetzung mit unverhältnismässigen Massnahmen verbunden wäre.
Zusätzlich zu den Knoten mit Lichtsignalanlagen in der Verantwortlichkeit der Stadt Biel werden acht Knoten mit Lichtsignalanlagen in der Verantwortlichkeit des Kantons Bern von diesem mit der neuen Beschilderung ausgestattet. Die Umsetzung bei diesen Knoten ist ebenfalls für das laufende Jahr vorgesehen.

Rechtsabbiegen bei Rot nur mit Zusatzsignal

Mit der Änderung der Signalisationsverordnung auf den 1. Januar 2021 schuf der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für das Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder, Mofas, schnelle E-Velos und E-Trottinette. Diese dürfen bei einem roten Lichtsignal rechts abbiegen, sofern an der Ampel das zusätzliche Signal angebracht ist. Verkehrsteilnehmenden mit Grün, wie beispielsweise querenden Fussgängerinnen und Fussgängern, ist jedoch der Vortritt zu gewähren. Ohne entsprechende Signalisation an der Ampel ist das Rechtsabbiegen bei Rot nicht gestattet.
Die Massnahmen wurde in Basel während einer erfolgreichen zweijährigen Pilotphase getestet. Seitdem wurde in verschiedenen Städten wie Bern, Lausanne oder Zürich das freie Rechtsabbiegen für Velofahrende eingeführt. Mit der Einführung der neuen Regelung macht die Stadt Biel einen weiteren Schritt zur Förderung des Veloverkehrs und trägt gleichzeitig zu einem guten Verkehrsfluss in der Stadt für alle Nutzerinnen und Nutzer bei.

Übersichtskarte mit neu beschilderten Lichtsignalanlagen [pdf, 5.2 MB]

Neue Verkehrsregeln ab 2021

Seit Mai 2022: Tempo-30-Zone im Quartier Bubenberg

Die Verkehrssicherheit verbessern und die Wohnqualität erhöhen: Dies sind die wichtigsten Ziele der Tempo-30-Zone im Quartier Bubenberg.

 

Zur Verkehrsberuhigung wurden die Zoneneingänge mehrheitlich als Trottoirüberfahrten gestaltet. Die Signalisation «Zone 30» ist auf Stelen angebracht.

Auf den längeren geraden Strecken hat die Stadt durch eine Neuanordnung der Parkplätze und durch Baumpflanzungen horizontale Versätze geschaffen. Vereinzelt wurden Trottoirrandabschlüsse verschoben, um die Querungsbereiche für die Fussgängerinnen und Fussgänger zu verbessern. Beim Spielplatz im westlichen Teil der Ernst-Schüler-Strasse wurde der bis anhin lediglich markierte Fussgängerweg durch ein Trottoir ersetzt.

 

Der Stadtrat hatte den Kredit für die Bauarbeiten bereits im Jahr 2017 bewilligt. Da in diversen Strassen vorgängig Werkleitungen erneuert werden mussten, verzögerte sich der Baubeginn für die Tempo-30-Zone. Am 9. Mai 2022 begannen die Bauarbeiten im Quartierteil südlich der General-Dufour-Strasse und wurden im September 2022 abgeschlossen. Im Anschluss daran folgten 2023 die Bauarbeiten für die Gestaltung des Perimeters nördlich der General-Dufour-Strasse.

Plan Bubenberg

Massnahmen:

  • Einführung Tempo30-Zone im ganzen Quartier Bubenberg
  • Einführung von zwei Begegnungszonen
  • Schaffung von Velo und Zweirad-Abstellplätzen
  • Reduktion von Parkplätzen im Quartier
  • Aufwertung des öffentlichen Raums: 32 zusätzliche Bäume

2021

Seit Oktober 2021: Tempo-30-Zone am Rennweg, Birkenweg und Forellenweg

Die Stadt Biel hat eine Tempo-30-Zone eingeführt, um den Verkehr in den Wohnquartieren rund um den Rennweg, Birkenweg und Forellenweg zu beruhigen.

Plan Tempo-30-Zone an Rennweg, Birkenweg und Forellenweg

Massnahmen:

  • Einführung einer Tempo-30-Zone für den Rennweg, Birkenweg und Forellenweg.
  • Die Stadt Biel fördert das Velofahren, indem zusätzliche Velo- und Zweirad-Abstellplätze im Quartier geschaffen wurden. Zudem wurde ein Velo-Gegenverkehr auf dem nördlichen Abschnitt des Birkenwegs Richtung Gottstattstrasse eingeführt.
  • Fahrverbote: Aufgrund der fehlenden Übersichtlichkeit beim Einbiegen aus dem südlichen Teil des Birkenwegs in die Gottstattstrasse wurde diese Ausfahrt für Autos und Motorräder verboten. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen den Rennweg benutzen, um von dort entweder in die Gottstatt- oder in die Mühlestrasse einzubiegen. Die Zufahrt zu den Parkplätzen am Birkenweg bleibt unverändert. Schliesslich wurde auf dem westlichen Teil des Rennwegs das Fahrverbot für Autos und Motorräder mit Zubringerdienst auf die Höhe der Liegenschaft Nr. 43 verschoben.

Seit Juli 2021: Anpassung der Kreuzung Geyisriedweg / Büttenbergstrasse

Die Stadt Biel hat die Kreuzung zwischen dem Geyisriedweg und der Büttenbergstrasse während einer Übergangsphase zugunsten der Schulkinder und Anwohnerinnen und Anwohner umgestaltet. Die definitive Neugestaltung des Platzes ist in Planung.

Plan Anpassung der Kreuzung Geyisriedweg / Büttenbergstrasse

Temporäre Massnahmen:

  • Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf einer Strecke von ca. 160 m vor dem Schulhaus.
  • Umgestaltung des Platzes mit Stadtmöblierung.

Vorgesehene Massnahmen:

  • Schaffung einer Fussgängerzone östlich der Mittelinsel (Baum) für die Anwohnerinnen und Anwohner.

Seit Frühjahr 2021: Sicherung des Langsamverkehrs am Kreisel «Verresius»

Der Kreisel «Verresius» und die Unterführung an der Murtenstrasse wurden mit Markierungen und Inseländerungen versehen, um den Fuss- und Veloverkehr sicherer zu machen.

Massnahmen:

  • Die Sicherung des Kreisels durch die Schaffung eines vom Kreisel getrennten Veloweges, damit Velofahrende diesen sicher umfahren können.
  • Die Schaffung von zusätzlichen Inseln für Fussgängerüberquerungen.
  • Die Verbreiterung der Velowege in der Unterführung auf 1,80 m.
  • Die Sicherung der Kurve südlich der Unterführung durch bessere Bedingungen für das Abbiegen in den Kreisel.

 2020

Seit November 2020: Tempo-30-Zone im Quartier Zukunft

Der Strassenraum im Quartier Zukunft wurde umgestaltet, um den Verkehr zu beruhigen und Fussgängerinnen und Fussgänger besser zu schützen.

Massnahmen:

  • Die Einführung einer Tempo-30-Zone, welche insbesondere den Schleichverkehr reduziert.
  • Die Einführung von neuen Velospuren und Trottoir-Verbreiterungen, welche die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer erhöhen.
  • Die Reduktion von Parkplätzen: im ganzen Quartier wurden drei gebührenpflichtige und zehn blaue Parkplätze aufgehoben und zahlreiche weitere versetzt.
  • Die Aufwertung des öffentlichen Raums: 38 zusätzliche Bäume wurden gepflanzt.

Seit Juli 2020: Tempo 30 auf der Reuchenettestrasse

Die Reuchenettestrasse wird täglich von rund 11'000 Fahrzeugen befahren. Im betroffenen Abschnitt sind die Platzverhältnisse äusserst eng. Fahrzeuge, Velos sowie Fussgänger und Fussgängerinnen teilen sich denselben engen Strassenraum. Die erforderlichen Sichtweiten auf Hauszufahrten im Knotenbereich mit der Pilatusstrasse und an den Fussgängerstreifen sind zu gering. Dies führt zu gefährlichen Situationen, plötzlichen Bremsmanövern und zu Unfällen. Mit baulichen Massnahmen kann die Verkehrssicherheit nicht verbessert werden. Aufgrund der Topografie (Hanglage) wäre eine Verbreiterung der Strasse unverhältnismässig, da dies mit hohen Kosten und langen Planungszeiten verbunden ist.

Massnahmen:

  • Einführung einer Tempo-30-Zone auf dem Abschnitt Bellevueplatz bis Hermann-Lienhard-Strasse der Reuchenettestrasse. Die Sicherheit der Velofahrenden sowie der Fussgängerinnen und Fussgänger verbessert sich. Gleichzeitig vermindert die Temporeduktion die Lärmbelastung.

Auf den übrigen Abschnitten der Reuchenettestrasse bleibt Tempo 50 bestehen.

Seit Juni 2020: Neue Verkehrsregelung für die Bermenstrasse, die Waldrainstrasse und den Meisenweg

Die neue Verkehrsregelung beruhigt den Verkehr im Linden- und Möösliquartier und erhöht die Sicherheit der Fussgänger und Fussgängerinnen.

Massnahmen:

  • Einführung einer Tempo-30-Zone für die Bermenstrasse.
  • Einbahnstrassen: Die Bermenstrasse wird zwischen Beundenweg und Blumenrain als Einbahn geführt. Auch die Waldrainstrasse und der Meisenweg wurden in Einbahnstrassen umgewandelt, wobei die Busse auf der Waldrainstrasse weiterhin beidseitig verkehren.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung und im Plan neue Verkehrsführung Bermen- und Waldrainstrasse sowie Meisenweg [pdf, 2.3 MB]

Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für diese Verkehrsmassnahmen bildet die Strassenverordnung des Kantons Bern (2008).