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Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien

Möchten Sie eine Wärmepumpe, Solar- oder Windkraftanlage installieren? Erfahren Sie auf dieser Seite, ob Sie eine Baubewilligung benötigen und wie Sie vorgehen müssen.

Solaranlagen

Solaranlagen sind in den meisten Fällen baubewilligungsfrei

Wann braucht es eine Baubewilligung?

Sie brauchen eine Baubewilligung bei:

  • Solaranlagen auf Baudenkmälern. In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen eine Vorbesprechung mit der kantonalen Denkmalpflege.
  • Aufgeständerten Solaranlagen auf geneigten Dächern, die die Dachfläche im rechten Winkel um mehr als 20 cm überragen.
  • Solaranlagen an Fassaden und Fassadenelementen wie Balkonen.

Wählen Sie Solarpanels, die dem bestehenden baulichen Umfeld angepasst sind. Begrenzen Sie zudem Reflexionswirkungen so gut wie möglich und gemäss dem Stand der Technik. 

Baugesuch einreichen

Erfassen Sie Ihr Baugesuch auf eBau. Generell enthält das Baugesuch folgende Dokumente:

  • Technischer Produktebeschrieb
  • Beglaubigter Situationsplan in zweifacher Ausführung. Die Solaranlage ist auf diesem Plan rot einzuzeichnen und zu bemassen.
  • Einen Fassadenplan oder einen Plan des Daches mit der vorgesehenen Anlage (rot gekennzeichnet und bemasst 1:100), einen Schnitt 1:50 und eine Fotomontage der Anlage mit der gesamten Fassade oder dem gesamten Dach

Reichen Sie die vorgenannten Dokumente im Doppel in Papierform ein. Diese müssen von der Bauherrschaft und der Projektverfasserin oder dem Projektverfasser im Original unterzeichnet werden. Laden Sie sie zudem auf eBau in der Rubrik «Dokumente / Nachforderungen» hoch.

Meldepflicht von bewilligungsfreien Solaranlagen

Bitte beachten Sie, dass Sie bewilligungsfreie Solar- und Photovoltaikanlagen immer spätestens 7 Arbeitstage vor Baubeginn über eBau melden müssen. Gelangt die Baupolizeibehörde zum Schluss, dass das Vorhaben nicht den kantonalen Richtlinien entspricht, wird ein Bewilligungsverfahren veranlasst.

Detaillierte Informationen finden Sie in den kantonalen Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien [pdf, 2.3 MB].

Wärmepumpen

Wann braucht es eine Baubewilligung?

Sie brauchen eine Baubewilligung wenn:

  • Eine Luft-Wärmepumpe installiert wird und Fassadenänderungen (Lufteinlass und -auslass) vorgenommen werden.
  • Eine Luft-Wärmepumpe ausserhalb eines Hauptgebäudes installiert wird.
  • Der Standort einer Wasser-Wärmepumpe oder einer Wärmepumpe mit Erdwärmesonden den Gewässerraum, den Wald oder ein Naturschutzgebiet betrifft.

Baugesuch einreichen

Erfassen Sie Ihr Baugesuch auf eBau. Das Baugesuch enthält folgende Dokumente:

  • Technischer Produktebeschrieb
  • Beglaubigter Situationsplan in zweifacher Ausführung. Die Wärmepumpe ist auf diesem Plan rot einzuzeichnen und zu bemassen.
  • Einen Fassadenplan (mit der gesamten Fassade) mit der vorgesehenen Anlage (rot gekennzeichnet und bemasst) oder eine Fotomontage der Anlage mit der gesamten Fassade
  • Die Farbe der technischen Anlage
  • Den Lärmschutznachweis (Webapplikation Lärmschutznachweis)
  • Die Zustimmungserklärung der betroffenen benachbarten Gundeigentümerinnen / Grundeigentümer (optional, sonst Avisierung oder Publikation je nach Anzahl der betroffenen Personen)
  • Bei Heizungsdemontage wird ein Kellergrundriss benötigt (die Abbrüche sind gelb einzuzeichnen und die neuen Elemente rot)

Reichen Sie die vorgenannten Dokumente im Doppel in Papierform - von der Bauherrschaft und der Projektverfasserin oder dem Projektverfasser im Original unterzeichnet ein. Laden Sie sie zudem auf eBau in der Rubrik «Dokumente / Nachforderungen» hoch.

Hinweis: Der Öltank ist fachgerecht zu leeren und zu entsorgen. Melden Sie die Ausserbetriebnahme dem kantonalen Amt für Wasser und Abfall (AWA).

Denkmalschutz

Sind das Hauptgebäude auf der betroffenen Parzelle und/oder sein Umfeld im Bauinventar, müssen Sie die denkmalpflegerischen Aspekte berücksichtigen. In diesem Fall empfehlen wir immer das Einreichen einer Voranfrage.

Lärmschutz

Die Tages- und Nachtgrenzwerte, die im Anhang 6 der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung definiert sind, müssen eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Vollzugshilfe Lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen und auf der kantonalen Seite Lärm von Energie- und Versorgungsanlagen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den kantonalen Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien [pdf, 2.3 MB].

Windkraftanlagen

Wann braucht es eine Baubewilligung?

Eine Baubewilligung ist notwendig bei der Installation von Windkraftanlagen auf Gebäuden sowie in geschützten oder sensiblen Gebieten (Bauinventar, ISOS).

Windkraftanlagen sind als Nebenanlage zu einem Gebäude baubewilligungsfrei, wenn

  1. der Rotor-Durchmesser kleiner ist als 2,0 m,
  2. die Gesamthöhe unter 2,50 m liegt,
  3. der Grenzabstand für Nebenbauten sowie weitere Abstände (Wald, Wasser) eingehalten sind,
  4. kein Baudenkmal oder geschütztes Objekt / geschützter Perimeter betroffen ist.

Zu beachten sind zudem die Lärmschutzvorschriften.

Im Zweifelsfalls schicken Sie frühzeitig einen Situationsplan zur Überprüfung an stadtplanung@biel-bienne.ch oder per Post an Stadtplanung, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel.

Baugesuch einreichen

Erfassen Sie Ihr Baugesuch auf eBau.

Detaillierte Informationen finden Sie in den kantonalen Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien [pdf, 2.3 MB].

Meldepflicht Heizungswechsel 

Bitte beachten Sie, dass jeder Heizungswechsel über eBau gemeldet werden muss (Art. 40a, KEnG). Sofern Öl- oder Gasheizungen mit einem identischen System ersetzt werden, sind zusätzlich Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen. Die Leitbehörde prüft die Meldung und veranlasst, falls notwendig, ein Bewilligungsverfahren.

Tool zur Hilfe beim Heizungswechsel

Klicken Sie sich durch das Online-Tool des Kantons Bern und Sie erhalten Informationen zu Ihrem Heizungsersatz: Heizungsersatz: So gehen Sie vor (be.ch)

Lassen Sie sich beraten: