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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2021

Neukonzessionierung der regionalen Radio- und Fernsehsender: der Gemeinderat unterstützt die Idee eines neuen Radiosenders für die Region Biel-Berner Jura

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung seine Stellungnahme zu Handen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verabschiedet. Mit der Vernehmlassungsvorlage wird die Neukonzessionierung der regionalen Radio- und Fernsehsender geregelt. Dabei wird die Anzahl bzw. Ausdehnung der Versorgungsgebiete der Lokalradios und der Regionalfernsehen gesamtschweizerisch zur Diskussion gestellt bzw. neu eingeteilt. Für die Stadt Biel ist das Sendegebiet Biel/Bienne und Berner Jura für die Radios von zentraler Bedeutung. Diesbezüglich unterbreitet das UVEK zwei Varianten der Vernehmlassung: Mit der Variante 1 wird das Versorgungsgebiet Biel/Bienne Seeland mit dem Gebiet des Berner Juras zusammengefasst, während Variante 2 dazu führen würde, dass der Berner Jura versorgungstechnisch aus dem Kanton Bern herausgelöst und dem Gebiet «Arc Jurassien» (das die Kantone Neuenburg und Jura umfasst) zugeschlagen würde, was nicht hinnehmbar wäre. Nach Überzeugung des Gemeinderates wäre die nahtlose Fortführung des Status Quo die einfachste und für alle Beteiligten, insbesondere auch für die betroffenen Medienhäuser, beste Lösung. Er fordert, dass diese Option weiterhin zum Tragen kommt. Auch würde der Status Quo erlauben, dass weiterhin ein zweisprachiger und ein frankophoner Lokalradiosender zum Tragen kommen könnte, was für die Bevölkerung in der Region Biel-Seeland-Berner Jura den gegenseitigen Austausch zwischen Sprachen und Kulturen fördert.

Sollte der Status Quo nicht weiterhin zum Tragen kommen, unterstützt der Gemeinderat eine von den Medienhäusern Groupe Gassmann und BNJ gemeinsam ausgearbeitete «Variante 3». Diese sieht vor, dass das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) für die Region Biel/Bienne-Berner Jura eine Konzession «Französisch» und für die Region Biel/Bienne-Seeland eine Konzession «Deutsch» vergibt. Der Gemeinderat kommt zum Schluss, dass eine solche Lösung ein gutes und tragfähiges Modell wäre, das sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen und auch wirtschaftliche Stabilität bringen dürfte und daher nicht zuletzt auch den betroffenen Medienhäusern entgegenkäme. Aus Sicht der Bieler Zweisprachigkeit ist dieser Ansatz aber auch nicht völlig unproblematisch, da er zur einer medialen Trennung der beiden Sprachgruppen führen könnte. Dies wäre für den Berner Jura und das Seeland wohl weniger problematisch als für die Stadt Biel und die Gemeinde Leubringen/Magglingen. Entscheidend ist deshalb, dass im Medienzentrum am Bieler Walserplatz weiterhin alle Medien gemeinsam vertreten sind und sich austauschen, was die Vertreter der Groupe Gassmann und von BNJ ausdrücklich zugesichert haben. 

Velospot: Erneuerung des Leistungsvertrags mit Intermobility SA

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat den Ende 2021 auslaufenden Vertrag mit Intermobility SA für eine weitere 3-Jahresperiode (1.1.2022–31.12.2024) erneuert und hierfür einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Total CHF 298'500.– zu Lasten der Spezialfinanzierung «öffentlicher Verkehr» genehmigt. Gemäss neuem Leistungsvertrag werden gewisse Optimierungen am bestehenden System umzusetzen sein, so hinsichtlich des Kundendienstes (konsequent zweisprachig), des Internetauftritts (Übersichtlichkeit der Angebote, technische Unterstützung etc.) und der App (Handhabung, Aufbau etc.). Ferner sind bei den Velospot-Stationen die weiterführenden Hinweise zur Handhabung der Ausleihe zu verbessern, dies namentlich für jene Kundinnen und Kunden, die erstmals Fahrräder ausleihen. Die Bedingungen für Kundinnen und Kunden (namentlich die Abo-Preise, die sogar marginal günstiger ausfallen) als auch die finanziellen Eckwerte für die Stadt Biel bleiben unverändert. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dem neuen Leistungsvertrag die Attraktivität des Bieler Velonetzes gesteigert wird und sich Biel als innovative Velostadt bestätigt. Die zum Einsatz kommenden Fahrräder werden allesamt in Biel montiert.

Im Weiteren hat der Gemeinderat einen gebundenen Nachkredit zum bestehenden (und Ende 2021 auslaufenden) Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 57'000.– gesprochen. Damit werden aussenordentlichen Unterhaltskosten abgedeckt. Der Gemeinderat bedauert, dass öffentliches Eigentum mutwillig zerstört wird. Solche sinnlosen Zerstörungsaktionen an Fahrrädern werden leider auch in anderen Städten verzeichnet, wofür es keinerlei Rechtfertigung geben kann. Die Täterschaft konnte bislang nicht ermittelt werden. Erfreulich ist jedoch die Tatsache, dass in den letzten Monaten mutwillige Zerstörungsaktionen kaum mehr zu verzeichnen waren.

First Friday: Leistungsvertrag für das Jahr 2022

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat mit dem Abschluss eines vorerst einjährigen Leistungsvertrags für das Jahr 2022 die gute und fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Verein First Friday zur Durchführung des allseits beliebten monatlichen Anlasses in der Altstadt bekräftigt. Demzufolge erhält der Verein für seine ehrenamtliche Arbeit unverändert eine Subvention von maximal CHF 20'000.–. Im Hinblick auf einen mehrjährigen Leistungsvertrag gültig ab dem Jahr 2023 werden sodann im Verlaufe des ersten Quartals 2022 Verhandlungen aufgenommen.

Leistungsvertrag mit dem Verein effe

Der Gemeinderat hat den Leistungsvertrag mit dem Verein effe (espace de formations fachstelle für Erwachsenenbildung) für die Jahre 2022 bis 2025 genehmigt. Der Verein effe fördert durch individuelle Begleitung die soziale und berufliche Integration. Die Angebote des Vereins erreichen verschiedene Teile der Bevölkerung und insbesondere Personen mit Migrationshintergrund. Die Stadt unterstützt den Verein mit jährlich CHF 50'000.–.

Arbeitsgruppe gemeinnütziger Wohnungsbau: Genehmigung der Charta 2022–2027

Der Gemeinderat hat die Charta 2022–2027 über die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Biel und den gemeinnützigen Bieler Wohnbauträgern genehmigt. Die Charta wurde 2013 ins Leben gerufen und letztmals für die Periode 2018–2021 von der Arbeitsgruppe für gemeinnützigen Wohnungsbau, die sich paritär aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der gemeinnützigen Wohnbauträgern zusammensetzt, angepasst. Eine Aktualisierung wurde notwendig, da für das Reglement über den gemeinnützigen Wohnungsbau (RFGW) von 2016 inzwischen auch Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt wurden. Die IG Biel-Seeland des Regionalverbands der gemeinnützigen Wohnbauträger hat der Charta 2022–2027 an ihrer Mitgliederversammlung im August 2021 zugestimmt.

Einräumung eines Baurechtes und Verkauf der Gebäude in Leubringen

Die Stadt Biel ist Eigentümerin eines Pachtbetriebes auf einem Grundstück in Leubringen, welcher mit weiteren landwirtschaftlichen Grundstücken in dritter Generation der Familie Rohrbach verpachtet wird. Auf diesem Grundstück wird auf einer Teilfläche von 4’416 m² ein Baurecht für 30 Jahre mit Verlängerungsoption von weiteren 30 Jahren eingeräumt. Der Baurechtszins richtet sich nach dem landwirtschaftlichen Pachtgesetz und beträgt für die Teilfläche CHF 230.30 jährlich. Die Gebäude werden zum Preis von CHF 210'000.– an die neuen Baurechtsnehmer verkauft. Die Familie Rohrbach produziert auf dem Hof hauptsächlich Bioeier und Rindfleisch, Kartoffeln, Weizen und Hafer. Durch die Einräumung eines Baurechtes kann ein Buchgewinn von CHF 70'858.– erzielt werden.