Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 09.04.2024 publiziert
Abstimmungen – Wahlen
Gesamterneuerungswahlen der Bieler Stadtbehörden für die Legislaturperiode 2025–2028
Der Gemeinderat hat den Termin für die Gesamterneuerungswahlen der Stadtbehörden auf das Wochenende vom 20. bis 22. September 2024 festgelegt.
Für eine neue Amtszeit von 4 Jahren, d.h. vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028, sind
- 60 Mitglieder des Stadtrates
- 5 Mitglieder des Gemeinderates
- der Stadtpräsident/die Stadtpräsidentin
zu wählen.
Die Wahlen werden durch das Reglement über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 9. Juni 2013 (SGR 1.4-1) sowie die Verordnung über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 27. November 2013 (SGR 1.4-1.1) geregelt. Diese gesetzlichen Grundlagen sowie der Leitfaden für die städtischen Wahlen mit allgemeinen Informationen können bei der Stadtkanzlei bezogen oder auf der Webseite der Stadt Biel (www.biel-bienne.ch/wahlen) eingesehen werden.
Gemäss diesen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere Art. 27 des Reglementes, sind folgende Vorgaben und Fristen zu beachten:
- Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2501 Biel bezogen und von der Webseite der Stadt Biel (www.biel-bienne.ch/wahlen) heruntergeladen werden.
Es dürfen nur die amtlichen Formulare verwendet werden.
- Die Wahlvorschläge sowie die Listen der sie unterzeichnenden Personen müssen nach Prüfung und Bestätigung durch die für das Stimmregister zuständige Stelle spätestens bis Montag, 8. Juli 2024 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei in elektronischem Format sowie auf Papier (handsigniert) eingereicht werden.
Die Erfordernisse hinsichtlich der Wahlvorschläge sind in Art. 28 des Reglements aufgeführt.
- Die bereinigten Wahlvorschläge bilden die «Listen». Sie werden mit einer mittels Los bestimmten Nummer versehen. Das Los zur Bestimmung der Nummern wird am 8. Juli 2024 um 14.00 Uhr auf der Stadtkanzlei gezogen. Die Ordnungsnummern werden für jede Wahl (Stadtrat/Gemeinderat) getrennt zugewiesen. Die politischen Parteien und Einzelpersonen können dabei anwesend sein.
- Für die Wahl in den Stadtrat und in den Gemeinderat können zusätzliche vorgedruckte Wahlzettel zum Selbstkostenpreis bestellt werden. Es kann auch ein ausseramtlicher Wahlzettel für die Wahl in das Stadtpräsidium bestellt werden (die diesbezüglichen Vorschriften sind in Art. 23 des Reglementes bzw. Art. 15 der Verordnung enthalten). Die Bestellung muss zugleich mit der Einreichung der Wahlvorschläge bei der Stadtkanzlei eintreffen, d. h. spätestens am 8. Juli 2024 um 12.00 Uhr. Dafür ist ein spezielles Formular zu verwenden, das von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden kann.
- Die Parteien, welche einen Wahlvorschlag für den Gemeinderat und/oder Stadtrat einreichen, können ihr Werbematerial gemeinsam mit dem amtlichen Wahlmaterial versenden (Art. 23 des Reglements). Für diesen gemeinsamen Versand müssen sie sich mit einem speziellen Formular anmelden, das von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden kann. Dieses Formular ist zusammen mit den Wahlvorschlägen bei der Stadtkanzlei einzureichen, d. h. bis spätestens am 8. Juli 2024 um 12.00 Uhr (Art. 17 der Verordnung).
Politische Plakatierung
Während der vier Wochen vor den städtischen Wahlen, d. h. vom 26. August bis zum 22. September 2024, stehen den politischen Parteien, die für den Gemeinderat und/oder den Stadtrat Wahlvorschläge eingereicht haben, unentgeltliche Plakatstellen zur Verfügung. Es bestehen zwei Möglichkeiten:
- Temporäre Plakatständer F12: Sie werden an sieben Stellen in der Stadt Biel aufgestellt (vor allem vor dem Bahnhof und am Zentralplatz). Sie bieten Raum für insgesamt 126 Plakate im F4-Format. Die Parteien müssen sich für diese Plakatständer bis spätestens am 8. Juli 2024 um 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei mit einem besonderen Formular anmelden (Art. 23 der Verordnung). Dieses Anmeldeformular kann von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden.
- Kontingent Format F4: Es handelt sich um fixe Plakatträger für insgesamt 120 Plakate, die an verschiedenen Stellen in Biel aufgestellt werden. Die Parteien müssen sich für diese Plakatständer bis spätestens am 8. Juli 2024 um 100 Uhr bei der Stadtkanzlei mit einem besonderen Formular anmelden (Art. 23 der Verordnung). Dieses Anmeldeformular kann von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden.
Anzahl und Standort der Plakatstellen werden am 8. Juli 2024 um 14.30 Uhr in der Stadtkanzlei unter den Parteien verlost (Art. 25 SGR 1.4-1.1). Vertreterinnen und Vertreter der Wahlvorschläge können der Verteilung der Plakatstellen beiwohnen. Die Stadtkanzlei teilt anschliessend den Parteien die Nummern der zugeteilten Standorte mit. Gemäss Anhang I der Gebührenverordnung (SGR 6.7-1.1) wird den Parteien dafür eine Gebühr von 50 Franken berechnet.
Die Plakate sind bis am 5. August 2024 bei der APG/SGA, Hertistrasse 1, 8304 Wallisellen, mit dem Vermerk «Plakat für Politständer Biel» respektive «Plakat Kontingent Biel» und unter Angabe des zwischenzeitlich mitgeteilten Standorts sowie der Kampagne- und Kundennummer anzuliefern.
In beiden Fällen gehen die Kosten für Druck und Versand der Plakate zu Lasten der Parteien (Art. 26 SGR 1.4-1.1). Wichtig ist, dass genügend Plakate angeliefert werden (mindestens die doppelte Menge), damit die APG/SGA beschädigte Plakate fortlaufend ersetzen kann.
Stadtkanzlei Biel
Öffentliches Bauwesen
Öffentliche Auflage
Teiländerung der Überbauungsordnung «Kerngebiet Masterplan Nr. 2» (ZPP 8.5 «Kerngebiet Masterplan»)
Die Einwohnergemeinde Biel bringt hiermit die Teiländerung der oben genannten Überbauungsordnung zur öffentlichen Auflage.
Mit der vorliegenden Teiländerung soll eine qualitativ hochwertige Neubebauung des Baubereichs beim ehemaligen «X-Project» südlich des Bahnhofs Biel ermöglicht werden; siehe dazu die gleichzeitig aufliegende Baueingabe für das Projekt «Haus für Gesundheit und Prävention». Dessen Realisierung erfordert geringfügige Anpassungen am Plan und den Bestimmungen der geltenden Überbauungsordnung.
Nach dem Ende der öffentlichen Auflage gemäss Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) ist die Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV (geringfügige Änderung von Nutzungsplänen) vorgesehen.
Gemäss Art. 60 BauG haben die Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufzuliegen. Somit liegen die Unterlagen vom 11. April bis 13. Mai 2024 bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), öffentlich auf. Unter www.biel-bienne.ch/planungsverfahren finden Sie die Informationen zu den Öffnungszeiten und können die Unterlagen auch online einsehen.
Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen betreffend die Anpassungen an den Bestimmungen und am Plan können bis spätestens 13. Mai 2024 bei der Abteilung Stadtplanung, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, eingereicht werden.
Abteilung Stadtplanung
Polizeiwesen
Wochenmarkt auf dem Burgplatz
Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass der Wochenmarkt (Gemüsemarkt) auf dem Burgplatz ab 1. April 2024 wieder regelmässig am Dienstag, Donnerstag und Samstag stattfindet.
Flohmarkt in Biel 2024
Die Flohmärkte werden abwechselnd auf der Esplanade Kongresshaus1), oder in der Bieler Altstadt 2) stattfinden:
06. April 1) 20. April 2) 04. Mai 1) 18. Mai 2)
01. Juni 1) 15. Juni 2) 06. Juli 1) 20. Juli 2)
03. August 1) 17. August 2) 31. August 1) 14. September 2)
28. September 1)12. Oktober 2)
Der Flohmarkt dauert von 07.00 bis 14.00 Uhr
Wenn Sie am Flohmarkt einen Stand aufstellen möchten, müssen sich unter Angabe der genauen Adresse, sowie der gewünschten Laufmeter (mindestens 2 m, höchstens 4 m) anmelden.
Anmeldung: https://www.biel-bienne.ch/de/maerkte (Märkte – Flohmarkt)
Anmeldebedingungen:
- Die Anmeldung muss mindestens 15 Tage vor dem gewünschten Datum erfolgen.
- Sie können sich für die nächsten zwei Monate anmelden. Eine Anmeldung für das ganze Jahr ist nicht möglich.
- Anmeldungen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
- Bei der Platzverteilung haben in Biel wohnhafte Personen Vorrang.
- Die Gemeinde stellt keine Stände zur Verfügung.
- Die Platzgebühr beträgt 10 Franken pro Laufmeter Verkaufsfläche.
Einschränkungen:
- Es dürfen nur Waren verkauft werden, die eindeutig als gebraucht zu erkennen sind. Der Verkauf serienweise zusammengekaufter Massengüter (sogenannte Liquidationsposten) ist untersagt.
- Nicht zugelassen sind Waren für deren Verkauf eine besondere Bewilligung erforderlich ist oder die auf Grund besonderer Vorschriften nicht verkauft werden dürfen.
Polizeiinspektorat / Marktpolizei
Bevölkerung
Ausländerrechtlicher Bescheid: Rechtliches Gehör in Sachen Feststellen des Erlöschens der Aufenthaltsbewilligung
Betrifft: Biel
Angaben zur Person
Name, Vorname: MARSZALEK Piotr Henryk
Nationalität: Polen
Geburtsdatum: 22.03.1972
Wohnort: unbekannt
Letzte bekannte Adresse: Zentralstrasse 2, 2502 Biel
Die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel beabsichtigt, wegen dauernden Aufenthalts im Ausland das Erlöschen Ihrer Aufenthaltsbewilligung festzustellen und beim Staatssekretariat für Migration (SEM) infolge Ihrer strafrechtlichen Verurteilung im Ausland ein Einreiseverbot zu beantragen.
Sie erhalten vorab die Gelegenheit, sich zum erwähnten Sachverhalt mittels schriftlicher Stellungnahme zu äussern (Art. 21 Abs. 1 VRPG) und uns sachdienliche Unterlagen einzureichen. Hierzu wird Ihnen eine Frist von 30 Tagen ab Publikationsdatum eingeräumt. Danach werden wir aufgrund der Akten gebührenpflichtig entscheiden.
Die vollständigen Verfahrensakten können von Ihnen oder Personen, die Sie vertreten, bei der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel eingesehen werden.
Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und Spezialdienste
Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25831 (eBau Nr. 2024-2902 / 112065)
Gesuchsteller: Verkehrsbetriebe Biel, Bözingenstrasse 78, Postfach, 2501 Biel/Bienne
Projektverfasser: Architektur Stauffer AG, Zilmattstrasse 8, 3255 Rapperswil BE
Standort: Seevorstadt 21, 2502 Biel, Parzelle Nr. 25040
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Talstation Biel-Magglingen-Bahn
Zonenplan: Zone mit Planungspflicht 8.1 "Seefels"
Schutzobjekt: erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe C
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 09.05.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Baugesuch Nr.: 25'809 (eBau Nr.: 2023-10102 / 168661)
Bauherrschaft: Kimball AG, c/o Residenz Au Lac, Aarbergstrasse 54, 2503 Biel
Projektverfasserin: :mlzd Planer GmbH, Alleestrasse 25, 2503 Biel
Standort: Biel, Aarbergstrasse 72, Parzellen Nrn. Parzellen Nrn. 6891 (BR11361), 4075, 10971 (BR10972), 10957, 10879 (BR10880), 10318 (BR10319), 10284
Bauvorhaben: Neubau medizinisches Dienstleistungszentrum "Maison de la Santé"
Zonenplan: Überbauungsordnung (UeO) "Kerngebiet Masterplan Nr.2". Das Baugesuch wurde hinsichtlich der noch zu genehmigenden Teiländerung der Überbauungsordnung "Kerngebiet Masterplan Nr. 2" (ZPP 8.5, Teilzone 8.5.3, Perimeter B) eingereicht (Genehmigungsverfahren läuft parallel)
Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.
Hinweis: Eingriff ins Grundwasser
Schutzzone: Archäologische Schutzgebiete
Profile: Erleichterung der Profilierung nach Art. 16 Abs. 3 BewD (Infotafeln vor Ort)
Auflage- und Einsprachefrist: 10. Mai 2024
Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/158752
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau
Baugesuch Nr: BG25784 (eBau Nr. 2023-21489 / 158993)
Gesuchsteller: Storebox Deutschland GmbH, v.d. HauSa Th Hauswirth, Reckholdern 10, 3236 Gampelen
Projektverfasser: HauSa, Reckholdern 10, 3236 Gampelen
Standort: Bözingenstrasse 140, 2504 Biel, Parzelle Nr. 740
Bauvorhaben: Einbau von Storeboxen; Abstell - und Lagerplätze
Zonenplan: Zone mit Planungspflicht 5.1 "Bözingen, Kernzonen", Teilzone 5.1.4
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 10.05.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Baugesuch Nr: BG25712 (eBau Nr. 2023-15711 / 158585)
Gesuchsteller: Bruno Meierhans, Ziehlbrücke 14, 3238 Gals
Projektverfasser: Evgeniy Chutkin, Mühlefeldstrasse 286, 4718 Holderbank SO
Standort: Jean-Sessler-Strasse 2, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1794
Bauvorhaben: Drei Wohnung im 4.OG und 5.OG werden zu 8 kleinen Wohnungen umgebaut
Zonenplan: Bauzone 4, Bauzone 1 im Hof, Geschlossene Bauweise I, Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt, Baugruppe E (Zentralplatz)
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 09.05.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Baugesuch Nr: BG25857 (eBau Nr. 2024-4664 / 190745)
Gesuchsteller: Amadeusz Plawski, Kirschenackerweg 30, 3063 Ittigen
Projektverfasser: Noldi Wittmer, Unterlachenstrasse 19, 6005 Luzern
Standort: Alexander-Schöni-Strasse 8, 2502 Biel, Parzellen Nrn. 2215, 2218
Bauvorhaben: Ausbau einer Bürofläche im 2. Obergeschoss zu einer Zahnarztpraxis
Zonenplan: Teiländerung der baurechtlichen Teilgrundordnung "Gaswerk-Areal" im Bereich "A.-Schöni-Strasse" vom 26.02.2018, Bauzone 4 im östlichen Bereich, Bauzone 4+ im westlichen Bereich, Geschlossene Bauweise, Sonderbauperimeter, Mischzone B, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen im westlichen Bereich
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 10.05.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Kulturelles
Kulturpreis und Ehrung für besondere kulturelle Verdienste 2024
Neue Preisträgerinnen und Preisträger gesucht!
Mit der jährlichen Verleihung des mit 10'000 Franken dotierten Kulturpreises und der Ehrung für besondere kulturelle Verdienste honoriert die Stadt Biel ausserordentliche Leistungen im Kulturbereich. Für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger 2024 möchten wir die Bevölkerung animieren, sich aktiv an der Nominierung zu beteiligen.
Was zeichnen wir aus?
- Die Stadt Biel prämiert mit dem Kulturpreis Bieler Kulturschaffende aus allen Sparten, die mit ihrem Werk oder ihrer Tätigkeit von aussergewöhnlicher Qualität eine bemerkenswerte Leistung im Bereich des kulturellen Schaffens geleistet haben.
- Die Ehrung für besondere kulturelle Verdienste würdigt das Engagement von Personen oder Organisationen, die sich in besonderem Masse für das kulturelle Leben in der Stadt Biel oder der Region eingesetzt haben.
Vorschläge für beide Auszeichnungen können bis am 1. Mai 2024 online eingereicht werden. Besuchen Sie die Webseite des Kulturpreises der Stadt Biel oder kontaktieren Sie uns unter kultur.culture@biel-bienne.ch. Wir freuen uns auf Ihre Nominationen!
Die öffentliche Preisverleihung findet am Dienstag, 3. September 2024 statt. Save the Date!
Das könnte Sie auch interessieren:
Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers