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Wegen des Krieges in der Ukraine müssen unzählige Personen aus ihrem Land flüchten. Viele davon sind in der Schweiz angekommen. In erster Linie ist es Aufgabe des Kantons Bern, die notwendigen Mittel und Instrumente zur Verfügung zu stellen, um eine angemessene Betreuung der Geflüchteten sicherzustellen.

Der Kanton Bern stellt auf seiner Website dazu unter anderem folgende Informationen zur Verfügung:

Der Kanton Bern hat eine Hotline unter +41 31 636 98 80 eingerichtet. Anfragen können auch per E-Mail an info.ukraine.gsi@be.ch gerichtet werden.

Regionaler Partner in Biel: Das Schweizerische Rote Kreuz SRK

Für die Region Biel hat der Kantonalverband Bern des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK die Verantwortung für die Unterbringung, Betreuung und Sozialhilfe der Geflüchteten. Das SRK Kanton Bern ist auch für die Entschädigung der Gastfamilien in den Regionen Mittelland, Seeland und Jura bernois zuständig.

Personen, welche sich freiwillig in der Region engagieren möchten, können ebenfalls das SRK Kanton Bern per E-Mail kontaktieren: freiwillige@srk-bern.ch

Informationen für Gastfamilien

Als regionaler Partner ist das SRK Kanton Bern für die Entschädigung der Gastfamilien in den Regionen Mittelland, Seeland und Jura bernois zuständig. Eine Entschädigung kann frühestens nach drei Monaten beantragt werden. Das Formular für das Beantragen der Gastfamilien-Entschädigung finden Sie auf der Website des SRK Kanton Bern.

Für Gastfamilien und Freiwillige gibt es kostenlose Kurse, um Verständnis für die Lebensumstände von traumatisierten Geflüchteten aufzubauen. Die Kurse finden online oder in Zollikofen statt. Auf der Website des SRK Kanton Bern finden Sie die Kursdaten und weitere Informationen.

Einreise und bewilligungsfreier Aufenthalt / Schutzstatus S

Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen (unabhängig von deren Nationalität), welche vor dem 24.02.2022 in der Ukraine wohnhaft waren, fallen in die vom Schutzstatus «S» erfasste Personenkategorie. Als Familienangehörige gelten Ehepartner, Partnerinnen, minderjährige Kinder und andere Verwandte, welche zum Zeitpunkt der Flucht ganz oder teilweise unterstützt wurden. Auch Personen anderer Nationalitäten, welche vor dem 24.02.2022 in der Ukraine ihren Wohnsitz begründeten können in die geschützte Personenkategorie fallen.

Schutzstatus S

Wir empfehlen mittels Onlinegesuch beim Staatssekretariat für Migration SEM einen Termin für die Registrierung zu vereinbaren. Es bleiben dafür nach der Ankunft 90 Tage Zeit. Auch wenn Kosten für Arztbesuche vor der Registrierung anfallen, werden diese vom Kanton oder Bund übernommen. Ausführliche Informationen (auch auf Ukrainisch und Englisch) finden Sie auf der Webseite des SEM. Mit dem Schutzstatus S ist der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zur Schule gewährleistet. Der Bundesrat erlaubt auch die selbstständige Erwerbstätigkeit.

Registrierung beim zuständigen Bundesasylzentrum

Es wurde eine Hotline +41 58 465 99 11 des Bundes für alle Fragen (Unterbringung, Kostenübernahme etc.) im Zusammenhang mit Flüchtlingen aus der Ukraine eingerichtet.

Aufenthaltsgesuch bei der Gemeinde

Je nach Unterbringungsart ist eine Anmeldung mit Schutzstatus S bei der Wohngemeinde nötig:

  • Wenn Sie in einer Kollektivunterkunft untergebracht sind, müssen Sie sich bei der Wohngemeinde nicht anmelden.
  • Wenn Sie in einem privaten Haushalt (z. B. bei Verwandten, Bekannten oder in einer zugewiesenen Wohnung) wohnen, müssen Sie sich bei der Wohngemeinde anmelden. In Biel machen Sie dies schriftlich durch Einreichung folgender Unterlagen:
    • Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular  [pdf, 236 KB](ein Formular pro volljährige Person)
    • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular Bestätigung Logisgeber / Logisgeberin - Schutzausweis S [pdf, 183 KB]
    • Kopie des Passes oder der Identitätskarte sofern vorhanden
    • Kopie von Zivilstandsdokumenten (Geburtsurkunde, Heirats-/Scheidungsurkunde) sofern vorhanden
    • Kopie des positiven Entscheids des Staatssekretariats für Migration über die vorübergehende Schutzgewährung sofern bereits vorhanden.

Falls ukrainische Staatsangehörige die Zulassungsvoraussetzungen für eine ausländerrechtliche Bewilligung erfüllen (Kurzaufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung), bleibt es ihnen weiterhin möglich, ein entsprechendes Gesuch bei der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde zu stellen, anstatt den Schutzstatus zu beantragen.

Arbeiten mit dem Schutzstatus S

Schutzsuchende Personen aus der Ukraine können in der Schweiz sowohl als Angestellte als auch als Selbstständigerwerbende arbeiten.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) bietet Personen mit Status S, die ein wenig Deutsch, Französisch oder Englisch sprechen, Informationen zum Schweizer Arbeitsmarkt und Unterstützung in der Arbeitssuche. Weitere Informationen finden Sie im Flyer Kostenloser Info-Anlass Arbeitsmarkt Schweiz.

Für die Arbeitssuche können sich die Schutzsuchenden an die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle RAV Biel, Zentralstrasse 63, Biel 031 635 35 30, rav.biel@be.ch wenden. Link zur Anmelden beim RAV und bei der Arbeitslosenkasse

Das Bieler Informations- und Beratungszentrum frac bietet ukrainischen Schutzsuchenden Einzel- und Gruppenberatungen für die berufliche Integration.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen für eine Erwerbstätigkeit oder bei einem Stellenwechsel eine Bewilligung. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin muss folgende Unterlagen beim Amt für Wirtschaft einreichen:

  • Ausgefülltes Formular «Stellenantritt – Ausländische Erwerbstätige aus Drittstaaten»
  • Arbeitsvertrag
  • Kopie Ausweis S (wenn bereits vorhanden, andernfalls positiver Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatsekretariats für Migration)
  • Passkopie (wenn vorhanden).

Das Amt für Wirtschaft informiert den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin über den Entscheid. Sobald die Arbeitsbewilligung vorliegt, kann die betroffene Person die Stelle antreten.

Formular «Stellenantritt – Ausländische Erwerbstätige aus Drittstaaten»

Für Selbstständigerwerbende gibt es kein Formular. Sie reichen dem Amt für Wirtschaft ein kurzes Businessmodell zur Geschäftsidee mit Angabe der Finanzierung ein. Der Entscheid wird direkt der gesuchstellenden Person zugesandt. Sobald der positive Entscheid vorliegt, kann sie die selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Heimatreisen mit dem Schutzstatus S

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat nach Konsultation der Kantone und der Städte festgelegt, dass das SEM den Schutzstatus S geflohener Personen widerrufen kann, wenn sich diese mehr als 15 Tage pro Quartal in der Ukraine aufhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die belegen können, dass ihr Aufenthalt dazu diente, die Rückkehr in den Heimatstaat vorzubereiten. Mit einer Aufhebung des Schutzstatus muss auch rechnen, wer seinen Lebensmittelpunkt für mehr als zwei Monate in einen Drittstaat verlegt.

Medienmitteilung SEM vom 2.6.2022

Grundsätzlich sind Reisen ins Heimatland im Voraus dem regionalen Partner anzukündigen.

Ist eine definitive Rückkehr in die Ukraine beabsichtigt, muss eine Abmeldung bei der Gemeinde und beim regionalen Partner erfolgen. Diesfalls muss auf den Status S verzichtet werden. Die Rückkehrberatung der KKF (Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen) unterstützt Personen mit Status S bei der Organisation der definitiven Ausreise und kann bei Bedarf eine finanzielle Unterstützung beim SEM beantragen.

Öffentlicher Verkehr mit dem Schutzstatus S

Für Fahrten für

  • Integrationsmassnahmen,
  • obligatorische Behördengängen,
  • medizinische Untersuchungen und Behandlungen

werden die Transportkosten zum Halbtax-Tarif vom regionalen Partnern zurückerstattet. Den Kosten wird eine Eigenleistung von 6 % der monatlich erhaltenen Sozialhilfe abgezogen. Für die Rückerstattung müssen die Originalquittungen vorgewiesen werden. Eine Rückzahlung ist aktuell nur über Banküberweisung möglich.

Mehr Informationen: Informationen zu Flüchtenden aus der Ukraine - Alliance SwissPass

Schulbesuch

Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter haben unabhängig ihres Aufenthaltsstatus das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Grundsätzlich besucht jedes Kind die öffentliche Schule an seinem Aufenthaltsort.

Kontakt in Biel: Schuladministration Biel.

Sprachförderung

Verständigung und Information erfolgen im gegenseitigen Austausch. Sprachkenntnisse sind ein wichtiger Schlüssel zur Integration. Sie sind entscheidend für die Verständigung, erleichtern den sozialen Austausch und das Knüpfen eines Beziehungsnetzes und sind auch im Erwerbsleben sehr wichtig.

Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S können Kurse, die vom Kanton subventioniert sind, kostenlos besuchen. Der Kursanbieter / die Kursanbieterin kann den Kurspreis erlassen.

Eine Übersicht der Angebote finden Sie auf dem Webportal des Kantons Bern: www.be.ch/sprachkurse-migration

Die Liste «Sprachkurse in Biel» bietet Migrantinnen und Migranten eine Übersicht über die subventionierten, kostenlosen und kostenpflichtigen Angebote in Biel: Liste Sprachkursanbieter [pdf, 182 KB]. Verfügbarkeiten sind mit den jeweiligen Kursanbieterinnen oder Kursanbietern abzuklären. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich in eine Warteliste einzuschreiben. 

Tagesstruktur und nützliche Adressen zur Integration

Antenne Biel Bienne ist ein Verzeichnis mit nützlichen Adressen zur Integration. Hier finden Sie alle Angebote und praktischen Kontakte zu Themen wie Bildung, Gesundheit, Freizeit, Arbeit, Finanzen, Beratungsstellen und vieles mehr.

Bevölkerungsschutz

Der Krieg in der Ukraine hat zahlreiche Fragen zur Sicherheit der Bevölkerung in der Schweiz aufgeworfen, insbesondere zu den Schutzräumen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Verhalten im Katastrophenfall.

Krisenorganisation und Hilfe vor Ort in der Ukraine

Die Zuständigkeitsregelung für die Bewältigung einer kriegerischen Situation, von welcher die Schweiz direkt oder indirekt betroffen ist, kann mit derjenigen einer Pandemie verglichen werden: Die Verantwortung für die strategischen Fragen und die zu befolgenden Leitlinien liegt übergeordnet beim Bund und den Kantonen. Die Gemeinden haben gewisse Aufgaben im operativen Bereich.

Sämtliche Gemeinden verfügen über eine Krisenorganisation. In der Bieler Stadtverwaltung wurde eine Struktur geschaffen, um die Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge in Biel sicherzustellen. Gleichzeitig bereiten sich die Schulen darauf vor, die in Biel ankommenden Kinder einschulen zu können. Bei Bedarf werden zusätzliche Klassen eröffnet. Für mehr Informationen siehe die Medienmitteilung des Gemeinderates

Für die Hilfe vor Ort in der Ukraine wurden von humanitären Organisationen oder von Privaten verschiedene Aktionen auf die Beine gestellt. Mit einer finanziellen Unterstützung via die Glückskette können die NGO’s (Non Governmental Organization) vor Ort unterstützt werden. So hat die Stadt Biel die Glückskette mit einer Spende von CHF 20'000.- unterstützt.

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